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Antwort von Wolfgang Schäuble (CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau XXX,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 29. Mai 2008, mit der Sie Ihre Sorge wegen der Beschäftigung von externen Personen aus Wirtschaft und Verbänden in der Bundesverwaltung zum Ausdruck bringen.

Der Bundesrechnungshof, auf dessen Bericht Sie hinweisen, hat zwar keine Anhaltspunkte gefunden, die auf einen vorsätzlichen Missbrauch oder spürbare Schäden für den Bund hindeuten, hält aber die bisherigen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch nicht für ausreichend und fordert klare sowie verbindliche Richtlinien für die Mitarbeit externer Personen in obersten Bundesbehörden.

Mein Ministerium hat nunmehr eine für die gesamte Bundesverwaltung verbindliche Regelung erarbeitet, die im Juni 2008 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Darin werden auch die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs berücksichtigt. Folgende Grundsätze sollen hierin ausdrücklich niedergelegt werden:

  • Der Einsatz externer Personen ist nur zum Zwecke des Personalaustausches zwischen der Verwaltung und der Privatwirtschaft und zur Nutzung spezifischen Fachwissens vorübergehend zulässig.
  • Dauerhafter Bedarf an Fachwissen ist nicht durch externe Personen, sondern durch eigenes Personal zu decken.
  • Personalmangel kann einen Einsatz externer Personen nicht rechtfertigen.
  • Die Dauer des Einsatzes externer Personen soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten.
  • Das Gehalt der externen Personen kann grundsätzlich bis zu sechs Monate von der entsendenden Stelle getragen werden. Im Übrigen ist der entsendenden Stelle das Gehalt zu erstatten.
  • Externe Personen dürfen grundsätzlich nicht in bestimmten Funktionen eingesetzt werden, z. B. verantwortliche Formulierung von Gesetzesentwürfen, Leitungsfunktionen, Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • Der Einsatz muss transparent ausgestaltet sein und der Status als externe Person muss deutlich gemacht werden.
  • Die intern Verantwortlichen sollen jederzeit in der Lage sein, die Tätigkeiten der externen Personen zu steuern, zu überwachen und zu bewerten.
  • Es erfolgt eine gesonderte Risikoabschätzung im Hinblick auf mögliche Interessenkollisionen unter Beteiligung der für Korruptionsprävention oder Sponsoring zuständigen Stelle.
  • Das Bundesministerium des Innern berichtet dem Haushaltsausschuss jährlich über die Anzahl der in der Bundesverwaltung tätigen externen Personen sowie die jeweils entsendenden Stellen.

Damit bleibt der notwendige Einsatz externer Personen als Ausnahmefall bei Gewährleistung einer vollen Transparenz, Integrität und Funktionsfähigkeit der Bundesverwaltung zulässig. Sie können sich darauf verlassen, dass die Verwaltung allein dem Gemeinwohl verpflichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble

(Wahlkreis 285 Offenburg)

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