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Antwort von Karin Roth (SPD)

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail vom 27.5.2008, mit der Sie sich hinsichtlich des Berichts des Bundesrechnungshofes zum Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung an mich wenden.

Die Bundesregierung nimmt diesen Bericht sehr ernst. Der Bundesrechnungshof erkennt in seinem Bericht das Instrument des Personalaustausches mit Wirtschaftsunternehmen und -verbänden und die Einbeziehung von verwaltungsfremdem Sachverstand im Übrigen grundsätzlich an. Durch den Personalaustausch sollen den Beschäftigten Einblicke in die Entscheidungsabläufe der jeweils anderen Stelle vermittelt werden; so soll ein gegenseitiges Verständnis zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung gefördert werden. Das war der Grund, warum diese Praktiken unter der Vorgängerregierung initiiert worden sind. Es ist dann Sache jeder obersten Bundesbehörde, durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass Partikularinteressen von Verbänden und Unternehmen nicht in Gesetzentwürfe einfließen.

Dem Bericht des Bundesrechnungshofes ist zu entnehmen, dass die Prüfung keine Anhaltspunkte für einen konkreten Verdacht auf Missbrauch und Schaden für den Bund und das von ihm zu vertretende Gemeinwohl ergeben hat.

Das Bundesinnenministerium wird Regelungen für die Ministerien vorlegen, um die Integrität der Bundesverwaltung zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Roth

(Wahlkreis 262 Esslingen)

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