Antwort von René Röspel (SPD)
Sehr geehrter Herr XXX,
Der Bundesrechnungshof berichtet, dass rund 100 externe Mitarbeiter pro Jahr in Bundesministerien tätig waren. Bei 5270 Planstellen nur für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt ist das nur ein kleiner Anteil. Mit einem Anteil von 33 Prozent stammen die meisten externen Mitarbeiter aus nachgeordneten Behörden und Dienststellen. 30 Prozent wurden von Verbänden und Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträgern oder gemeinnützigen Organisationen entsandt. 16 Prozent kamen aus der gewerblichen Wirtschaft. Der Bundesrechnungshof stellt daher in seinem Bericht fest, dass Deutschland kein korrupter Staat ist, in dem die Wirtschaftslobby regiert, wie es uns die aufgeregten Debatten in der Öffentlichkeit manchmal glauben machen wollen.
Ihre Kritik an der derzeitigen Praxis der Bundesministerien ist dennoch nicht unberechtigt. Entscheidend ist ja nicht allein die Anzahl der Beschäftigten, sondern die Stelle, an der sie eingesetzt werden und die Befugnisse, mit denen sie ausgestattet sind. In der Vergangenheit gab es viele Fälle, in denen externe Berater in Bundesministerien an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Der Bundesrechnungshof hat dies kritisch angemerkt.
Dabei muss aber festgestellt werden, dass es sich bei den in den Ministerien beschäftigten Externen um wichtigen, berechtigten und benötigten Sachverstand von außen handelt, der nicht verloren gehen sollte. Wenn beispielsweise Beschäftigte der Sozialversicherungsverbände bei der Ausarbeitung des Präventionsgesetzes zu Rate gezogen werden, dann ist das nicht nur sinnvoll, sondern sogar im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben (Beratungsauftrag). Genauso sinnvoll ist es beim Anlegerschutzverbesserungsgesetz, Beschäftigte der Deutsche Börse AG zu involvieren. Natürlich muss zwischen gemeinwohlorientiertem Interesse und privatem, unternehmerischem Interesse unterschieden werden. Beispielsweise hätte ich mich gefreut, wenn gemeinnützige Organisationen wie der NABU in der Liste der Externen stärker vertreten gewesen wären. Den Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung komplett zu unterbinden, wird von den Fachpolitikern abgelehnt, weil der wechselseitige Einblick in Prozesse und Strukturen als erhaltenswert angesehen wird. Fachwissen, das in einer komplexen Gesellschaft in einer bestimmten Tiefe nur in der gewerblichen Wirtschaft so aktuell und intensiv vorhanden sein kann, soll der Staat auch weiterhin nutzen dürfen. Um aber eine einseitige Einflussnahme auf Gesetze zu verhindern, müssen wir Kriterien schaffen, die offenlegen, welche Akteure an welchen Gesetzen beteiligt sind und waren. Transparenz ist hier das Schlüsselwort.
Die SPD-Bundestagsfraktion möchte nicht, dass Zweifel an der Neutralität staatlichen Handelns aufkommen. Deshalb nehmen wir mit einem eigenen Vorschlag, der sich in der Abstimmung mit unserem Koalitionspartner befindet, die Kontrollfunktion des Parlamentes wahr und fordern hier Transparenz. Kern unserer Initiative ist ein von der Bundesregierung vorzulegender jährlicher Bericht, der im Internet veröffentlicht wird und in dem Art und Umfang der Tätigkeit externer Berater und ihre Herkunft genau beschrieben werden. So kann sinnvolle Mitarbeit dokumentiert und fragwürdige Einflussnahme schon im Vorfeld verhindert werden.
Außerdem soll der Einsatz externer Berater grundsätzlich auf maximal sechs Monate begrenzt sein. Keinesfalls sollen sogenannte Leihbeamte auf der Leitungsebene eingesetzt werden oder Einfluss auf Grundsatzentscheidungen oder gar die federführende Formulierung von Gesetzen haben. Ein Blick auf die Qualität ihrer Arbeit und die ihnen dabei zugewiesenen Kompetenzen muss zukünftig eines der verpflichtenden Elemente bei der Überprüfung des Einsatzes externer Mitarbeiter sein. Der Bundesrechnungshof hat, unterstützt von einem Beschluss des Haushaltsausschusses, die Bundesregierung aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten. Diese sollten nach unserer Auffassung einen Verhaltenskodex beinhalten, der zu einer regierungsweiten Vereinheitlichung führt und ebenfalls Transparenz schafft, zum Beispiel wenn sogenannte Leihbeamte gegenüber Dritten auftreten.
Vor allem aber müssen wir Abgeordneten wissen, wer an den Gesetzesvorlagen aus den Bundesministerien mitgewirkt hat, über die wir entscheiden müssen. Für Vorlagen aus den Ministerien wollen wir, dass dem Vorblatt eines jeden Gesetzentwurfes zukünftig eine Auflistung vorangestellt wird, aus der hervorgeht, wer daran mitgewirkt hat. So begegnet die SPD-Bundestagsfraktion dem gebotenen Austausch zwischen Wirtschaft und Politik mit Offenheit, vermeidet aber gleichzeitig das Risiko einer Interessenvermischung. Wir wollen das Vertrauen in neutrales staatliches Handeln stärken, den Staat aber auch handlungsfähig halten. Deshalb muss ihm genügend und qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden dürfen, allerdings - wie gesagt - ausdrücklich in transparenter, regulierter und ausgewogener Art und Weise.
Mit freundlichen Grüßen,
René Röspel
(Wahlkreis 139 Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I)


Lobbyisten, 15.10.2008