"[...]Die nunmehr bereits in den Verhaltensregeln gesetzte Frist für die
Mitteilung anzeigepflichtiger Sachverhalte von drei Monaten ab Erwerb
der Mitgliedschaft im Bundestag kann in dieser Einstiegsphase schon
aus technischen Gründen keinesfalls eingehalten werden. Deshalb gebe
ich zu erwägen, zum Beispiel im Wege eines Bundestagbeschlusses eine Aussetzung
der Regelung bis zum Abschluß aller notwendigen vorbereitenden
Arbeiten zu veranlassen.
Abgesehen von dem Erlass neuer Ausführungsbestimmungen halte ich es
allerdings für erforderlich, dass wir uns die Zeit nehmen, einige
Unklarheiten und möglicherweise unangemessene Anforderungen der neuen
Verhaltensregeln einer weiteren Beratung zu unterziehen.
Inhaltlich bezieht sich meine Sorge insbesondere auf die Regelung
wonach Einkünfte aus einer in der Zeit der Mitgliedschaft
weitergeführten Berufstätigkeit umfassend und unter Angabe der
jeweiligen Herkunft angezeigt und in der beschriebenen Form auch
veröffentlicht werden müssen. Diese Vorgabe bewirkt nach meiner
Auffasung für Freiberufler, selbständige Unternehmer und Landwirte
zunächst einen erörterungswürdigen Aufwand. Darüber hinaus stellen
sich ernste Fragen des Grundrechtsschutzes im Hinblick auf die
Abgeordneten beziehungsweise deren Kunden, Klienten, Mitgesellschafter
und andere Vertragspartner.
[...]
Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen erbeten."
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