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Antwort von Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
Sehr geehrter Herr XXX,
gerne antworte ich auf Ihre Email im Rahmen der Email-Aktion von LobbyControl und Campact e.V., in der Sie sich kritisch über die Beschäftigung von Unternehmensvertretern in Bundesministerien äußern. Ich freue mich über Ihre Beteiligung an der politischen Diskussion.
Zunächst möchte ich betonen, dass Lobbyismus im Kern nichts anderes als die Vermittlung von Interessen auf der politischen Ebene ist. Dabei werden die Interessen von unterschiedlichsten Gruppen und Akteuren vertreten: von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen ebenso wie von Bürgerbewegungen, Gewerkschaften, Regionen und Kommunen. Das Anhören von Interessen bedeutet jedoch in keiner Weise die komplette Übernahme der Positionen. Vielmehr ermöglicht es die Entwicklung eines umfassenden Meinungsbildes, was eine zentrale Voraussetzung für gute und verantwortungsbewusste Politik ist.
Problematisch wird es, wenn die Transparenz der Interessensvermittlung nicht gegeben ist. Bei der von Ihnen kritisierten Beschäftigung von Unternehmensvertretern in Bundesministerien war diese Transparenz nicht immer in vollem Umfang gegeben, wie auch der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom April 2008 ausgeführt hat. Auch wenn die Untersuchungen keinen konkreten Verdacht auf vorsätzlichen Missbrauch und Schaden für den Bund und das von ihm zu vertretende Gemeinwohl ergeben haben, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, dem auch ich angehöre, die Regierung in einer Entschließung aufgefordert, für die Beschäftigung von Verbands- und Unternehmensmitarbeitern in den Ministerien eine gesetzliche Regelung zu finden. Das von Ihnen geforderte Eingreifen des Bundestages ist also bereits erfolgt. Und es hat Wirkung gezeigt: Derzeit erarbeitet die Bundesregierung eine Verwaltungsvorschrift zur Beschäftigung von externen Mitarbeitern in Bundesministerien. Diese ist in Abstimmung aller Ministerien auf den Weg gebracht worden und wird voraussichtlich schon im Juni vom Kabinett verabschiedet werden.
Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Mit der Vorschrift werden für alle Ressorts gleiche Regeln geschaffen, und es wird sichergestellt, dass keine "externen" Beschäftigten verantwortlich oder federführend an einem Gesetzentwurf mitarbeiten dürfen. Dem Bundestag wird künftig einmal jährlich ein Bericht über die Beschäftigung der Externen in den Ministerien vorgelegt, so dass auch die Kontrolle der Umsetzung dieser Vorgaben gewährleistet sein wird.
Ich hoffe, dass ich Ihre Befürchtungen bezüglich einer möglichen illegitimen Einflussnahme auf den politischen Entscheidungsfindungsprozess mit diesen Ausführungen zerstreuen konnte.
Mit freundlichen Grüßen nach Niedernhausen
Klaus-Peter Willsch
(Wahlkreis 179 Rheingau-Taunus - Limburg)


Lobbyisten, 15.10.2008