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Am 14. April wurde im vergangenen Jahr der kommerzielle Anbau des Gen-Mais MON810 in Deutschland verboten (Verbots-Bescheid)- so wie bereits in fünf anderen EU-Ländern. Ein großer Erfolg unserer Kampagne! Doch die Auseinandersetzung ist keineswegs gewonnen. Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag beschreibt einen Kurswechsel: Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner soll sich Zukunft bei EU-Entscheidungen für effizientere Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen einsetzen. Und auf Europäischer Ebene steht die Zulassung von weiteren Genmaissorten an.
Doch geht es nach dem Willen der EU-Kommission, wachsen ab nächstem Jahr neue Gen-Maissorten auf europäischen Äckern: Bt11 des Konzerns Syngenta und 1507 von Pioneer. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat grünes Licht für die beiden Pflanzen gegeben. Die Kommission möchte die Zulassungen in den nächsten Monaten durchwinken. Auf der Tagesordnung steht auch die Wiederzulassung des jetzt in Deutschland wie in vielen anderen Europäischen Ländern durch nationale Gesetze verbotenen Mon810. Dessen Zulassung war 2007 ausgelaufen.
Bei den Verhandlungen im EU-Ministerrat zur Neuzulassung kommt der Bundesregierung eine besondere Rolle zu, denn nach den geltenden Regeln braucht es für eine Nicht-Zulassung eine qualifizierten Mehrheit von 74 Prozent der Nein-Stimmen. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, kann die gentechnikfreundliche EU-Kommission die Zulassung sogar gegen die einfache Mehrheit der Mitgliedsstaaten durchsetzen. Deutschland kommt in dieser Situation als gewichtigem EU-Staat eine Schlüsselrolle zu. Deutschland - vertreten durch Landwirtschaftsministerin Aigner muss deshalb klar mit "Nein" stimmen und darf sich nicht enthalten.
Ob sie sich in ihrem Abstimmungsverhalten dem Koalitionspartner beugt oder bei ihrer verantwortungsvollen Verbotsentscheidung für Genmais aus dem letzten Jahr bleibt, liegt auch an uns. Wir müssen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürgern nicht bereit sind, die erheblichen Risiken der grünen Gentechnik zu akzeptieren.
Wie der Genmais Mon810 produzieren die Gen-Maispflanzen Bt11 und Bt1507 ein Insektengift (Bt-Gift) zur Abwehr gegen Schädlinge. Zudem sind die beiden Pflanzen resistent gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat, das laut einer EU-Verordnung vom 13. Januar 2009 eine von 22 Substanzen ist, die in der EU wegen ernst zu nehmender Gesundheits- und Umweltrisiken aus dem Verkehr gezogen werden sollen (Hintergrund).
1. Risiken für die Umwelt
Das Wissen über die Auswirkungen von Gen-Pflanzen auf ökologische Systeme ist gering. Bt11 und 1507 setzen erhebliche Giftmengen frei. Deren Wirkung auf Tiere und Ökosysteme ist weitgehend ungeklärt. Wissenschaftliche Studien weisen auf erhebliche Risiken und die große Unsicherheit im Umgang mit diesen Risiken hin.
Auch die Herbizid-Resistenz kann Ökosysteme in Bedrängnis bringen: Kreuzen sich die Merkmale von herbizidresistenten Gen-Pflanzen in Wildkräuter aus oder werden gewöhnliche Unkräuter auf Gen-Feldern massiv mit nun breit einsetzbaren Unkrautvernichtungsmittel besprüht, können sich so genannten „Super-Unkräuter“ bilden. Diese sind aufgrund ihrer Resistenz gegen Spritzmittel kaum noch zu bekämpfen. Es muss immer mehr gespritzt werden (Positionspapier Bundesamt für Naturschutz (BfN)).
2. Gentechnikfreie Landwirtschaft und Imker bedroht
Felder mit Gen-Mais machen den gentechnikfreien Anbau von Mais auf lange Sicht unmöglich: Wind und Insekten tragen die Gen-Pollen über sehr große Entfernungen auf gentechnikfreie Felder. Über gemeinsam genutzte Erntemaschinen gelangt Gen-Saatgut in die Bestände der gentechnikfreien Landwirtschaft. Damit schleicht sich gentechnisch verändertes Erbgut in den Anbau von gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten. In den USA und Kanada ist dies schon Realität: Dort gibt es keinen Mais mehr ohne Spuren von Gentechnik. Auch für Imker kann der Gen-Mais Existenz bedrohend sein: Tragen die Bienen die Pollen von Gen-Mais in den Honig, ist dieser unverkäuflich (Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg, Mai 2008 ).
3. Keine Wahlfreiheit für Verbraucher/innen
Wenn sich Gentechnik in die Ernte von gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten mischt, verlieren wir Verbraucher/innen die Freiheit, zwischen Lebensmitteln mit und ohne Gentechnik zu wählen. Dabei sind die Auswirkungen des Verzehrs von gentechnisch veränderten Pflanzen auf unsere Gesundheit nur unzureichend erforscht. Dazu benötigt würden Langzeitversuche. Statt diese durchzuführen, machen die Gentech-Konzerne Millionen Menschen zu Probanden. Ein Anfang November 2008 veröffentlichte Langzeitstudie im Auftrag des österreichischen Gesundheitsministeriums zu den Risiken des Gen-Mais NK603xMON810 ergab, das Mäuse, die mit dem Gen-Mais gefüttert wurden, erheblich in ihrer Fruchtbarkeit beeinträchtigt sind (zur Studie; Gutachten im Auftrag von Campact und BÖLW).
4. Negative sozioökonomische Folgen statt Lösung für den Welthunger
Befürworter der Gentechnik versprechen höhere Ernten und nahrhaftere Produkte, die dem Kampf gegen den Hunger zugute kämen. Doch für Kleinbauern in den Ländern des Südens ist das Saatgut nur teuer zu erwerben, zudem müssen sie spezielle Pestizide einsetzen und Lizenzgebühren für das patentierte Gen-Saatgut bezahlen. Die traditionelle Weitervermehrung des Saatguts ist verboten. Die Kleinbauern verschulden sich beim Saatgut-Erwerb und machen sich abhängig von Großkonzernen - ohne dass diese halten, was sie versprechen.
Monsanto hat sofort gegen das von der Bundesregierung im Frühjahr verhängte Anbauverbot geklagt. Im Eilverfahren hatte das Verbot vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Bestand (Pressemitteilung des Gerichts). Im Februar 2010 beantragte der Konzern dann, die Klage ruhen zu lassen: Wahrscheinlich hätte der Konzern auch im Hauptverfahren verloren. Das Anbauverbot wäre für rechtens erklärt worden - und im Koalitionsvertrag hatte man das Angebot vom Ausgang des Verfahrens abhängig gemacht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) stimmte dem Antrag dennoch und ohne Not zu. "Ein krummer Deal", so die Einschätzung von Greenpeace-Sprecher Martin Hofstätter gegenüber der Frankfurter Rundschau. Denn jetzt bleibt offen, wie sich die Landwirtschaftsministerin auf Europäischer Ebene verhält und ob sie bei einer Zulassungsentscheidung der EU am Anbauverbot festhält.
Am 14. April wurde der kommerzielle Anbau des Gen-Mais MON810 in Deutschland verboten (Verbots-Bescheid)- so wie bereits in bereits fünf anderen EU-Ländern. Ein großer Erfolg unserer Kampagne! Das Verbot hatte gegenüber einer Eilklage des Gentechnik-Konzerns Monsanto vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Bestand (Pressemitteilung des Gerichts).