Antwort Karl Diller (SPD)
Sehr geehrte Frau XXX,
leider beteiligen Sie sich mit Ihrer Mail an einer sehr einseitigen Kampagne.
Der Austausch von Mitarbeitern oberster Bundesbehörden mit Verbänden, Gewerkschaften, Sozialversicherungen, der Wirtschaft ist nicht neu. Er wird seit sehr vielen Jahren praktiziert und seit 2004 durch die "Aktion Seitenwechsel" akzentuiert. Vereinfacht gesprochen, sollten die Externen Einblick bekommen in die internen Abläufe eines Ministeriums, die Wege und Gründe zur Entscheidungsfindung und umgekehrt sollten die entsandten Mitarbeiter der Ministerien z.B. in der Wirtschaft verstehen, wie die Wirtschaft "tickt", die Entscheidungsabläufe funktionieren und die den Entscheidungsfindungen zugrunde liegenden Überlegungen sich begründen. Beide Seiten sollten also davon profitieren.
Der Bundesrechnungshof hat dies bei den Bundesministerien geprüft. Damit Sie sich selbst ein Urteil über den Bericht bilden können, füge ich ihn in voller Länge als Anlage bei. Der Bundesrechnungshof kommt zu folgenden Erkenntnissen:
- Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von privaten oder öffentlichen Unternehmen und Sozialversicherungsträgern sowie Verbänden, Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen entsandt wurden, belief sich in den Jahren 2004 bis 2006 zwischen 88 und 106 Beschäftigten. Schon im Verhältnis zu der Zahl der Stellen für Beamtinnen und Beamte - ohne Tarifkräfte – im Kanzleramt und allen Bundesministerien zusammen (11.618) ist dies deutlich weniger als ein Prozent!
- Die 88 bis 106 beschäftigten Externen wurden zu mehr als Dreiviertel von bundeseigenen bzw. bundesnahen Unternehmen, Sozialversicherungsträgern und ihren Verbänden sowie institutionell geförderten Zuwendungsempfängern des Bundes entsandt. Selbst der Bundesrechnungshof sagt, "ein Interessenkonflikt ist bei diesen entsendenden Stellen nur begrenzt zu befürchten".
- Die eingesetzten Externen waren im Wesentlichen als Sachbearbeiter, manche als Referenten beschäftigt. Dies ist in der Hierarchie eines Ministeriums (Minister, Staatssekretäre, Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter, Referatsleiter) die sechste bzw. siebte Hierarchieebene. Ob sie sich mit ihrer Auffassung in einem Referat durchsetzen, hängt damit ausschließlich von der Qualität ihrer Argumente ab. Ob die so gefundene Referatsmeinung von den meistens mitzeichnungspflichtigen anderen Referaten des gleichen oder anderer Ministerien geteilt wird, ob sie schließlich vom Unterabteilungsleiter gebilligt oder zurückgewiesen wird zur erneuten Überarbeitung, bevor sie auf der Hierarchieleiter nach oben geht, steht auf einem völlig anderen Blatt. Über Gesetzesinitiativen entscheiden letztlich die Ebenen darüber bis zum Minister.
- Daher heißt es im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes: "Insgesamt sieht der Bundesrechnungshof keine Notwendigkeit, den personellen Austausch zwischen Verwaltung und Unternehmen grundsätzlich in Frage zu stellen." Er hat deshalb auf den Seiten 51 bis 56 Empfehlungen zur künftigen Gestaltung des Austausches formuliert.
- Die Bundesregierung hat federführend durch das Innenministerium Regelungsbedarf anerkannt und entsprechende Vorschläge bereits erarbeitet, in denen die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigt sind.
- Diese Haltung wurde am 9. April von den beiden Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss durch den Antrag auf Ausschuss-Drucksache 4325 klar unterstützt. Den beschlossenen Antrag füge ich zu Ihrer Kenntnis ebenfalls bei.
- Die Arbeitsgruppe Innenpolitik der SPD-Bundestagsfraktion hat inzwischen einen weiteren Antrag erarbeitet, der mit den übrigen Arbeitsgruppen der Fraktion und mit dem Koalitionspartner noch abzustimmen ist, bevor er dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen, Karl Diller
(Wahlkreis 205 Trier)


Lobbyisten, 15.10.2008