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FDP-Standardantwort

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Lobbyismus.

Die Ergebnisse, die der Bericht des Bundesrechnungshofes zu der Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden offenbart hat, dürfen so nicht stehen bleiben. Der notwendige und auch sinnvolle Meinungsaustausch zwischen Ministerien und Interessenvertretern darf nicht zu einer falschen Verquickung der jeweiligen Interessen führen.

In einer Demokratie ist die Durchsetzung von eigenen Interessen ein legitimes Mittel des Willensbildungsprozesses. Verbände sind für das Funktionieren einer pluralistischen Gesellschaft unverzichtbar. Sie repräsentieren die gesellschaftliche Vielfalt. Sie bündeln die zahlreichen Einzelinteressen und vertreten sie gegenüber den Gesetzgebungsorganen.

Verbände bieten den von ihnen Vertretenen die Möglichkeit zur politischen Teilhabe. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, wenn Mitarbeiter von Verbänden gegenüber Ministerien deren Interessen vertreten, solange dies transparent und in einem Dialog passiert. Gleiches gilt, soweit sich Ministerien des Fachwissens von Unternehmen bedienen, indem sie gezielt Stellungnahmen einholen oder gutachterliche Aufträge erstellen.

Dagegen erfüllt die bezahlte und verdeckte Beschäftigung von externen Mitarbeitern in Ministerien diese Voraussetzung nicht und ist deshalb grundsätzlich problematisch. Das gilt genauso, wenn Unternehmensmitarbeiter für eine begrenzte Zeit für Tätigkeiten in Ministerien freigestellt werden. Konkrete Einzelinteressen würden direkt in die Gesetzgebung einfließen und den demokratischen Willensbildungsprozess untergraben. Der gesamte Gesetzgebungsprozess muss in der Hand der dafür Verantwortlichen bleiben und nachvollziehbar sein. Aus einer möglichen Vielzahl von Handlungsalternativen entscheiden am Ende die Mitglieder des Bundestages.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird jeden Vorschlag unterstützen, der die Unabhängigkeit aller Gesetzgebungsorgane sicher stellt und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung und Unternehmen eindeutig und transparent regelt.

unterschrieben von:

  • Dirk Niebel (Wahlkreis 275 Heidelberg)
  • Hartfrid Wolff (Wahlkreis 265 Waiblingen)

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