zurück zur Übersicht

Antwort von Irmingard Schewe-Gerigk (Bündnis 90/Die Grünen)

Sehr geehrte Frau Hundsdorfer

vielen Dank für Ihr Nachricht vom 27. Mai 2008.

Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein: Die unzulässige Lobbyisten- Praxis muss beendet werden.

Bereits seit 2006 fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deshalb beim Einsatz von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Transparenz und den Ausschluss von Interessen-Kollisionen. Die Bundesregierung ignoriert nicht nur seit Jahren das Problem, sondern hat sogar das Parlament in der Vergangenheit wahrheitswidrig unterrichtet. Mal hieß es, alle Mitarbeiter würden von der Bundesregierung bezahlt. Und mal, es gebe eigentlich auch kaum externe Mitarbeiter. Sie würden nicht an Gesetzentwürfen und Verordnungen mitarbeiten. Wie die Expertise des Rechnungshofs jetzt belegt, waren diese Informationen falsch.

Lobbyisten als Mitarbeiter in der Bundesregierung – der Bundesrechnungshof hat –wie Sie wissen- in einem aktuellen Bericht Alarm geschlagen und auf eine derzeit problematische Praxis in den Ministerien hingewiesen. Die Untersuchung der obersten Rechnungshüter gibt uns in vollem Umfang Recht:

Gegen ein echtes Austauschprogramm wäre indes nichts einzuwenden. Vom gegenseitigen Wissenstransfer können beide Seiten profitieren. Aber: Bei zwölf Beschäftigten der Bundesverwaltung, die in der Wirtschaft hospitiert haben, und einigen Hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pro Jahr aus Wirtschaft und Verbänden in der Bundesregierung kann man davon aktuell wohl nicht sprechen.

In einem Bundestagsantrag haben wir bereits im April dieses Jahres die Bundesregierung aufgefordert, die gegenwärtige Praxis zu beenden und die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes schnell umzusetzen.

Wichtigste Punkte des Bundesantrags sind:

  • keine Befassung der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben, die die Interessen der entsendeten Stelle (Unternehmen) tangieren;
  • absolute Transparenz gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesregierung, dem Parlament und allen dritten Stellen;
  • zeitliche Begrenzung grundsätzlich auf sechs Monate und Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der aufnehmenden Stelle;
  • die Beschäftigung muss im Bundeshaushalt ausdrücklich durch Haushaltsvermerke verankert und vom Haushaltsgesetzgeber genehmigt werden

Mit freundlichen Grüßen, Irmingard Schewe-Gerigk

(Wahlkreis 140 Ennepe-Ruhr-Kreis II)

Kontakt | Impressum | Datenschutz

NEWSLETTER

Campact ist ein Online-Netz von 606.594 politisch aktiven Menschen. Gemeinsam nehmen wir Einfluss auf aktuelle politische Entscheidungen. Werden Sie Teil des Netzes!