Antwort von Ute Granold (CDU)
Sehr geehrte(r) [...],
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. März 2006. Sie erörtern mir darin Ihre Befürchtungen hinsichtlich der Folgen der für 2007 geplanten Mehrwertsteuererhöhung und machen Alternativvorschläge zur Konsolidierung des Haushalts. Darüber hinaus fordern Sie mich zur Stellungnahme dazu auf, ob ich in der Mehrwertsteuererhöhung ein richtiges Instrument zur Ankurbelung der Wirtschaft sehe und ob ich mich in der Fraktion dafür einsetzen werde, von einer Mehrwertsteuererhöhung abzusehen. Dazu kann ich Ihnen folgendes sagen.
Der katastrophale Zustand der öffentlichen Haushalte zwingt uns dazu, zur Konsolidierung auch unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen. Ohne die Mehrwertsteuererhöhung ist es in meinen Augen unmöglich, 2007 endlich die Maastricht-Kriterien wieder einhalten und einen verfassungsgemäßen Bundeshaushalt aufstellen zu können.
Um dem beginnenden Aufschwung Zeit zur Entfaltung zu lassen, wird der Mehrwertsteuersatz erst in 2007 um drei Prozentpunkte auf dann 19 Prozent steigen. Das Steueraufkommen aus zwei Prozentpunkten dient der Haushaltskonsolidierung von Bund und Ländern. Das Steuermehraufkommen aus dem dritten Prozentpunkt steht dem Bund vollständig zur Senkung der Lohnzusatzkosten zur Verfügung. Damit kann der Arbeitslosenversicherungsbeitrag um einen Prozentpunkt reduziert werden. Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Finanzierung des zweiten Prozentpunktes zur Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags durch Effizienzgewinne und Effektivitätssteigerungen sicher. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird also zum 1.1.2007 um insgesamt zwei Prozentpunkte von 6,5 auf 4,5 Prozent sinken, die Lohnnebenkosten dauerhaft unter 40 % gesenkt. Nach Schätzungen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung können so 200.000 bis 300.000 neue Jobs geschaffen werden.
Darüber hinaus mindert eine Mehrwertsteuererhöhung die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht, da Exporte nicht der (inländischen) Mehrwertsteuer unterliegen. Auch sind die Sätze der wichtigsten Wettbewerbsländer zumeist höher als der nun angestrebte Steuersatz:
- Luxemburg:15 Prozent
- Spanien:16 Prozent
- Portugal: 17 Prozent
- Großbritannien: 17,5 Prozent
- Griechenland:18 Prozent
- Niederlande: 19 Prozent
- Frankreich:19,6 Prozent
- Italien: 20 Prozent
- Österreich: 20 Prozent
- Belgien: 21 Prozent
- Finnland: 21 Prozent
- Irland: 21 Prozent
- Dänemark: 25 Prozent
- Schweden: 25 Prozent
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bleibt unverändert bestehen, obwohl die SPD in den Koalitionsverhandlungen eine Anhebung des ermäßigten Satzes gefordert hat. Richtig ist: Bezieher kleinerer Einkommen verwenden einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Konsum. Richtig ist aber auch, dass Güter des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel, ÖPNV, Zeitungen und Bücher der reduzierten Mehrwertsteuer von 7% unterliegen. Sie sind von der Anhebung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes auf 19% nicht betroffen. Wohnungsmieten bleiben nach wie vor steuerfrei. Insofern ist der Vorwurf, eine Mehrwertsteuererhöhung würde vor allem die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen treffen, nicht haltbar. Denn Sozial ist, was Beschäftigung schafft. Das Unsozialste ist eine Verschleppung der Reformen am Arbeitsmarkt und bei den sozialen Sicherungssystemen. Dies würde dazu führen, dass wir den Anschluss an die weltwirtschaftliche Entwicklung weiter verlieren und zusätzliche Wachstums- und Wohlstandsverluste hinnehmen müssten mit entsprechend negativen Wirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Steuermindereinnahmen, Mehrausgaben im Sozialbereich).
Für die Bezieher hoher Einkommen (250.000 Ledige/ 500.000 Verheiratete) wird die private Einkommenssteuer ab dem 1.1.2007 auf 45 Prozent erhöht. Diesen Vorschlag aus Ihrer Liste haben wir also schon aufgegriffen.
Mit dem Abbau von Steuervergünstigungen vereinfachen wir das Steuerrecht und Verbreitern die Bemessungsgrundlage. Dies wird zu einer Entlastung des Bundes im Jahr 2007 von rund 4 Mrd. Euro führen, die in den Folgejahren weiter aufwächst und auch zur Finanzierung des Wachstumspaketes eingesetzt wird. So wird in diesem Zusammenhang z.B. endlich eine Beschränkung der Verlustrechung für sog. "Steuersparfonds" umgesetzt.
Eine umfassende Unternehmenssteuerreform steht für 2008 auf der Agenda, die Neuregelung der Kommunalfinanzen u.a. auch im Rahmen der Föderalismusreform.
Ich teile Ihre Kritik an der Regelung der Erbschaftssteuer für Betriebsvermögen nicht. Es wichtig und richtig, dass wir den Generationswechsel bei mittelständischen Unternehmen erbschaftssteuerrechtlich erleichtern, um den Fortbestand der Unternehmen und der Arbeitsplätze zu garantieren. Denn der Mittelstand ist der Jobmotor in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold MdB
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