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Antwort von Ralf Göbel (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre email vom 27.Mai, in der Sie sich gegen die Einflussnahme von Wirtschaftsunternehmen auf den Gesetzgebungsprozess durch die Arbeit von Lobbyisten in Bundesministerien ausgesprochen haben.

Dabei werden die Externen weiterhin von den Arbeitgebern weiterhin bezahlt.

Von den etwa 100 zurzeit tätigen Externen stammen circa 6 Prozent aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Die anderen Leihbeamten stammen aus Behörden, Einrichtungen des Bundes, Verbänden (etwa Gewerkschaften) oder gemeinnützigen Organisationen.

Aufgrund der bedenklichen Praxis befasst sich der Deutsche Bundestag und die zuständigen Ausschüsse, wie der federführende Innenausschuss, mit der Sache.

Grundlage für die Befassung sind dabei die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes. Als zuständiger Berichterstatter des Innenausschusses will ich zu Ihren Fragen gerne Stellung nehmen.

  1. Ich halte die bisherige Praxis für verbesserungs- und veränderungswürdig. Auch wenn die Zahl der Externen, die von der bewerblichen Wirtschaft überstellt werden, gering erscheint, so muss doch sichergestellt werden, dass bei den federführenden Ministerien keine Externen mit den Gesetz-Entwürfen befasst sind. Um dies zu garantieren, werden zukünftige mehrere Mechanismen eingeführt werden, die dem Bundestag und der Öffentlichkeit die Kontrolle darüber ermöglicht. Ein Antrag der Großen Koalition dazu ist in Arbeit.
  2. Ein generelles Verbot der Beteiligung von Lobbyisten halte ich für nicht umsetzungsfähig und auch nicht zielführend. Die Erstellung eines Gesetzentwurfes ist ein komplexer Vorgang, bei dem die verschiedensten Auswirkungen des geplanten Gesetzes in Betracht gezogen werden. Damit die Regelungsmaterie richtig erfasst wird, sind Fachkenntnisse erforderlich. Es ist auch unstrittig, dass diese Fachkenntnisse nicht von den Beamten auf jedem Gebiet erworben, geschweige denn auf dem neuesten Stand gehalten werden können. Diese Fachkenntnisse besitzen die verschiedensten Gruppierungen aus der Gesellschaft. Um zeitnah Auswirkungen mit einzubeziehen und in die Gesetze mit einfließen zu lassen, reichen Anhörungen nicht aus. Jeder Sachstand, jede Berechnung, jede neue Argumentation müssten durch Setzung eines neuen Anhörungstermins auf die Einarbeitung warten. Der Prozess der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs würde sich dadurch wesentlich in die Länge ziehen. Daher ist die direkte Mitarbeit und Miteinbeziehung der Fachleute das effektivste Mittel. Dabei werden die verschiedensten Interessengruppen berücksichtigt, wie sich aus der oben bereits erwähnten beruflichen Herkunft der Externen erkennen lässt.

Das eigentlich zentrale Anliegen vieler, nämlich transparente Wege zu externem Sachverstand und die Offenlegung der Informationen über die Beschäftigung Externer in den Ministerien, lässt sich über klare, einheitliche und verbindliche Regelungen zum Einsatz von Personen aus Wirtschaftsunternehmen und Verbänden erreichen. Zu denken ist an klare Regelungen zum Einsatzbereich und Einsatzgrund, zur Bezahlung, zur Einsatzdauer und zur Transparenz des Einsatzes sämtlicher externer Mitarbeiter in der Bundesverwaltung. In diesem Sinne hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung am 9. April 2008 zur kurzfristigen Vorlage einer verbindlichen Regelung aufgefordert. In Kürze werden wir die Regierungsvorschläge hierzu kritisch prüfen. Sie können sicher sein, dass wir dabei auch Ihre Argumentation mit berücksichtigen werden.

Freundliche Grüße

Ralf Göbel

(Wahlkreis 213 Südpfalz)

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