Antwort Gerold Reichenbach (SPD)
Sehr geehrter Herr XXX,
ich danke für Ihr Schreiben zum Thema Mitarbeit von Externen in Bundesministerien. Sie bringen damit Ihre Sorge zum Ausdruck,Wirtschaftsinteressen könnten einseitig und undemokratisch Zugang zu Ministerien erlangen, interne Vorgänge und Gesetzesvorhaben beeinflussen sowie Insider- und Kontakt-Informationen erschließen.
Ich verstehe Ihre Besorgnis und bin auf Ihrer Seite, wenn es darum geht die Bundesrepublik Deutschland vor solchen Zuständen zu bewahren. Allerdings sollten dabei die vom Bundesrechnungshof präsentierten Fakten differenziert bewertet werden. Rund 100 externe Mitarbeiter waren pro Jahr in Bundesministerien tätig. Die meisten externen Mitarbeiter, nämlich 33 % stammen aus nachgeordneten Behörden und Dienststellen, was völlig unverfänglich ist. 30 % wurden von Verbänden und Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträgern oder gemeinnützigen Organisationen entsandt. Eine für mich unproblematisches Beispiel für externe Unterstützung ist, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Unterstützung von Vertretern aus Feuerwehren bzw. Hilfsorganisationen zurückgreift, um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Lediglich 16 % der externen Mitarbeiter kamen aus der gewerblichen Wirtschaft.
Ich stimme Ihrer Kritik an der derzeitigen Praxis der Bundesministerien dennoch zu. Denn entscheidend ist nicht die Anzahl der Beschäftigten, sondern die Stelle, an der sie eingesetzt und die Befugnisse, mit denen sie ausgestattet werden. In der Vergangenheit gab es zu viele Fälle, in denen externe Berater in Bundesministerien an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Der Bundesrechnungshof hat dies kritisch angemerkt und ich habe bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes meine eigenen negativen Erfahrungen damit gemacht.
Ich sage aber auch ganz deutlich: wichtiger, berechtigter und benötigter Sachverstand von außen darf den Ministerien und Bundeseinrichtungen nicht verloren gehen. Dies zeigt sich zum Beispiel an der neuen Bundesanstalt für BOS-Digitalfunk, die zur Planung und zum Aufbau eines Funknetzes für Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste den Fachverstand aus der Industrie heranziehen muss, weil dieser in der Verwaltung gar nicht vorhanden ist. Da es auch solche Fälle gibt, muss klar zwischen gemeinwohlorientiertem Interesse und privatem, unternehmerischem Interesse unterschieden werden. Den Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung komplett zu unterbinden, lehne ich dann ab. Die Firmenvertreter unterstützen, z.B. im IT-Bereich, in der Sicherheitsforschung usw. mit ihrem praxis- und wissenschaftsnahen Handeln die Arbeit der Bundeseinrichtungen. Fachwissen, das in einer komplexen Gesellschaft in einer bestimmten Tiefe nur in der gewerblichen Wirtschaft so aktuell und intensiv vorhanden sein kann, soll der Staat auch weiterhin nutzen dürfen. Die Beachtung strengster Kriterien - um eine Einflussnahme auf Gesetze zu verhindern - ist aber zwingende Voraussetzung für diese Offenheit. Transparenz ist also das Schlüsselwort in der gesamten Debatte.
Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass keine Zweifel an der Neutralität staatlichen Handelns aufkommen. Deshalb nehmen wir mit einem eigenen Vorschlag, der sich in der Abstimmung mit unserem Koalitionspartner befindet, die Kontrollfunktion des Parlamentes wahr und fordern hier Transparenz. Kern unserer Initiative ist ein - von der Bundesregierung vorzulegender - jährlicher Bericht, der im Internet veröffentlicht wird und in dem Art und Umfang der Tätigkeit externer Berater und ihre Herkunft genau beschrieben werden.
Außerdem soll der Einsatz externer Berater grundsätzlich auf maximal sechs Monate begrenzt sein. Eine Ausnahme sollte nur bei sachlicher Begründung oder besonderem Allgemeininteresse möglich sein. Keinesfalls sollen sogenannte Leihbeamte auf der Leitungsebene eingesetzt werden oder Einfluss auf Grundsatzentscheidungen oder gar die Formulierung von Gesetzen haben. Der Bundesrechnungshof hat, unterstützt von einem Beschluss des Haushaltsausschusses, die Bundesregierung aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten. Diese sollten nach unserer auch Auffassung einen Verhaltenskodex beinhalten, der zu einer regierungsweiten Vereinheitlichung führt und ebenfalls Transparenz schafft, zum Beispiel wenn sogenannte Leihbeamte gegenüber Dritten auftreten.
Vor allem aber müssen wir Abgeordneten wissen, wer an den Gesetzesvorlagen aus den Bundesministerien mitgewirkt hat, über die wir entscheiden müssen. Deshalb wollen wir, dass jedem Vorblatt eines Gesetzentwurfes zukünftig eine Auflistung vorangestellt wird, aus der hervorgeht, welche externen Kräfte mitgewirkt haben oder im Umfeld von Ministerien beschäftigt waren. Wir wollen das Vertrauen in neutrales staatliches Handeln stärken. Seien Sie versichert, dass ich mich in der SPD-Fraktion für möglichst restriktive Regeln einsetzen werde, die verhindern, dass unser Staat zur Beute von Lobbyisten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Reichenbach
(Wahlkreis 185 Groß-Gerau)


Lobbyisten, 15.10.2008