Antwort Florian Toncar (FDP)
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.06.2008 zur Frage der Tätigkeit von Verbandsmitarbeitern in Bundesministerien.
Meiner Meinung nach ist ein Meinungsaustausch zwischen Ministerien und Interessenvertretern grundsätzlich sinnvoll und richtig. In einer Demokratie ist die Durchsetzung von eigenen Interessen ein legitimes Mittel des Willensbildungsprozesses. Verbände repräsentieren dabei die gesellschaftliche Vielfalt, bündeln die zahlreichen Einzelinteressen und vertreten sie gegenüber den Gesetzgebungsorganen. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, wenn Mitarbeiter von Verbänden gegenüber Ministerien deren Interessen vertreten, solange dies transparent und in einem Dialog passiert.
Dagegen erfüllt die bezahlte und verdeckte Beschäftigung von externen Mitarbeitern in Ministerien diese Voraussetzung nicht und ist deshalb inakzeptabel. Das gilt auch, wenn Unternehmensmitarbeiter für eine begrenzte Zeit für Tätigkeiten in Ministerien freigestellt werden. Konkrete Einzelinteressen würden direkt in die Gesetzgebung einfließen und den demokratischen Willensbildungsprozess untergraben. Das darf nicht vorkommen.
Der gesamte Gesetzgebungsprozess muss in der Hand der dafür Verantwortlichen bleiben und nachvollziehbar sein. Aus einer möglichen Vielzahl von Handlungsalternativen entscheiden am Ende die Mitglieder des Bundestages. Die FDP-Bundestagsfraktion wird jeden Vorschlag unterstützen, der die Unabhängigkeit aller Verfassungsorgane sicher stellt und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung und Unternehmen eindeutig und transparent regelt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar
(Wahlkreis 261 Böblingen)


Lobbyisten, 15.10.2008