zurück zu CDU/CSU-Abgeordneten
Antwort von Arnold Vaatz (CDU/CSU)
Sehr geehrte Frau XXX,
vielen Dank für Ihre e-mail vom 29. Mai 2008, in der Sie sich für ein Beschäftigungsverbot von externen Mitarbeitern in der Bundesverwaltung aussprechen.
Die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen des Vereins Lobby Control sowie die Antworten auf parlamentarische Anfragen zu diesem Thema haben sie sicherlich im Internetauftritt des Vereins gelesen. Die Position der Bundesregierung zu diesem Thema ist dort klar ausgeführt und macht deutlich, dass eine inhaltliche Einflussnahme einzelner Unternehmen oder Gewerkschaften auf politische Entscheidungen durch entsandte Mitarbeiter in den Ministerien ausgeschlossen ist.
Der Bericht des Bundesrechungshofes über die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden wurde vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben, um den geäußerten Verdacht einer unzulässigen Einflussnahme auf die Verwaltung zu prüfen. Nach Vorlage des Berichtes im April 2008 wurde die Bundesregierung aufgefordert, einheitliche Regeln für externe Mitarbeiter zu entwickeln. Das federführende Bundesministerium des Innern hat sich jetzt mit den anderen Ressorts auf eine einheitliche Regelung der Beschäftigung externer Personen in der Bundesverwaltung geeinigt, die als verbindliche Verwaltungsvorschrift ausgestaltet werden soll und die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes im Wesentlichen umsetzt. Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift soll noch im Juni 2008 vom Kabinett beschlossen werden.
Sie wird insbesondere folgende Eckpunkte umfassen:
- Der Einsatz externer Personen zur Nutzung spezifischen Fachwissens ist vorübergehend zulässig
- Die Dauer des Einsatzes soll im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten
- Externe Personen dürfen grundsätzlich nicht in bestimmten Funktionen eingesetzt werden (z.B. verantwortliche Formulierung von Gesetzesentwürfen, Leitungsfunktionen, Vergabe öffentlicher Aufträge)
- Der Einsatz muss transparent ausgestaltet sein und der Status als externe Person deutlich gemacht werden
- Die intern Verantwortlichen sollen jederzeit in der Lage sein, die Tätigkeit der externen Personen zu steuern, zu überwachen und zu bewerten.
- Es erfolgt eine gesonderte Risikoabschätzung im Hinblick auf mögliche Interessenkollisionen unter Beteiligung der für Korruptionsprävention oder Sponsoring zuständigen Stelle
Diese Eckpunkte sind nur ein kleiner Auszug, die in der zukünftigen Verwaltungsvorschrift zu finden sein werden. Festzuhalten bleibt, dass damit eine weitere Konkretisierung der Beschäftigung externer Personen erreicht wird, die Vermutung einer direkten politischen Einflussnahme auf Entscheidungen der Ministerien durch die Einbindung externer Mitarbeiter aber bereits vorher unbegründet war. Fakt bleibt: Einsätze von Externen, die Zweifel an der staatlichen Neutralität aufkommen lassen, waren und sind nicht akzeptabel.
Der Einsatz der externen Beschäftigten diente und dient dem Erfahrungsaustausch. Diese Personen werden in den Bereichen eingesetzt, wo sie mit ihrem spezielles Fachwissen zu einem höheren Erkenntnisgewinn für das Ministerium beitragen. Die externen Beschäftigten bekamen prinzipiell keine Aufgaben zur alleinigen und abschließenden Bearbeitung zugewiesen. Außerdem verhindern die hierarchischen Strukturen innerhalb der Ministerien und die damit verbundenen Kontrollmechanismen zusätzlich eine direkte Einflussnahme eines Unternehmens auf politische Entscheidungen oder gar Gesetzesvorhaben.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
(Wahlkreis 161 Dresden II - Meißen I)


Lobbyisten, 15.10.2008