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Antwort von Rita Pawelski (CDU/CSU)

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 27. Mai 2008 an meine Kolleginnen Monika Brüning und Dr. Maria Flachsbarth, mit dem Sie das Thema der Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien aufgreifen und dazu mehr Transparenz und ein vollständiges Verbot der Entsendung fordern. Als hannoversche Abgeordnete Ihres Wahlkreises haben mich meine Kolleginnen um die Beantwortung des Schreibens gebeten.Grundsätzlichen teile ich wie auch vielen Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion- Ihre Bedenken. Bereits in der Vergangenheit war dies mehrfach Thema in den parlamentarischen Gremien, insbesondere im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Dabei besteht in der Unionsfraktion weitgehend Einigkeit, klare Grenzen für den Einsatz externer Mitarbeiter zu ziehen. Keine Frage: Einsätze von Externen, die Zweifel an der staatlichen Neutralität aufkommen lassen, sind nicht akzeptabel. Tätigkeiten in Bereichen mit dem Risiko eines Interessenkonflikts sowie materielle und fachliche Abhängigkeiten müssen ausgeschlossen sein. Dies war schon zu rot-grünen Zeiten eine Kernforderung der Union.

Ein völliges Verbot der Beschäftigung externer Mitarbeiter in den Ministerien halte ich jedoch nicht für zielführend. Für spezifische Bereiche kann in bestimmten, klar abgegrenzten und temporären Vorgängen manchmal externer Sachverstand erforderlich sein. Diese Möglichkeit ist vor allem in Bereichen mit besonders spezifischen technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung. Denn der Personalaustausch mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, um den Beschäftigten Einblicke in die Entscheidungsabläufe der jeweils anderen Stelle zu vermitteln. Auf diese Weise wird das gegenseitige Verständnis gefördert. Wirtschaft und Verwaltung sollen und können so voneinander lernen im positiven Sinne.

Das eigentlich zentrale Anliegen vieler, nämlich transparente Wege zu externem Sachverstand und die Offenlegung der Informationen über die Beschäftigung Externer in den Ministerien, ließe sich über klare, einheitliche und verbindliche Regelungen zum Einsatz von Personen aus Wirtschaftsunternehmen und Verbänden erreichen. Zu treffen sind klare Regelungen zum Einsatzbereich und Einsatzgrund, zur Bezahlung, zur Einsatzdauer und zur Transparenz des Einsatzes sämtlicher externer Personen in der Bundesverwaltung.

Eine Prüfung des Bundesrechnungshofs hat indes keine Anhaltspunkte für einen konkreten Verdacht auf vorsätzlichen Missbrauch und Schaden für den Bund und das von ihm zu vertretende Gemeinwohl ergeben. Auch erkennt der Bundesrechnungshof das Anliegen des Personalaustausches und die Notwendigkeit, im Einzelfall externes Fachwissen in einen Prozess einzubinden, grundsätzlich an. Die bisherigen Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos für die Unabhängigkeit der Verwaltung kritisierte der Bundesrechnungshof jedoch als nicht für ausreichend. Im Rechnungshofbericht wird eine einheitliche Regelung für die Bundesverwaltung gefordert und entsprechende Empfehlungen wurden abgegeben.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung bereits am 9. April 2008 zur kurzfristigen Vorlage einer verbindlichen Regelung aufgefordert. Sobald diese Vorliegen werden wir die Regierungsvorschläge kritisch prüfen und bewerten. In die parlamentarischen Beratungen werden wir Ihre Anregungen und die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen zunächst geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Rita Pawelski

(Wahlkreis 041 Stadt Hannover I)

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