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Antwort von Thomas Bareiß (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail vom 29. Mai 2008, die sich mit "externen" Mitarbeitern in Ministerien oder nachgeordneten Behörden des Bundes befassen. Ihre Bedenken, dass diese Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitergeber Vorteile – in jeder Hinsicht – zu verschaffen, kann ich durchaus nachvollziehen.

Die Praxis des Wissenstransfers von Politik und Wirtschaft wurde 2004 von der damaligen Rot-Grünen Bundesregierung angeregt. Vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily MdB wurde im Oktober 2004 ein Personalaustauschprogramm "Seitenwechsel“ zwischen Öffentliche Hand – Privatwirtschaft initiiert. Ziel des Projektes sollte der Abbau der bestehenden Grenzen zwischen Politik und Wirtschaft sein. Darüber hinaus wollte man den Informations- und Wissensaustausch erleichtern. Um diese Ziele zu erreichen war ein wechselseitiger Austausch von Mitarbeitern aus Behörden und aus der Privatwirtschaft geplant.

Wir sind uns der Problematik dieser Praxis durchaus bewusst und haben uns bereits mit dieser Thematik befasst. Folglich hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf Drängen der Unionsfraktion vor wenigen Tagen am 4. Juni 2008 klare eindeutige Verbotsbereiche und umfassende Transparenz bei der Mitarbeit von Externen in den Bundesbehörden beschlossen. Der bisher gängigen und vom Bundesrechnungshof und der Union in der Vergangenheit bereits mehrfach gerügten Praxis wurde hiermit ein Ende gesetzt.

Dies bedeutet im Einzelnen, dass ein Mitwirken externer Personen beim Formulieren von Gesetzesentwürfen sowie bei der öffentlichen Auftragsvergabe von nun an ausgeschlossen sein soll. Gleiches gilt für einen Einsatz ebenjener Personen in Leitungs- oder Kontrollbereichen sowie anderen sensiblen Bereichen. Darüber hinaus sieht der kürzlich gefasste Beschluss vor, dass externe Personen bei sowohl innerdienstlichen als auch außerbehördlichen Kontakten als solche kenntlich gemacht werden, um den Anschein einer Interessenkollision von vornherein auszuschließen.

Ich und meine Kollegen der CDU/CSU-Fraktion sind uns einig, dass Einsätze von Externen, die Zweifel an der staatlichen Neutralität aufkommen lassen, nicht akzeptabel sind. Nur durch größtmöglichste Transparenz und den Ausschluss von materieller und fachlicher Abhängigkeit lässt sich die Praxis des Personalaustausches zwischen Bundesbehörden und Wirtschaftsunternehmen und –verbänden aufrechterhalten. Trotz aller Bedenken kann dies durchaus sinnvoll sein, um gegenseitiges Verständnis zu fördern oder temporären externen Sachverstand für spezifische Bereiche zu erlangen. Das eigentliche zentrale Anliegen, nämlich transparente Wege zu externem Sachverstand und die Offenlegung der Informationen über die Beschäftigung Externer in den Ministerien, lässt sich über klare, einheitliche und verbindliche Regelungen zum Einsatz von externen Personen erreichen. Genau das haben wir jetzt beschlossen und der Bundesregierung zur Umsetzung anempfohlen. Künftig müssen Sie also keine Sorge mehr haben, dass Unternehmen, Wirtschaftsverbände oder Gewerkschaften wesentlich an Gesetzen mitschreiben.

Im Anhang zu diesem Schreiben erhalten Sie den gefassten Beschluss des Haushaltsauschusses des Bundestages vom 4. Juni 2008.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß

(Wahlkreis 295 Zollernalb - Sigmaringen)

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