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Standardantwort II (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Mai, mit dem Sie das Thema der Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien aufgreifen und dazu mehr Transparenz und ein vollständiges Verbot der Entsendung fordern.

Ich habe gute Nachrichten für Sie: Künftig wird es klare eindeutige Verbotsbereiche und umfassende Transparenz bei der Mitarbeit von Externen in den Bundesbehörden geben. Dies hat der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages vor wenigen Tagen am 4. Juni 2008 mit großer Mehrheit beschlossen. Die bisherige, auch vom Bundesrechnungshof und der Union in der Vergangenheit mehrfach gerügte, Verwaltungspraxis in den Ministerien wird damit beendet. Kein Bürger muss künftig Sorge haben, dass Gesetze wesentlich von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften mitgeschrieben werden. Im Einzelnen erwartet der Haushaltsausschuss von der Bundesregierung, dass klare Verbotsbereiche des Einsatzes externer Personen definiert werden, z.B. kein Einsatz bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen, in Leitungs- oder Kontrollbereichen sowie in sensiblen Bereichen, wie der öffentlichen Auftragsvergabe. Ferner soll ein Einsatzverbot von externen Personen gelten, wenn zu deren Unternehmen in den letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhalten wurden. Zur Schaffung umfassender Transparenz dient u.a. die Kenntlichmachung der externen Personen bei allen innerdienstlichen und außerbehördlichen Kontakten, damit der Anschein von Interessenkollisionen von vornherein ausgeschlossen wird.

Ferner soll künftig dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen umfassend berichtet werden. Auch die Veröffentlichung der Angaben auf den Behördeninternetseiten wird angeregt.

Diese Forderungen der Unionsfraktion sollte die Bundesregierung bei der verbindlichen Verwaltungsvorschrift an die Behörden, die in Kürze erlassen werden soll, mit berücksichtigen.

Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses werden grundsätzliche Bedenken vieler Abgeordneter in der CDU/CSU-Fraktion aufgegriffen, auch von mir. Bereits in der Vergangenheit ist das Thema mehrfach in den parlamentarischen Gremien erörtert worden. Dabei bestand in der Unionsfraktion immer weitgehend Einigkeit, klare Grenzen für den Einsatz Externer zu ziehen. Keine Frage: Einsätze von Externen, die Zweifel an der staatlichen Neutralität aufkommen lassen, sind nicht akzeptabel. Einsätze in Bereichen mit dem Risiko von Interessenkonflikten sowie materielle und fachliche Abhängigkeiten müssen ausgeschlossen sein und umfassende Transparenz geschaffen werden. Dies war schon zu rot-grünen Zeiten eine Kernforderung der Union.

Mit einem völligen Verbot der Beschäftigung Externer in den Bundesbehörden allerdings würde man über das Ziel hinausschießen. Denn auf der einen Seite kann der Personalaustausch mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, um den Beschäftigten Einblicke in die Entscheidungsabläufe der jeweils anderen Stelle zu vermitteln und so ein gegenseitiges Verständnis zu fördern. Wirtschaft und Verwaltung sollen und können so voneinander lernen – im positiven Sinne. Hinzu kommt, dass manchmal temporär externer Sachverstand für spezifische Bereiche erforderlich sein kann. Diese Möglichkeit ist vor allem in Bereichen mit besonders spezifischen technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung.

Das eigentlich zentrale Anliegen vieler, nämlich transparente Wege zu externem Sachverstand und die Offenlegung der Informationen über die Beschäftigung Externer in den Ministerien, lässt sich über klare, einheitliche und verbindliche Regelungen zum Einsatz von Personen aus Wirtschaftsunternehmen und Verbänden erreichen, wie wir sie jetzt beschlossen und der Bundesregierung anempfohlen haben.

unterzeichnet von:

  • Dr. Hans-Peter Friedrich (Wahlkreis 240 Hof)
  • Monika Grütters (Wahlkreis 086 Berlin-Marzahn - Hellersdorf)
  • Dr. Günter Krings (Wahlkreis 110 Mönchengladbach)
  • Philipp Mißfelder (Wahlkreis 122 Recklinghausen I)
  • Dr. Dr. Gerd Müller (Wahlkreis 257 Oberallgäu)

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