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2025 stellten deutsche Jugendämter in 79.800 Fällen eine Kindeswohlgefährdung fest. Das ist ein großes, ausverkauftes Fußballstadion voller Kinder, bei denen das Jugendamt sagt: „Hier stimmt etwas ernsthaft nicht.“ 

Gewalthilfegesetz (GewHG)

Das Gesetz verankert in Deutschland erstmals einen bundesweiten, kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Dazu gehören: 

  • Rechtsanspruch, unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Strafanzeige
  • Flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen 
  • Leistungen in Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen sind kostenlos 
  • Qualitätsstandards wie Erreichbarkeit, Schutzkonzepte und Barrierefreiheit

Ebenfalls 2025 hat der Bund das dringend notwendige Gesetz beschlossen, das Gewaltbetroffenen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung gibt. Klingt gut, hat aber einen Haken: Der Anspruch gilt erst ab 2032. Bis dahin vergehen sechs Jahre. Während die Gewalt an Kindern und Jugendlichen zunimmt und die Fallzahlen weiter steigen.

Was ist überhaupt Gewalt?

Seit 2000 haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Und Gewalt beginnt schon deutlich vor der Ohrfeige. Fachleute unterscheiden vier Formen: 

  • Vernachlässigung: Nicht genug zu essen, keine passende Kleidung oder ärztliche Versorgung oder zu lange allein: Vernachlässigung ist die häufigste Form von Gewalt und lag 2025 in 58 Prozent der Fälle vor. 
  • Psychische Gewalt: Ständiges Anschreien, Beschimpfen, Demütigen, Drohen, Einsperren, Ignorieren. Dazu gehört auch häusliche Gewalt – ein Vater, der die Mutter schlägt, hinterlässt ebenso einen seelischen Schaden beim Kind. Psychische Gewalt lag 2025 in 38 Prozent der Fälle vor. 
  • Körperliche Gewalt: Schläge, Tritte, Stoßen, Verbrennen, Ohrfeige. Auch das Schütteln von Babys gehört dazu. In 29 Prozent der Fälle lag 2025 körperliche Gewalt vor. 
  • Sexuelle Gewalt: Jegliche sexuelle Handlung an oder vor einem Kind. Dazu gehört auch, den Kindern pornografische Inhalte zu zeigen oder sie online sexuell zu belästigen. In 5 Prozent der Fälle lag sexuelle Gewalt 2025 vor. 

In jedem vierten Fall erlebten die Kinder 2025 mehrere dieser Formen gleichzeitig.

Wie Du Gewalt an Kindern und Jugendlichen erkennen kannst:

Aufmerksam sein, nachfragen, zuhören und sich beraten lassen. Jede*r Einzelne kann viel tun. Wie Du Gewalt an Kindern erkennen kannst, liest Du im Leitfaden der Fachstelle Kinderschutz (pdf).

Während wir auf das Gesetz warten

Jedes Jahr melden Jugendämter an das Statistische Bundesamt ihre Zahlen. Daraus erstellt das Bundesamt die sogenannte Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Und die Zahlen zeigen eine erschreckende Tendenz. 

2022 stellten die Jugendämter in Deutschland bei rund 62.300 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. 2025 waren es schon 79.800. Das ist ein Anstieg um fast ein Drittel in nur drei Jahren.

Warum steigen die Fallzahlen so massiv an?

Dafür sind mehrere Faktoren verantwortlich. Einerseits eine sensibilisiertere und dadurch aufmerksamere Gesellschaft. Andererseits die bessere Vernetzung unter den Fachleuten und gesetzliche Änderungen. Aber auch steigende Gewalt an Kindern und Jugendlichen trägt dazu bei.

Nun gilt das Gesetz erst ab 2032, also in sechs Jahren. Wie viele Kinder könnten bis dahin von Gewalt betroffen sein? Dafür haben wir in einem Gedankenspiel eine Hochrechnung erstellt und darin drei Szenarien berechnet.

