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Antwort Marco Bülow (SPD)

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Email, bzgl. des Berichts des Bundesrechungshofes zur Beschäftigung von externen Mitarbeitern in Bundesministerien.

Ich bin ganz Ihrer Ansicht, dass der Einfluss von Lobbyisten auf die Arbeit der Bundesregierung auf ein Mindestmaß begrenzt werden muss. Die Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion hat einen hierzu Antrag erarbeitet, der sich derzeit in Abstimmung mit dem Koalitionspartner und den zuständigen Ressorts befindet.

In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen externe Berater - auch Mitarbeiter von privaten Unternehmen - in Bundesministerien an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Der Bundesrechnungshof hat dies kritisch angemerkt. Wir wollen, dass keine Zweifel an der Neutralität staatlichen Handelns aufkommen. Wir beabsichtigen daher mit unserem Antrag, die Kontrollfunktion des Parlamentes zu verstärken und Transparenz einzufordern.

Dazu soll die Bundesregierung in einem jährlichen Bericht an den Bundestag Stellung beziehen, aus dem ein möglicher Einfluss privater Unternehmen, Verbänden, Vereinen oder Gewerkschaften hervorgeht, indem Art und Umfang der Tätigkeit externer Berater und ihre Herkunft genau beschrieben werden. Außerdem soll der Einsatz externer Berater auf eine Maximaldauer von sechs Monaten begrenzt sein. Keinesfalls sollen sogenannte Leihbeamte Gesetze formulieren oder auf der Leitungsebene gar noch in eigener Sache eingesetzt werden.

Wichtiger, berechtigter und benötigter Sachverstand von Außen darf den Ministerien aber nicht verloren gehen. Insbesondere Bereiche, in denen komplexe technische, rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Arbeit der Bundesministerien zu beachten sind, erfordern Fachwissen. Grundsätzlich wird vom Bundesrechungshof der Einsatz externer Berater nicht kritisiert, es wird ein einheitlicher Rahmen für die Mitarbeit gefordert, um mehr Transparenz herzustellen. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion greift nun die Kritik des Bundesrechnungshofes auf und setzt seine Empfehlungen um.

Ich persönlich setze mich dafür ein, generell den Lobbyismus und Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in Aufsichtsräten stark einzuschränken.

In meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter bin ich der Meinung, dass meine Wählerinnen und Wähler ein Recht darauf haben, wie ich meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter mache. Ich bin 2002 mit dem Grundsatz angetreten, für die Bürgerinnen und Bürger ein gläserner Abgeordneter zu sein. Dies bedeutet für mich, transparent über meine Arbeit in Berlin zu berichten, aber auch meine kompletten Verdienste offen zu legen. Transparenz schafft Vertrauen. Daher muss dringend mehr Offenheit mit der Zusammenarbeit externen Berater für die Öffentlichkeit vorausgesetzt werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Bülow

(Wahlkreis 143 Dortmund I)

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