zurück zu CDU/CSU-Abgeordneten
Erste Antwort von Ingo Wellenreuther (CDU/CSU)
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Mail zu dem auf Grundlage von § 88 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung erstellten Bericht des Bundesrechnungshofs über die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden. Gerne antworte ich Ihnen hierauf, da ich diesen Bericht sehr ernst nehme.
Ich möchte zunächst ausdrücklich betonen, dass ich Ihre grundsätzlichen Bedenken teile. Es müssen klare Grenzen für den Einsatz Externer gezogen werden, denn Zweifel an der staatlichen Neutralität in diesem Zusammenhang sind nicht akzeptabel. Einsätze in Bereichen mit dem Risiko von Interessenkonflikten sowie materielle und fachliche Abhängigkeiten müssen ausgeschlossen sein und umfassende Transparenz geschaffen werden.
Zu prüfen ist allerdings, ob man mit einem völligen Verbot der Beschäftigung Externer in den Ministerien nicht über das Ziel hinaus schießt. Denn auf der einen Seite kann der Personalaustausch mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, um den Beschäftigten Einblicke in die Entscheidungsabläufe der jeweils anderen Stelle zu vermitteln und so ein gegenseitiges Verständnis zu fördern. Wirtschaft, Verbände und Verwaltung sollen und können so voneinander lernen im positiven Sinne. Hinzu kommt, dass manchmal temporär externer Sachverstand für spezifische Bereiche erforderlich sein kann. Diese Möglichkeit ist vor allem in Bereichen mit besonders spezifischen technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung.
Dementsprechend empfiehlt der unabhängige Bundesrechnungshof in dem genannten Bericht als Konsequenz seiner Erkenntnisse auch nicht ein vollständiges Verbot der Beschäftigung Externer. Der Bundesrechnungshof zählt in seinen Empfehlungen vielmehr meines Erachtens mehrere geeignete und angemessene Maßnahmen auf. Dazu gehören insbesondere:
- Bestimmte, maßgebliche Funktionen sollten für die Externen tabu sein. Dazu gehören: die federführende Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, Funktionen in Leitungs- und Kontrollbereichen, die Aufsicht über die entsendenden Stelle, die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie Funktionen, die konkrete Geschäftsinteressen der entsenden
- Die Dauer der Beschäftigung muss grundsätzlich begrenzt sein.
- Es muss ausdrücklich festgelegt werden, dass Personalmangel kein Grund für die Beschäftigung von Externen ist.
- Zur Erhöhung der Transparenz muss der Status der externen Beschäftigten verdeutlicht werden. Dazu gehört auch die jährliche Berichtspflicht über die Beschäftigung Externer.
Ich unterstütze es daher, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Bundesregierung am 09. April 2008 zur kurzfristigen Vorlage einer verbindlichen Regelung in diesem Sinne aufgefordert hat. Die Regierungsvorschläge werden dann in Kürze von Seiten des Parlaments kritisch geprüft werden und Sie können sicher sein, dass Ihre Bedenken und Ihre Argumentation dabei mitbedacht werden.
Lassen Sie mich zur Klarstellung des Sachverhalts abschließend noch einige Zahlen und Fakten aus dem Bericht nennen. In den letzten Jahren waren durchschnittlich rund 100 Externe in den Bundesministerien beschäftigt. Der Bericht stellt dar, dass davon mehr als drei Viertel von bundeseigenen bzw. bundesnahen Unternehmen, Sozialversicherungsträgern und ihren Verbänden sowie institutionell geförderten Zuwendungsempfängern entsandt wurden. Daraus folgt, dass weniger als ein Viertel als lediglich rund 25 Personen aus privaten Unternehmen sowie Verbänden und Interessensvertretungen (wie z. B. Gewerkschaften) in den Ministerien mitgearbeitet haben. Wenn man diese Zahlen in Verhältnis setzt zu den Tausenden in den Bundesministerien tätigen Beamten und im öffentlichen Dienst Beschäftigten, so relativiert dies die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Wirtschaft oder der Gewerkschaften durch diese Externen auf die Arbeit der Ministerien.
Nichts desto Trotz bleibt es für mich dabei, dass in dieser Angelegenheit Änderungen notwendig sind, die ich unterstützen werde, um tatsächliche unlautere Einflussnahmen und auch allein einen bösen Schein zukünftig zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther
Zweite Antwort von Ingo Wellenreuther (CDU/CSU)
Sehr geehrter Herr XXX,
hiermit komme ich nochmals zurück auf Ihre Mail zum Thema der Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien.
Ich halte es für eine gute Nachricht, dass es künftig klare eindeutige Verbotsbereiche und umfassende Transparenz bei der Mitarbeit von Externen in den Bundesbehörden geben wird. Dies hat der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages vor wenigen Tagen am 4. Juni 2008 mit großer Mehrheit beschlossen (siehe Anlage). Die bisherige auch vom Bundesrechnungshof und der Union in der Vergangenheit mehrfach gerügte Verwaltungspraxis in den Ministerien wird damit beendet. Kein Bürger muss künftig Sorge haben, dass Gesetze wesentlich von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften mitgeschrieben werden.
Im Einzelnen erwartet der Haushaltsausschuss von der Bundesregierung, dass klare Verbotsbereiche des Einsatzes externer Personen definiert werden, z.B. kein Einsatz bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen, in Leitungs- oder Kontrollbereichen sowie in sensiblen Bereichen, wie der öffentlichen Auftragsvergabe. Ferner soll ein Einsatzverbot von externen Personen gelten, wenn zu deren Unternehmen in den letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhalten wurden.
Zur Schaffung umfassender Transparenz dient u.a. die Kenntlichmachung der externen Personen bei allen innerdienstlichen und außerbehördlichen Kontakten, damit der Anschein von Interessenkollisionen von vornherein ausgeschlossen wird. Ferner soll künftig dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen umfassend berichtet werden. Auch die Veröffentlichung der Angaben auf den Behördeninternetseiten wird angeregt.
Diese Forderungen der Unionsfraktion sollte die Bundesregierung bei der verbindlichen Verwaltungsvorschrift an die Behörden, die in Kürze erlassen werden soll, mit berücksichtigen.
Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses werden grundsätzliche Bedenken vieler Abgeordneter in der CDU/CSU-Fraktion aufgegriffen, auch von mir. Bereits in der Vergangenheit ist das Thema mehrfach in den parlamentarischen Gremien erörtert worden. Dabei bestand in der Unionsfraktion immer weitgehend Einigkeit, klare Grenzen für den Einsatz Externer zu ziehen. Keine Frage: Einsätze von Externen, die Zweifel an der staatlichen Neutralität aufkommen lassen, sind nicht akzeptabel. Einsätze in Bereichen mit dem Risiko von Interessenkonflikten sowie materielle und fachliche Abhängigkeiten müssen ausgeschlossen sein und umfassende Transparenz geschaffen werden.
Das eigentlich zentrale Anliegen vieler, nämlich transparente Wege zu externem Sachverstand und die Offenlegung der Informationen über die Beschäftigung Externer in den Ministerien, lässt sich über klare, einheitliche und verbindliche Regelungen zum Einsatz von Personen aus Wirtschaftsunternehmen und Verbänden erreichen, wie wir sie jetzt beschlossen und der Bundesregierung anempfohlen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther
(Wahlkreis 272 Karlsruhe-Stadt)


Lobbyisten, 15.10.2008