Nimm mit 606.594 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Hier finden Sie häufige Anfragen, die unser Team bereits beantwortet hat. Um Sie sofort und 24h/7Tage die Woche zu informieren, haben wir die Informationen zu dieser Kampagne hier veröffentlicht. Grundsätzliche Fragen zu unserer Webseite, zur reibungslosen Teilnahme an Aktionen oder zum Newsletter sind in der Campact-FAQ beantwortet.
Die Angst davor, dass die Todesstrafe mit einer Mehrheit der Bevölkerung via Volksentscheid eingeführt wird, ist völlig unbegründet. Zunächst einmal ist die absolute Mehrheit der Bevölkerung entschieden gegen die Todesstrafe!
Der direkten Demokratie ist außerdem ein Schutzmechanismus eingebaut: Volksbegehren, die gegen die Grundrechte verstoßen, werden schon im Vorfeld gestoppt. Volksentscheide sind ausdrücklich an Menschenrechte und das Grundgesetz gebunden. Im Grundgesetz existiert eine Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) an der Gesetzesinitiaiven zur Einführung der Todesstrafe scheitern müssen. Die Abschaffung der Todesstrafe darf wegen der durch die Ewigkeitsgarantie dauerhaft geschützten Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs 1 GG) nicht aufgehoben werden.
In der konkreten Ausgestaltung der Gesetzgebungsverfahren von Volksentscheiden können zusätzliche Hürden eingebaut werden. Die einfachste bestünde darin, Artikel 102 GG und andere sensible Artikel grundsätzlich von einer Verfassungsänderung auszunehmen. Grundsätzlich gilt: Der lange Zeitraum von eineinhalb Jahren, der zwischen Volksinitiative und Volksentscheid liegt (wie im Gesetzesentwurf von Mehr Demokratie e.V. vorgesehen), verhindert zusätzlich Kurzschluss-Entscheidungen. Es wird also keine von Emotionen geladenen Direkt-Abstimmungen über "Todesstrafe für Kinderschänder" geben.
Auch bei befürchteten Diskriminierungen von Minderheiten durch Volksentscheide wirkt der Schutzmechanismus der Grundrechte: Jede Initiative wird im Zweifel vom Verfassungsgericht geprüft. Natürlich besteht die Gefahr, dass sich minderheitenfeindliche Initiativen gründen. Aber: Auch Politiker verletzen immer wieder die Rechte kleiner, schwacher Gruppen. Eine rein repräsentative Demokratie ist kein Garant für Minderheitenschutz, im Gegenteil.
Jede Initiative wird im Zweifel vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Grundsätzlich aber gilt: Wenn sich problematische Initiativen entwickeln, ist es Aufgabe der Gegner/innen ihnen entgegen zu treten und Mehrheiten auf ihre Seite zu ziehen. So lässt sich sogar viel direkter Einfluss gegen Ausgrenzung und Abschottung nehmen. Das Herzstück der Demokratie ist die Diskussion. Problemen, denen wir heute in der Gesellschaft begegnen, kann nicht ohne Gespräche entgegengetreten werden. Verschweigen, leugnen oder beschönigen wird solche Probleme nicht lösen.
Der Bevölkerung per se keine ausgewogenen politischen Entscheidungen zuzutrauen ist ein altes Argument gegen jede Form der Demokratie. Deshalb ist es aber noch lange nicht wahr: Volksentscheide beteiligen die Bevölkerung an politischen Entscheidungen, die Auswirkungen müssen sie, wie bisher auch, weiter tragen.
Bei Volksentscheiden werden politische Entscheidungen zu Sachfragen direkt diskutiert: Hier besteht viel eher die Möglichkeit sich eine kompetente Meinung zu bilden, als bei Wahlen, wo ja über ein ganzes Programm abgestimmt wird. Die Abstimmenden sind natürlich unterschiedlich gut informiert. Die eine möchte es ganz genau wissen, ein anderer begnügt sich damit, dass seine favorisierte Partei oder der Verband seines Vertrauens eine bestimmte Sache unterstützt. Aber auch Abgeordneten sind nicht in allen Fragen umfassend informiert. Im Gegensatz zu ihnen kennen die Bürger/innen aber keinen Fraktionszwang.
Manipulation ist kein spezielles Problem des Volksentscheids, sondern der gesamten Demokratie. Lobbygruppen haben gerade in den Parlamenten großen Einfluss. Mögliche Manipulation ist kein Kriterium gegen Volksentscheide sondern für sie: Studien haben ergeben, dass die Macht der Lobbygruppen auf die Bevölkerung begrenzt ist. Ein starkes Argument gegen den Manipulationsvorwurf geben große Verbände selbst: Sie sind gegen die direkte Demokratie, weil sie wissen, dass sie ihre Interessen im Parlament besser durchsetzen können.