Max Straubinger antwortet auf Wahlkreisaktion
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.11.2005, in der Sie sich einerseits gegen eine höhere Mehrwertsteuer aussprechen, andererseits Vorschläge unterbreiten, wie man die Erhöhung vermeiden könnte.
Wie Ihnen sicherlich aus den Medien bekannt ist, hat die Regierungskoalition bereits rückwirkend zum 10.11.2005 beschlossen, dass Verluste aus so genannten Steuersparmodellen (etwa Fondanteile an Medien-, Windkraft- oder Schiffsbeteiligungen) nur noch mit Gewinnen aus denselben Anlagearten verrechnet werden dürfen. Bis zu diesem Zeitpunkt durften Anleger Verluste aus diesen Beteiligungen auf ihr gesamtes Einkommen anrechen und konnten sich auf diese Art „arm rechnen“.
Ferner werden diverse weitere Steuervergünstigungen sukzessive abgebaut:
So wird mit dem 1.1.2006 z.B. die Eigenheimzulage wegfallen. Es werden zukünftig etwa Freibeträge für Abfindungen, Übergangsgelder, Bergmannsprämien u.a: abgeschafft. Der Sparerfreibetrag wird auf 750€ (Ledige) bzw. 1.500€ (Verheiratete) gesenkt. Dies sind nur einige Beispiele für den Abbau von Steuervergünstigungen, auf die sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt haben und deren gesetzliche Ausgestaltung jetzt im Bundestag vorangetrieben werden muss.
Alleine durch den Abbau von Steuervergünstigungen wird der Bund um ca. 4 Mrd. € im Jahr 2007 entlastet werden, diese Entlastung wird in den Folgejahren noch weiter anwachsen.
Der Spitzensteuersatz für Bezieher hoher Einkommen (250.000€-Ledige, 500.000€- Verheiratete) wird zum 1.1.2007 auf 45% erhöht werden.
Aus guten Gründen wird die Vermögenssteuer in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben, da sie durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Gleichheitsgrundsatz für unvereinbar erklärt wurde. Die Argumente, die zu dieser Entscheidung führten, sind heute immer noch gültig. Auch wäre eine Vermögenssteuer mit einem unverhältnismäßig hohen Erhebungsaufwand verbunden. Die enormen Verwaltungskosten standen schon früher in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag dieser Steuer.
Das Unternehmenssteuerrecht wird zum 1.1.2008 grundlegend neu gefasst und dabei werden auch international wettbewerbsfähige Steuersätze realisiert. Ziel der Unternehmenssteuerreform soll es einerseits sein, Unternehmen angemessen zu besteuern. Andererseits dürfen die Unternehmen im Vergleich zu anderen Ländern auch nicht über Gebühr belastet werden, da sonst durch Abwanderung in andere Länder weitere Arbeitsplätze verloren gehen würden. Letztlich dient auch der faktische Verzicht des Staates auf die Erbschaftssteuer im Falle der Firmenfortführung über einen Zeitraum von 10 Jahren demselben Zweck.
Die Probleme im Bereich der Steuerkriminalität sind bekannt. Daher hat man sich in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, dass es im Rahmen der Föderalismusreform zu einer Koordinierung der Prüfungsdienste und zu einer Bündelung der Aktivitäten gegen Steuerkriminalität kommen muss, um die Steuerkriminalität wirksamer bekämpfen zu können.
An einer Mehrwertsteuererhöhung führt jedoch wegen der desolaten Finanzlage des Bundeshaushalts und trotz diverser anderer Maßnahmen, die ich Ihnen beispielhaft kurz skizziert habe, leider kein Weg vorbei. Zur Sanierung der Bundes- und Landeshaushalte muss ein Gesamtpaket geschnürt werden, zu dem auch die Mehrwertsteuererhöhung gehört.
Die ab dem 1.1.2007 erzielten Mehreinnahmen dienen zu zwei Dritteln der Haushaltskonsolidierung von Bund und Ländern, zu einem Drittel werden die Mehreinnahmen für die Senkung der Lohnnebenkosten verwendet. Damit kann der Arbeitslosenversichertenbeitrag um einen Punkt reduziert werden. Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Finanzierung des zweiten Prozentpunktes zur Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages durch Effektivitätsgewinne und Effektivitätssteigerung sicher, sodass der Arbeitslosenversicherungsbeitrag zum 1.1.2007 um zwei Prozentpunkte von 6,5 auf 4,5% sinken wird.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Güter des täglichen Bedarfs (z.B. Grundnahrungsmittel, Zeitschriften, etc.) bleibt dabei, wie von CDU/CSU durchgesetzt, unverändert. Mieten bleiben weiterhin steuerfrei.
Grundsätzlich möchte ich noch bemerken, dass man gerade im Vergleich mit z.B. Österreich (20% Mehrwertsteuer) oder den skandinavischen Ländern (bis zu 25%) eine erhöhte Mehrwertsteuer nicht überbewerten darf, zumal in diesen Ländern aufgrund der vergleichsweise hohen Mehrwertsteuersätze weder eine erhöhte Schwarzarbeit noch eine ausgeprägte Konsumzurückhaltung zu verzeichnen ist. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen dienen dem Ziel, die Lohnnebenkosten in Deutschland zu verringern und damit die Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zur internationalen Konkurrenz zu verbessern. Nur so können in Deutschland wieder mehr Arbeitsplätze entstehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen deutlich machen, dass sich die Regierungskoalition zur Sanierung der Haushalte auf dem richtigen Weg befindet. Hier gilt es leider auch, die ein oder andere bittere Pille zu schlucken. Sofern Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Max Straubinger, MdB
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