Volksentscheid jetzt!
5-Minuten-Info Volksentscheid
Ob undemokratische Schiedsgerichte, Bürgerversicherung, Gentechnik oder Glyphosat – Umfragen zeigen, die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht immer einer Meinung mit den von ihr gewählten Volksvertreter/innen. Kein Wunder: Denn bei Wahlen kann man nur zwischen ganzen Programm- und Personalpaketen wählen. Die wenigsten sind mit allen Programmpunkten einer Partei einverstanden.
Über 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollen deshalb auch zwischen den Wahlen über wichtige Sachfragen entscheiden. Ihnen genügt es nicht, nur alle vier Jahre ihre Stimme „abzugeben“. Das zeigen zahlreiche repräsentative Meinungsumfragen.
Nein. Wir wollen die repräsentative Demokratie nicht abschaffen, sondern lediglich durch bundesweite Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide ergänzen. In den Bundesländern und auf kommunaler Ebene gibt es das bereits. Zu einer „Inflation“ von Volksentscheiden kam es nirgends.
Bevor über ein Thema abgestimmt werden kann, muss eine bestimmte Anzahl an Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt werden. Diese Hürde stellt sicher, dass nur über die Sachfragen abgestimmt wird, die viele Menschen interessieren. Unser Bündnispartner Mehr Demokratie e.V. schlägt deshalb vor, dass es nur zu einem Volksentscheid kommt, wenn eine Million Wahlberechtigte das Volksbegehren unterstützen.
Die Argumentation, die meisten Bürgerinnen und Bürger seien nicht klug genug, um selbst über wichtige Sachfragen zu entscheiden, ist nicht neu. Diese Behauptung wurde auch gegen das allgemeine Wahlrecht oder gegen das Frauenwahlrecht vorgebracht. Sie richtet sich gegen die Demokratie an sich. Bürgerinnen und Bürger, die bei Wahlen quasi über „alles“ abstimmen, können natürlich auch über einzelne Sachfragen abstimmen.
Unser Vorschlag sieht vor, dass ein Volksentscheid erst nach einer monatelangen öffentlichen Diskussion über das Für und Wider einer Sachfrage stattfindet. Dadurch wäre sichergestellt, dass die Menschen nicht nur aus einer kurzfristigen Stimmung oder Laune heraus Entscheidungen treffen.
Quelle:
Kampwirth, 2002: Volksentscheid und Öffentlichkeit. (in Theo Schiller, Direkte Demokratie und kommunale Praxis) Kriesi, Hanspeter „Akteure, Medien, Publikum. Die Herausforderungen direkter Demokratie durch die Transformation der Öffentlichkeit“, 1994
Denn genauso wie die parlamentarische Gesetzgebung wären natürlich auch Volksentscheide an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Jeder, der sich durch ein Gesetz in seinen individuellen Grundrechten verletzt sieht, kann dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen – ganz egal, ob dieses Gesetz vom Bundestag oder einer Mehrheit in einem Volksentscheid beschlossen wurde. Und Länder oder Oppositionsfraktionen im Bundestag können eine Normenkontrollklage dagegen einreichen.
Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung wurde von den linken Parteien initiiert. Nur der Volksentscheid gegen den Young-Plan im Jahre 1929 wurde von den Nazis gestartet. Dieser war eine Riesenblamage für Hitler: Nur 13,8 Prozent der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.
Die NSDAP kam nicht durch Volksentscheide über Sachfragen, sondern durch Wahlen an die Macht. Und das Ermächtigungsgesetz, mit dem die Demokratie in Deutschland abgeschafft wurde, ist nicht durch einen Volksentscheid, sondern vom Reichstag beschlossen worden. Alle Parteien, außer der SPD (die KPD war bereits verboten), stimmten damals für das Ermächtigungsgesetz.
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