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Gabriele Hiller-Ohm antwortet auf Mails aus ihrem Wahlkreis
Sehr geehrter Herr,
Sie haben Recht, die SPD hat sich im Wahlkampf sehr engagiert gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Wir haben das getan, obwohl sich eine Erhöhung der Mehrwertsteuer als schnell wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Einnahmeseite eines überschuldeten Haushaltes anbietet. Genau wie Sie schätzen wir aber die Auswirkungen auf den Binnenmarkt als volkswirtschaftlich bedenklich ein und haben auch wegen einer zu erwartenden Belastung der ärmeren Bevölkerungsschichten Abstand von dieser Maßnahme genommen. Mehrbelastungen der Menschen führen zu Kaufkraftverlust und einer weiteren Schwächung der Binnennachfrage. Zu diesem Zeitpunkt können wir uns das auch aus meiner Sicht nicht leisten.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben sich am 18. September aber leider – wenn auch knapp – mehrheitlich für die Partei entschieden, die bereits im Wahlkampf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angekündigt hatte. Wäre die Koalition aus SPD und Grünen wieder gewählt worden, würde es heute keine Mehrwertsteuererhöhung geben.
Der Ausgang der Bundestagswahl hat letztlich zur Koalition der beiden großen Volksparteien geführt, da es für andere Konstellationen keine Mehrheiten gab oder keine Einigung gefunden werden konnte. Der nun zwischen SPD und CDU/CSU beschlossene Koalitionsvertrag stellt einen Kompromiss zwischen den Parteien dar. Bei der Mehrwertsteuer hat sich die Union durchgesetzt.
Der Koalitionsvertrag wurde auf dem SPD-Parteitag in Karlsruhe trotz Mehrwertsteuererhöhung mit großer Mehrheit angenommen, weil die Vorteile einer Großen Koalition für unser Land höher eingeschätzt wurden, als der volkswirtschaftliche Schaden, der durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum jetzigen Zeitpunkt entstehen könnte. Ich werde der geplanten Mehrwertsteuererhöhung trotz großer Bedenken im Bundestag ebenfalls zustimmen. Meine Gründe hierfür sind:
- Wir wollen die befürchteten Auswirkungen auf die Binnenkonjunktur durch eine Verschiebung der geplanten Erhöhung auf das Jahr 2007 positiv beeinflussen. Die jüngsten Wirtschaftsdaten zeigen, dass die von rot/grün angeschobenen Arbeitsmarktreformen Wirkung zeigen, die Nachfrage anzieht und die Arbeitslosigkeit zurückgeht. Ich hoffe, dass die in 2007 in Kraft tretende Mehrwertsteuererhöhung in 2006 zu zusätzlichen Nachfrage- und Wachstumsimpulsen führt, weil die Menschen Kaufentscheidungen in das noch mehrwertsteuergünstige Jahr 2006 vorziehen werden.
- Wir unterstützen diesen Wachstumsschub zusätzlich mit einem 25-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm, das schon im nächsten Jahr anlaufen soll. Ich verweise hier insbesondere auf das energetische Gebäudesanierungsprogramm, das ein wichtiger Beitrag auch zum Klimaschutz sein wird.
- Die Einnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer sollen auch zur Senkung der Lohnzusatzkosten eingesetzt werden. Ziel ist es, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von heute 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent in 2007 zu senken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden entlastet, Kaufkraft wird gesteigert und Arbeit wird billiger.
- Sie haben zu Recht auf die sozialen Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung hingewiesen. Ich hoffe, dass die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Güter des täglichen Bedarfs hier Härten abmildern wird.
Sie zählen in Ihrem Schreiben vier Maßnahmen auf, die aus Ihrer Sicht eine Mehrwertsteuererhöhung überflüssig machen könnten:
Hohe Einkommen stärker besteuern, Steuerschlupflöcher stopfen und Steuersparmodelle ausdünnen.
Diese Vorschläge sind auch in unserem Wahlprogramm enthalten und konnten im Koalitionsvertrag verankert werden. So werden Beteiligungen an Schiffsfonds u. ä. als günstige, legale „Steuersparmodelle“ nicht mehr möglich sein.
Sehr hohe Einkommen werden mit einer dreiprozentigen Sondersteuer („Reichensteuer“) belastet.