  • Szenario A, die vorsichtige Variante: Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Fälle ab 2025 für sechs weitere Jahre auf demselben Niveau von 79.800 bleiben wird.
  • Szenario B, der Trend setzt sich fort: In den vergangenen Jahren kamen im Durchschnitt gut 6.000 Fälle jährlich hinzu. Wir nehmen an, dass dies so bleibt. 
  • Szenario C, Prozente statt feste Zahlen: Zwischen 2022 und 2025 wuchs die Zahl der Fälle jährlich um durchschnittlich 8,6 Prozent. Wir gehen davon aus, dass sich die Fallzahlen weiterhin so entwickeln.
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Selbst die vorsichtige Variante ergibt innerhalb von sechs Jahren fast eine halbe Million Fälle. In Szenario C kämen sogar mehr Fälle zusammen, als in Leipzig Menschen leben. Doch wie kommen die Fallzahlen überhaupt zustande?

Vom Verdacht zur Gewissheit

Irgendwo macht sich jemand Sorgen um ein Kind. Die Lehrerin, der immer wieder das stille Kind ohne Mittagessen in der Schule auffällt. Der Nachbar, der jede Nacht Geschrei und Türknallen hört. Der Fußballtrainer, der häufig die blauen Flecken sieht, die das Kind versucht zu verstecken. Meldet eine Person das dem Jugendamt, ist dieses gesetzlich verpflichtet, den Fall zu überprüfen. Das ist ein Verdachtsfall. 

Manchmal stellt sich heraus, dass die Sorge unbegründet war. Manchmal, dass die Familie Unterstützung braucht. Und manchmal kommt das Jugendamt zu dem Schluss: Dieses Kind ist wirklich in Gefahr. Das ist eine festgestellte Kindeswohlgefährdung. 

Was die Statistik nicht sieht

2025 prüften die Jugendämter fast 268.300 Verdachtsfälle, so viele wie nie zuvor. Doch so erschreckend diese Zahlen sind, Fachleute gehen von einem großen Dunkelfeld aus. Fälle, die nie jemand meldet. 

Woher die Hinweise an die Jugendämter kamen, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts: 

  • 30 Prozent der Hinweise an das Jugendamt kamen von Polizei und Justiz. 
  • 22 Prozent von Verwandten, Bekannt*innen, Nachbar*innen oder anonym. 
  • Während 16 Prozent aus Schulen und Kitas kamen, meldeten Kinder- und Jugendhilfe 12 Prozent. 
  • Nur 7 Prozent kamen von den Eltern, gerade einmal 2 Prozent von betroffenen Kindern und Jugendlichen. 

Das ist wenig überraschend. Viele Kinder haben Angst oder schämen sich. Viele wissen oft gar nicht, dass das Verhalten Zuhause nicht normal ist. Das bedeutet, Kinder sind darauf angewiesen, dass Erwachsene hinsehen. Sie sind der entscheidende Hebel. Und doch reicht hinsehen, nachfragen, zuhören und melden allein leider nicht aus. 

Hinschauen allein reicht nicht

Wir brauchen dringend ein funktionierendes System, das nicht nur jeden Verdacht auffangen, sondern auch langfristig Schutz bieten kann. Genau daran hapert es. Dabei spricht die Statistik eine deutliche Sprache: Fast 80.000 festgestellte Kindeswohlgefährdungen im vergangenen Jahr. Das sind 80.000 Kinder, die hungern, geschlagen, gedemütigt oder missbraucht werden. 

Ein heute vier Jahre altes Kind ist 2032 schon zehn. Es hat dann seine halbe Kindheit hinter sich. Was wird es in diesen sechs Jahren erlebt haben?


Und wo bleibt die politische Antwort auf den Aufschrei? Gemeinsam mit 300 prominenten Erstunterzeichner*innen fordert WeAct-Petent BATTAL einen Aktionsplan gegen Gewalt an Kindern.

Schließe Dich an und fordere mit BATTAL & Co. die Bundesregierung auf, sofort einen verbindlichen Aktionsplan gegen Gewalt an Kindern vorzulegen: mit klaren Fristen, festen Zuständigkeiten und einem Schutzrecht, das seinen Namen verdient. Sei dabei!

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Autor*innen

WeAct ist die Petitionsplattform von Campact – mit uns könnt Ihr Politik bewegen. Im Campact-Blog berichtet das Team von WeAct regelmäßig über laufende Petitionen und aktuelle Erfolge. Alle Beiträge

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