Klimakiller-Pakt Energiecharta: Aktion ist beendet

Die Bundesregierung hat die Kündigung des Energiecharta-Vertrages beschlossen! Ein toller Erfolg – danke an alle Unterzeichner*innen. Im Blogbeitrag von Campact-Vorstand Dr. Felix Kolb liest Du mehr zu den Themen Handelspolitik, CETA und Energiecharta.

Blog CETA: Ein erster Kompromiss von vielen Wie ist die Zustimmung des Bundestages zu CETA zu bewerten? Sie kein Grund zum Jubeln, aber auch keiner zum Verzweifeln, denn unsere Proteste haben trotzdem viel erreicht. Ein Analyse-Versuch aus Campact-Perspektive. Mehr erfahren

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Blog 01.12.2022 Felix Kolb CETA: Ein erster Kompromiss von vielen Wie ist die Zustimmung des Bundestages zu CETA zu bewerten? Natürlich ist sie kein Grund zum Jubeln, aber auch keiner zum Verzweifeln. Denn unsere Proteste gegen CETA, TTIP und ISDS haben trotzdem viel erreicht. Ein Versuch einer differenzierten Analyse aus Campact-Perspektive. Mehr im Blog lesen Blog 31.03.2022 Verena Kraß CETA bleibt gefährlich Das Handelsabkommen CETA gefährdet unsere Demokratie und ist schlecht für Umwelt- und Klimaschutz. Zwar urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Teile des Abkommens juristisch zulässig sind – doch politisch bleibt es eine Katastrophe. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Das Gesetz muss noch durch den Bundestag. Mehr im Blog lesen Blog 12.11.2018 Matthias Flieder Erfolg in Bayern Der Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freie Wähler steht. Ein Nein zu CETA ist nicht enthalten – eine Zustimmung allerdings auch nicht. Das ist ein Erfolg im Streit gegen das unfaire EU-Kanada-Handelsabkommen. Mehr im Blog lesen

5-Min-Info

Der Energiecharta-Vertrag (ECT) gibt ausländischen Energiekonzernen umfassende Sonderklagerechte gegen Staaten – zum Beispiel, wenn demokratisch beschlossene Gesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern. Diese Klagen werden nicht vor ordentlichen Gerichten verhandelt, sondern vor geheim tagenden Schiedsgerichten. Ursprünglich sollte der 30 Jahre alte Pakt Investitionen in Staaten ohne funktionierende Rechtssysteme absichern und vor willkürlichen Enteignungen schützen. Heute dient er Energiekonzernen vor allem als Instrument, um ambitionierte Klimaschutzpolitik zu bremsen und um finanziellen Ausgleich für Fehlinvestitionen zu erstreiten. 54 Länder sind derzeit Mitglieder des Pakts – von Europa über Zentralasien bis Japan.

In dem Vertrag werden – wie in vielen anderen internationalen Handelsabkommen auch – vage definierte und sehr breit auslegbare Rechte ausländischer Investoren bestimmt, die einseitig gegenüber Staaten „eingeklagt” werden können. So zum Beispiel im Fall des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg: Als die Stadt Hamburg ihre Umweltauflagen für den Bau des Kraftwerks verschärfte, reichte Vattenfall eine Entschädigungsklage in Höhe von 1,4 Milliarden Euro ein. Schließlich einigte man sich auf einen Vergleich, um die Folgen eines negativen Urteils zu vermeiden. Die Umweltauflagen wurden wieder aufgeweicht.

Kein anderes Handels- und Investitionsabkommen hat weltweit mehr Investor-Staat-Klagen ausgelöst als der Energiecharta-Vertrag – mindestens 136 Klagen bislang. In den Niederlanden zeigt sich aktuell, welche Macht Konzerne durch den Pakt erhalten: Die niederländische Regierung möchte schnell aus der Steinkohle aussteigen – doch eine Klage des deutschen Energieriesen RWE könnte diese Pläne gefährden. Auch Deutschland wurde bereits auf Grundlage der Energiecharta verklagt: Vattenfall fordert wegen des Atomausstiegs 6,1 Milliarden Euro Entschädigung vom Bund. Schon seit acht Jahren wird die Klage vor einem Schiedsgericht in Washington D.C. verhandelt – alleine die Verfahrenskosten belaufen sich mittlerweile auf fast 22 Millionen Euro.

