Manual für die Organisation von Mahnwachen


1. Was ist eine Mahnwache?

Eine Mahnwache lässt sich vielfach gestalten. Grundsätzlich findet sie in stiller Atmosphäre statt. Es können Blumen und Kerzen mitgebracht werden, sowie selbstgemalte Schilder, Karten und Ähnliches. Elemente einer Mahnwache können zudem gemeinsam gesungene Lieder, Schweigeminuten, kurze Ansprachen sein.

Eine Mahnwache ist rechtlich gesehen eine Demonstration. Meist bezieht sie sich auf ein aktuelles Ereignis. Sie muss bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden.

Tragen Sie Ihre Mahnwache hier in unsere Karte ein!

 

2. Anmeldung der Mahnwache als Versammlung

    • Anmeldende Person und Versammlungsleiter/in

In der Anmeldung müssen Sie eine/n Versammlungsleiter/in angegeben. Dies kann die gleiche Person wie der/die Anmelder/in sein. Sie muss volljährig sein.
Als Anmelder/in sind Sie für Rückfragen der genehmigenden Behörde oder Polizei im Vorfeld der Versammlung zuständig. Als Versammlungsleiter/in sorgen Sie für einen geordneten Ablauf der Versammlung und sind Kontaktperson für die Polizei vor Ort.

    • Was muss angemeldet werden?

In der Anmeldung müssen Sie Ort, Datum und Uhrzeit der Mahnwache angegeben.
Geben Sie die Dauer der Versammlung lieber großzügig an. Der/die Versammlungsleiter/in kann die Mahnwache auch vorzeitig beenden. Wenn sie länger dauern soll, sind Sie auf die Kooperationsbereitschaft der Polizei angewiesen.

Außerdem müssen Sie die ungefähre Zahl der Teilnehmer, Ihr Anliegen, bzw. das Motto Ihrer Versammlung und die Hilfsmittel (z.B. Banner, Plakate, Kerzen), die Sie verwenden möchten, angeben.

Tragen Sie Ihre Mahnwache auch hier in unserer Karte ein!

    • Wann muss angemeldet werden?

Da es sich bei Mahnwachen häufig um Versammlungen aus ‚aktuellem Anlass‘ handelt, können Sie in diesem Fall eine Eilversammlung anmelden. Der Ablauf der Anmeldung bleibt gleich, lediglich die sonst übliche Anmeldefrist von 48 Stunden vor Veranstaltung wird ausgesetzt.

    • Wo muss angemeldet werden?

Zuständig für die Anmeldung Ihrer Mahnwache sind die Versammlungsbehörden. Im Zweifelsfall können Sie Infos darüber immer bei der Polizei oder bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung direkt vor Ort erhalten. Die Form der Anmeldung kann unterschiedlich sein. In manchen Orten gibt es ein Online-Formular, manchmal geht es formlos per E-Mail. Hier finden Sie eine formlose Muster-Anmeldung.

Jetzt die Mahnwache in die Karte eintragen und sie bekanntmachen!

Hier eine allgemeine Auflistung der Zuständigkeiten für die einzelnen Bundesländer:
(Quelle: Versammlungsgesetz §14. Stand 2008)

  • Baden-Württemberg: Die Kreispolizei
  • Bayern: Die Kreisverwaltungsbehörden
  • Berlin: Der Polizeipräsident
  • Brandenburg: Die Polizeipräsidien
  • Bremen: Die Ortspolizeibehörden
  • Hamburg: Die Behörde für Inneres
  • Hessen: In Gemeinden bis mit mehr als 7500 Einwohnern die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden, im Übrigen die Landräte als Behörden der Landesverwaltung und die Oberbürgermeister in kreisfreien Städten als Kreisordnungsbehörde.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die Kreisordnungsbehörden.
  • Niedersachsen: Die Polizeidirektion in Braunschweig und Hannover, sonst die Landkreise, kreisfreien Städte, die großen selbstständigen Städte und die selbstständigen Gemeinden
  • NRW: Die Kreispolizeibehörden
  • Rheinland-Pfalz: Die örtlichen Ordnungsbehörden
  • Saarland: Die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken bzw. die Landeshauptstadt Saarbrücken, in unaufschiebaren Fällen die Vollzugspolizei
  • Sachsen: Die Kreispolizeibehörden – Dresden
    • Kooperationsgespräch

Nach erfolgter Anmeldung wird sich die Versammlungsbehörde in der Regel melden um Details abzustimmen. Diese Gespräche dienen der gegenseitigen Information und sind nicht als Schikane zu verstehen. Die beteiligten Behörden sind an einem reibungslosen Ablauf ebenso interessiert wie Sie.

Tragen Sie jetzt Ihre angemeldete Mahnwache in unsere Karte ein und laden andere dazu ein!


3. Ablauf der Mahnwache

Sollte die Versammlungsbehörde eine schriftliche Anmeldebestätigung ausgestellt haben, nehmen Sie diese mit zur Mahnwache.

Seien Sie unbedingt frühzeitig vor Ort, damit Sie sich den Polizeibeamten vor Ort als Versammlungsleiter/in vorstellen können. Außerdem ist es wichtig, den genauen Ablauf der Mahnwache mit der Polizei zu besprechen, damit beiden Seite klar ist, was passieren wird. Sie als Versammlungsleiter/in sind dafür zuständig, die Versammlung für beendet zu erklären.

Mahnwache jetzt eintragen