Antwort Rolf Schwanitz (SPD)
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihr E-Mail zum Bericht des Bundesrechnungshofes über die Tätigkeit von externen Mitarbeitern in Bundesministerien. Sie beteiligen sich damit an einer Aktion von LobbyControl und Campact e.V. und bringen Ihre Sorge zum Ausdruck, Wirtschaftsinteressen könnten einseitig und undemokratisch Zugang zu Ministerien erlangen, interne Vorgänge beeinflussen sowie Insider-Informationen und nützliche Kontakte erschließen.
Ich verstehe Ihre Besorgnis und bin auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Bundesrepublik Deutschland vor solchen Zuständen zu bewahren. Wir müssen aber in diesem Zusammenhang die vom Bundesrechnungshof präsentierten Fakten zur Grundlage unserer Bewertung machen und genauer hinschauen. Lediglich rund 100 externe Mitarbeiter waren pro Jahr in Bundesministerien tätig. Das ist ein verschwindend geringer Anteil angesichts von mehr als 5000 Beamten allein des höheren Dienstes in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt. Zudem stammen die meisten externen Mitarbeiter - nämlich 33 Prozent - aus nachgeordneten Behörden und Dienststellen, was völlig unverfänglich ist. Weitere 30 Prozent wurden von Verbänden und Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträgern oder gemeinnützigen Organisationen entsandt. Lediglich 16 Prozent kamen aus der gewerblichen Wirtschaft. Natürlich ist nicht nur die Anzahl der Beschäftigten, sondern auch die Stelle, an der sie eingesetzt und die Befugnisse, mit denen sie ausgestattet sind, wichtig. Und hier gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen externe Berater in Bundesministerien an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Der Bundesrechnungshof hat dies kritisch angemerkt, in seinem Bericht aber auch festgestellt, dass Deutschland kein korrupter Staat ist, in dem die Wirtschaftslobby regiert - wie es uns die aufgeregten Debatten in der Öffentlichkeit manchmal glauben machen wollen.
Für mich ist klar, dass wichtiger, berechtigter und benötigter Sachverstand von außen den Ministerien nicht verloren gehen darf. Den Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung komplett zu unterbinden, lehne ich ab, weil der wechselseitige Einblick in Prozesse und Strukturen erhaltenswert ist. Die Firmenvertreter unterstützen, z.B. im IT-Bereich, mit ihrem praxis- und wissenschaftsnahen Handeln die Arbeit der Ministerien. Fachwissen, das in einer komplexen Gesellschaft in einer bestimmten Tiefe nur in der gewerblichen Wirtschaft so aktuell und intensiv vorhanden sein kann, soll der Staat auch weiterhin nutzen dürfen.
Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass keine Zweifel an der Neutralität staatlichen Handelns aufkommen. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in der vergangenen Woche im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages durchgesetzt, dass die Regierung in ihrer Verwaltungsvorschrift zur Beschäftigung externer Berater weitere Eckpunkte beachten muss. So sollen dabei nicht nur die Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden erfasst werden, sondern auch Beschäftigte von Zuwendungsempfängern und Institutionen im Mehrheitsbesitz des Bundes sowie unentgeltliche Berater. Zudem soll der Einsatz externer Personen bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderer Rechtsetzungsakte, die Tätigkeit in Leitungs- und Kontrollbereichen sowie bei der Auftragsvergabe verboten werden. Ferner soll der Status der externen Mitarbeiter bei allen innerdienstlichen und Außen-Kontakten grundsätzlich deutlich gemacht werden. Die Bundesregierung soll darüber hinaus dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen berichten. Diese Vorgaben werden jetzt in die Verwaltungsvorschrift eingearbeitet und dann voraussichtlich noch im Juni vom Bundeskabinett beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz
(Wahlkreis 168 Vogtland - Plauen)


Lobbyisten, 15.10.2008