CDU/CSU-Standardantwort
Sehr geehrte Frau Hundsdorfer,
vielen Dank für Ihre eMail mit dem Sie das Thema der Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien aufgreifen und dazu mehr Transparenz und ein vollständiges Verbot der Entsendung fordern.
Ihre grundsätzlichen Bedenken werden von vielen Abgeordneten in der CDU/CSU-Fraktion geteilt, auch von mir. Bereits in der Vergangenheit war dies mehrfach Thema in den parlamentarischen Gremien, insbesondere im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Dabei besteht in der Unionsfraktion weitgehend Einigkeit, klare Grenzen für den Einsatz Externer zu ziehen. Keine Frage: Einsätze von Externen, die Zweifel an der staatlichen Neutralität aufkommen lassen, sind nicht akzeptabel. Einsätze in Bereichen mit dem Risiko von Interessenkonflikten sowie materielle und fachliche Abhängigkeiten müssen ausgeschlossen sein und umfassende Transparenz geschaffen werden. Dies war schon zu rot-grünen Zeiten eine Kernforderung der Union.
Zu prüfen ist allerdings, ob man mit einem völligen Verbot der Beschäftigung Externer in den Ministerien nicht über das Ziel hinaus schießt. Denn auf der einen Seite kann der Personalaustausch mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, um den Beschäftigten Einblicke in die Entscheidungsabläufe der jeweils anderen Stelle zu vermitteln und so ein gegenseitiges Verständnis zu fördern. Wirtschaft und Verwaltung sollen und können so voneinander lernen - im positiven Sinne. Hinzu kommt, dass manchmal temporär externer Sachverstand für spezifische Bereiche erforderlich sein kann. Diese Möglichkeit ist vor allem in Bereichen mit besonders spezifischen technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung.
Das eigentlich zentrale Anliegen vieler, nämlich transparente Wege zu externem Sachverstand und die Offenlegung der Informationen über die Beschäftigung Externer in den Ministerien, ließe sich über klare, einheitliche und verbindliche Regelungen zum Einsatz von Personen aus Wirtschaftsunternehmen und Verbänden erreichen. Zu denken ist an klare Regelungen zum Einsatzbereich und Einsatzgrund, zur Bezahlung, zur Einsatzdauer und zur Transparenz des Einsatzes sämtlicher externer Personen in der Bundesverwaltung. In diesem Sinne hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung am 9. April 2008 zur kurzfristigen Vorlage einer verbindlichen Regelung aufgefordert. In Kürze werden wir die Regierungsvorschläge hierzu kritisch prüfen. Sie können gewiss sein, dass wir dabei auch Ihre Argumentation mit bedenken werden.
Die Prüfung des Bundesrechnungshofs hat indes keine Anhaltspunkte für einen konkreten Verdacht auf vorsätzlichen Missbrauch und Schaden für den Bund und das von ihm zu vertretende Gemeinwohl ergeben. Auch erkennt der Bundesrechnungshof das Anliegen des Personalaustausches und die Notwendigkeit, im Einzelfall externes Fachwissen in einen Prozess einzubinden, grundsätzlich an. Er hält jedoch die bisherigen Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos für die Unabhängigkeit der Verwaltung nicht für ausreichend. Der Bundesrechnungshof hat insoweit eine einheitliche Regelung für die Bundesverwaltung gefordert und Empfehlungen für eine solche Regelung abgegeben, die wir ebenfalls bei den anstehenden Beratungen prüfen werden.
unterzeichnet von:
- Hans-Joachim Fuchtel (Wahlkreis 281 Calw)
- Ruprecht Polenz (Wahlkreis 130 Münster)


Lobbyisten, 15.10.2008