Nimm mit 248.046 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Bis zu 80 Prozent der Menschen in diesem Land möchten sich durch Volksentscheide stärker an politischen Entscheidungen beteiligen. Sie wollen auch in Sachfragen verbindlich mitgestalten können. Das zeigen Umfragen. Dabei geht die Unterstützung quer durch alle Parteien.
Mit dieser Kampagne setzen wir uns für die Einführung bundesweiter Volksentscheide als wertvolle Ergänzung zur repräsentativen Demokratie ein. Und wir bitten Sie um Ihre Unterstützung: Machen Sie was aus Ihrer Stimme! Fordern Sie mit uns von den Parteien die Einführung bundesweiter Volksentscheide innerhalb der nächsten Legislaturperiode!
Volksentscheide wirken präventiv: Sie zwingen Politiker/innen auch während der Legislaturperiode bei ihren Gesetzesvorhaben auf den Wählerwillen zu achten. In der Schweiz gibt es eine lange Tradition von Volksentscheiden. Dort achten Politiker sehr genau auf die Vorstellungen ihrer Mitbürger/innen. Denn sie wissen: Ignorieren sie den Wählerwillen, kommt die Quittung mit dem Volksentscheid. Auch hierzulande werden in kommunalen oder landesweiten Volksentscheiden politische Entscheidungen durch die Bevölkerung korrigiert. So erteilten die Leipziger/innen 2008 der Privatisierung ihrer Stadtwerke eine deutliche Absage per Volksentscheid.
Volksentscheide wirken nicht nur kontrollierend. Sie schaffen auch Druck für nötige, positive Reformen. Zu viele gute Ideen prallen an den Parteien und Parlamenten ab. Durch Volksentscheide kann die Bevölkerung selbst direkten Druck für Reformen aufbauen. Das ermöglicht eine Einbeziehung der Kompetenz vieler Bürger/innen zum Wohle der Gesellschaft und kann Motor für notwendige Reformen sein: In Bayern veranlasste 1991 erst ein Volksbegehren mit einer Million Unterschriften die CSU zu einer umweltfreundlichen Müllpolitik.
In den letzten Jahren wurden Volksentscheide ausgeweitet. So gab es 2007 drei mal mehr Bürgerbegehren als im langjährigen Durchschnitt. Dieser Trend setzte sich 2008 und 2009 fort. Nur auf Bundesebene sind Volksentscheide bislang nicht möglich.
Bereits in der gültigen Fassung stellt das Grundgesetz Volksentscheide auf Bundesebene in Aussicht. Die Staatsgewalt, so heißt es, werde "vom Volke in Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt. Näher geregelt ist die Volksabstimmung allerdings nicht, weil sich der parlamentarische Rat bei der Verabschiedung des GG nicht auf einen Vorschlag einigen konnte.
Deswegen ist im GG als Gesetzgeber bisher nur der Bundestag (zusammen mit dem Bundesrat) in Artikel 76 Abs. 1 GG aufgeführt. Für die tatsächliche Durchführung von Volksentscheiden auf Bundesebene muss das Grundgesetz entsprechend geändert werden. Dafür wird eine Zwei-Drittel Mehrheit im Bundestag und Bundesrat benötigt. Mittlerweile befürworten FDP, SPD, Grüne, die Linken und Teile der CSU die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen. Nur in der CDU tun sich viele Abgeordnete immer noch schwer mit der Idee.
Unser Kooperationspartner Mehr Demokratie e. V. hat ein detailliertes Konzept für die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden entwickelt. Sogar einen eigenen Gesetzesentwurf hat der Verein vorgelegt. Der Vorschlag besteht aus drei Stufen:
Um alle drei Stufen Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid zu absolvieren, sind rund eineinhalb Jahre nötig. Dieser Zeitraum gewährleistet, dass in Volksentscheiden nicht kurzfristige Emotionen entscheiden. Vor dem Volksentscheid wird ein Abstimmungsheft mit Pro- und Contra-Argumenten an alle Stimmberechtigten verschickt.
Die häufigsten Argumente gegen Volksentscheide führen in der einen oder anderen Form die angeblich politische Unmündigkeit der Bevölkerung an. Entscheidungen der Bevölkerung werden in den Argumenten abwechselnd als gefährlich oder politisch kurzsichtig bezeichnet. Der Bevölkerung per se keine ausgewogenen politischen Entscheidungen zuzutrauen ist ein altes Argument gegen jede Form der Direkten Demokratie.
Deshalb ist es aber noch lange nicht wahr: Volksentscheide beteiligen die Bevölkerung an politischen Entscheidungen, die Auswirkungen müssen sie, wie bisher auch, weiter tragen. Bei Volksentscheiden werden politische Entscheidungen zu Sachfragen direkt diskutiert: Hier besteht viel eher die Möglichkeit sich eine kompetente Meinung zu bilden, als bei Wahlen, wo ja über ein ganzes Programm abgestimmt wird.
Einige der häufigsten Gegenargumente kann das vorgelegte Konzept direkt entkräften: Der lange Zeitraum, der zwischen Volksinitiative und Volksentscheid liegt, verhindert Kurzschluss-Entscheidungen. Gesetzesentwürfe müssen außerdem dem Grundgesetz und den Menschenrechten entsprechen: Die Angst, dass via Volksentscheid Todesstrafe in der Bundesrepublik eingeführt wird ist also unbegründet. Auch bei befürchteten Diskriminierungen von Minderheiten durch Volksentscheide wirkt der Schutzmechanismus der Grundrechte: Jede Initiative wird im Zweifel vom Verfassungsgericht geprüft.
Gemeinsam mit Mehr Demokratie e.V. wollen wir erreichen, dass die CDU ihren Widerstand aufgibt. Die Chancen dafür stehen gut: Über 60% der CDU Wähler befürworten Volksentscheide. Außerdem wird sich die CDU bei Regierungsbeteiligung in Koalitionsverhandlungen mit Befürwortern von Volksverhandlungen auseinandersetzen müssen.
Wir wollen erreichen, dass die anderen Parteien den bundesweiten Volksentscheid zur Bedingung ihrer Regierungsbeteiligung machen. Gelingen kann dies nur mit Hilfe massiver öffentlicher Unterstützung. Unser Appell ist der erste Schritt. Während der Koalitionsverhandlungen werden wir mit Aktionen nachlegen.