Investor-Staat-Schiedsgerichte entscheiden unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber, mit wie viel Geld Staaten für ihre Entscheidungen haften. Diese Schiedsgerichte sind nicht demokratisch legitimiert. Die Schiedsrichter*innen sind keine Berufsrichter*innen, sondern Anwält*innen, die für private Kanzleien arbeiten. Sie rotieren. Das bedeutet, dass Wirtschaftsanwält*innen, die in einem Fall Konzerne vertreten, im nächsten Fall Richter*in sein können und umgekehrt. Bei einem solchen Verfahren stellt sich die Frage, ob die nötige Distanz beziehungsweise möglichst große Neutralität gegeben sein kann. Es gibt keine Möglichkeit auf Berufung. Genau vor dieser undemokratischen Paralleljustiz wurde bei den Protesten gegen TTIP und CETA immer gewarnt – beim ECT ist sie bereits Realität.

Schon seit zwei Jahren verhandeln die Unterzeichnerstaaten über eine Reform des Energiecharta-Vertrags, Anfang März 2021 steht die nächste Verhandlungsrunde an. Doch da alle 54 Staaten einer Vertragsänderung zustimmen müssen, sind die Verhandlungen festgefahren. Die EU will ausländische Investitionen in fossile Infrastrukturen noch bis 2030 und Erdgas noch bis 2040 schützen – doch selbst das geht einigen der Unterzeichnerstaaten bereits zu schnell.

Angesichts des Patts bei den Verhandlungen über eine Reform des Energiecharta-Vertrags haben vier hochrangige französische Minister*innen einen Brief an die EU-Kommission geschrieben: Darin schlagen sie vor, dass die EU-Staaten koordiniert aus dem ECT austreten sollen. Auch die spanische Regierung befürwortet einen Rückzug aus dem Klimakiller-Pakt. Der luxemburgische Energieminister Claude Turmes hat den Austritt der EU-Staaten aus der Energiecharta gefordert, sollte es bei den Verhandlungen im März keine Einigung geben. Auch im Europaparlament gibt es Widerstand gegen den ECT: Im November 2020 haben 280 EU-Abgeordnete den kollektiven Bruch mit dem Pakt gefordert.

Laut Vertrag können Staaten innerhalb von nur 60 Tagen aus der Energiecharta austreten. Italien hat den Schritt bereits 2016 gewagt – allerdings allein. Frankreich und Spanien schlagen nun vor, dass alle beteiligten EU-Staaten gemeinsam austreten. Der Vorteil eines gemeinsamen Ausstiegs: Die Staaten könnten vor dem Austritt vereinbaren, dass die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen sich nicht auf die sogenannte „Zombie-Klausel” berufen können.

Die „Zombie-Klausel” regelt, dass ein Land noch 20 Jahre nach Austritt aus der Energiecharta für staatliche Eingriffe, die Investor*innen schaden, haftet. Allerdings gilt das nur für Investitionen, die vor dem Austritt getätigt worden sind. Durch ein Aufkündigen des Vertrags werden zwar keine laufenden Klagen beendet; jedes folgende klimaschädliche Projekt fällt jedoch nicht mehr unter den Investitionsschutz. Daher müssten die EU-Staaten vor einem gemeinsamen Austritt vereinbaren, dass sie gegenseitig auf Schiedsgerichtklagen verzichten. Völkerrechtlich bezeichnet man das als Inter-se-Vereinbarung. Da derzeit etwa zwei Drittel der ECT-Klagen von in der EU ansässigen Unternehmen kommen und sich gegen EU-Staaten richten, würde dies die allermeisten Konzernklagen unterbinden.

„Energiechartavertrag: Gefahr für den Klimaschutz”(PDF), BUND 
„Klimaschutz auf der Anklagebank”, PowerShift Mythen um den Energiecharta-Vertrag 
„Schiedsgerichte gegen Klimaschutz”, Video von Frontal 21 
ECT-Recherche von Investigate Europe 
Erklärvideo von Investigate Europe zum ECT (auf Englisch)

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