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Auszüge des Briefes von Bundestagspräsident Lammert an die Fraktionsvorsitzenden der anderen im Bundestag vertretenen Parteien vom 14.11.2005.

"[...]Die nunmehr bereits in den Verhaltensregeln gesetzte Frist für die Mitteilung anzeigepflichtiger Sachverhalte von drei Monaten ab Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag kann in dieser Einstiegsphase schon aus technischen Gründen keinesfalls eingehalten werden. Deshalb gebe ich zu erwägen, zum Beispiel im Wege eines Bundestagbeschlusses eine Aussetzung der Regelung bis zum Abschluß aller notwendigen vorbereitenden Arbeiten zu veranlassen.

Abgesehen von dem Erlass neuer Ausführungsbestimmungen halte ich es allerdings für erforderlich, dass wir uns die Zeit nehmen, einige Unklarheiten und möglicherweise unangemessene Anforderungen der neuen Verhaltensregeln einer weiteren Beratung zu unterziehen.

Inhaltlich bezieht sich meine Sorge insbesondere auf die Regelung wonach Einkünfte aus einer in der Zeit der Mitgliedschaft weitergeführten Berufstätigkeit umfassend und unter Angabe der jeweiligen Herkunft angezeigt und in der beschriebenen Form auch veröffentlicht werden müssen. Diese Vorgabe bewirkt nach meiner Auffasung für Freiberufler, selbständige Unternehmer und Landwirte zunächst einen erörterungswürdigen Aufwand. Darüber hinaus stellen sich ernste Fragen des Grundrechtsschutzes im Hinblick auf die Abgeordneten beziehungsweise deren Kunden, Klienten, Mitgesellschafter und andere Vertragspartner.

[...]

Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen erbeten."




 


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