Höhere Besteuerung von großen Vermögen, Wiedereinführung der Vermögessteuer und Erhöhung der Erbschaftssteuer.
Die Erhöhung der Erbschaftssteuer ist aus meiner Sicht überfällig. Deutschland hat eine vergleichsweise niedrige Besteuerung des Erbes, zudem wird beim Vererben der Wert von Immobilien fast immer deutlich niedriger angesetzt als er tatsächlich ist. Die Landesregierung von Heide Simonis hatte dazu einen sehr guten Vorschlag gemacht, der im Bundesrat gegen die Mehrheit der unionsgeführten Länder jedoch keine Realisierungschance hatte.
Höhere Besteuerung von Unternehmen.
Auch nach der Senkung der Steuern für Kapitalgesellschaften hat Deutschland eine der höchsten Unternehmenssteuern in Europa. Leider unterscheidet sich die effektive Steuerbelastung bei uns deutlich von der nominalen Besteuerung. Die rot-grüne Bundesregierung hat in der letzten Legislatur bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Differenz zwischen der Besteuerung auf dem Papier und der tatsächlichen Besteuerung zu verringern. Ich nenne kurz fünf Beispiele:
- Verluste können nicht mehr zwischen Tochterunternehmen verschoben werden. Deshalb können sie nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Unternehmensteilen verrechnet werden.
- die Überprüfbarkeit von Verrechnungspreisen zwischen Unternehmen im In- und Ausland wurde verbessert, damit Gewinne nicht durch überhöhte Rechnungen an Unternehmensteile im Ausland transferiert werden.
- Eine Mindestgewinnbesteuerung von 40% wurde zum 1.1.2004 eingeführt, Gewinne können seitdem nur noch zu 60% mit Verlusten verrechnet werden
- Wertverluste von Unternehmensbeteiligungen können seit 1.1.2002 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Abschreibungen zulasten des Staates, wie sie Vodafone im Zuge der Übernahme von Mannesmann vorgenommen hat, kommen somit heute nicht mehr in Betracht.
- Innerdeutsche Steueroasen wie Norderfriedrichskoog wurden geschlossen, indem eine „Mindestgewerbesteuer“ eingeführt wurde.
Weitere Reformen bei der Kapitalbesteuerung müssen in der anstehenden Legislaturperiode folgen.
Steuerbetrug bekämpfen, Steuerverwaltung muss von einer Länder- zu einer Bundesaufgabe werden.
Die Länder haben wie der Bund und die Kommunen ein großes Interesse daran, ihre Steuern effektiv einzutreiben. Die Durchführung der Steuereinnahmen wird deshalb nicht effizienter, wenn sie ausschließlich vom Bund übernommen wird. Zur Bekämpfung von Steuerbetrug hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene durchgeführt oder angeschoben.
- Mit dem Gesetz gegen Schwarzarbeit werden erstmals die Tatbestände von Schwarzarbeit definiert, bestehende Strafbarkeitslücken wurden geschlossen und die Fandungsrechte der Zollverwaltung wurden erweitert. Durch das Gesetz kann die Schwarzarbeit im großen Stil deutlich effektiver als bisher bekämpft werden.
- Die Rechte der Steuerbehörden wurden ausgeweitet. Sie sind jetzt berechtigt von Banken die Existenz von Konten und Depots zu erfragen.
- Auf Ebene der EU wurde ein automatischer Austauschdienst von grenzüberschreitenden Kapitalbewegungen vereinbart. Damit können Kapitalerträge, die hier Ansässige im Ausland erzielen, wirksamer erfasst und nach dem nationalen Steuerrecht besteuert werden.
Es sind in der letzten Legislatur bereits viele Maßnahmen ergriffen worden, um die tatsächliche Besteuerung von großen Einkommen zu erhöhen. In der neuen Koalition werden weitere Schritte folgen, um die Effizienz der Kapital- und Einkommensbesteuerung weiter zu verbessert. Voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wird mit den Stimmen der Großen Koalition die Möglichkeit, über Steuerstundungsmodelle der Besteuerung zu entgehen, voraussichtlich rückwirkend zum 10.11.2005 abgeschafft. Verluste aus Schifffonds oder Umweltfonds können dann nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Quellen verrechnet werden. Das Schließen von Steuerschlupflöchern ist also auch zusammen mit der Union möglich.
Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest.
Mit freundlichen Grüßen
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