home Campact-Portal Kampagnenhomepage


AKTIONEN/HOME

INFOS

MITWIRKEN

SPENDEN

PRESSE

ÜBER UNS

ZU CAMPACT.DE



Diese Kampagne wird unterstützt von: Lobby Control Mehr Demokratie

 

Damit der Bock nicht zum Gärtner wird - Aktion erfolgreich beendet!

In nur 5 Tagen unterzeichneten 3072 Menschen den (untenstehenden) Offenen Brief an die Richter/innen am Bundesverfassungsgericht!

Wow - das hat all unsere Erwartungen übertroffen:
In kürzester Zeit haben über 3000 Campact-Aktivisten den "Offenen Brief" unterzeichnet und so eine spektakuläre Aktion in Karlsruhe ermöglicht.

Am Morgen des 11. Oktobers, des ersten Verhandlungstages um die Veröffentlichungspflicht der Politiker-Nebeneinkünfte, präsentierte Campact vor dem Bundesverfassungsgericht den Offenen Brief - gemeinsam mit einem überdimensionalen aufblasbaren "Lobbyisten" und dem Transparent:

"Lobbyismus bekämpfen - Nebeneinkünfte veröffentlichen!"

Wir danken allen Teilnehmer/innen für ihre engagierte Unterstützung!


Der Offene Brief:

Sehr geehrte Richterinnen und Richter des 2. Senats,

Am 11. Oktober 2006 findet die Anhörung über die Klagen von 9 Bundestagsabgeordneten gegen die am 29. Juni 2005 vom Deutschen Bundestag erstmalig beschlossene und am 18. Oktober 2005 bestätigte Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften statt.

Wir, die Unterzeichner dieses offenen Briefes, wenden uns mit der Befürchtung an Sie, dass der Bundestagspräsident in weiten Teilen die Auffassung der Kläger teilt. Deshalb erwarten wir, dass er das Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments an einer umfassenden Veröffentlichungspflicht nicht im gebotenen Maße vertritt.

  • Norbert Lammert hat sich wiederholt ablehnend über die Veröffentlichungspflicht geäußert (vgl. Schreiben von Norbert Lammert vom 14.11.2005 an die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Deutschen Bundestag – http://www.campact.de/nebenekft/infos/lammert)
  • Der Bundestagspräsident weigert sich bis heute, die Veröffentlichungspflicht umzusetzen, obwohl die Klagen der Abgeordneten nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts keine aufschiebende Wirkung haben.

Wir befürchten deshalb, dass hier der Bock den Gärtner spielt. Wir bitten Sie, dieses im Verfahren entsprechend zu berücksichtigen. Bitte orientieren Sie sich bei Ihrer Entscheidung vordringlich am Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Dazu gehört insbesondere,

  • dass das Abgeordnetenmandat im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages stehen muss.
  • dass der Höhe der Nebeneinkünfte von Abgeordneten eine entsprechende Gegenleistung auch im zeitlichen Umfang der geleisteten Arbeit gegenüber stehen muss. Leistungslose Einkommen aus Nebentätigkeiten müssen ausgeschlossen sein.
  • dass Nebeneinkünfte der Abgeordneten pauschaliert nach der Höhe und mit Angabe der Branche, aus der sie stammen, veröffentlicht werden. Nur so können Bürger Interessens­verflechtungen erkennen und zum Gegenstand der eigenen Wahlentscheidung machen,

Mit freundlichen Grüßen Unterzeichner.

Mit freundlichen Grüßen,

o Ihr Name, Adresse, Beruf, E-mailadresse

...




 
Campact .e.V  -  Artilleriestr. 6  -  27283 Verden  -info@campact.de