NRW: Kein Gift in Schutzgebieten

Raus mit dem Gift aus NRWs Schutzräumen! Mehr als 30.000 Bürger*innen aus NRW haben im Frühjahr den Appell an Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) unterzeichnet. Nach der Landtagswahl regiert Wüsts CDU nun mit den Grünen. Sie müssen sich jetzt für die Bienen einsetzen.

Nordrhein-Westfalens Bienen werden nicht mehr schwarz-gelb regiert. Die Koalition aus CDU und FDP wurde abgewählt. Der neue, grüne Umweltminister muss sich jetzt für den Insektenschutz stark machen

Pestizid-Protest in NRW

Nordrhein-Westfalens Bienen werden nicht mehr schwarz-gelb regiert. Die Koalition aus CDU und FDP wurde abgewählt. Der neue, grüne Umweltminister muss sich jetzt für den Insektenschutz stark machen – und Pestizide endlich aus Naturschutzgebieten verbannen. Lies hier mehr zur Kampagne. Mehr lesen

5-Minuten-Info

Die meisten Pestizide sind in Naturschutzgebieten bundesweit verboten – doch der Erlass nimmt landwirtschaftliche Betriebe in NRW von diesem Verbot aus. Wenn mindestens 30 Prozent der Ackerfläche eines Betriebes in einem geschützten Gebiet liegen, darf er weiterhin giftige Chemikalien verwenden. Gleiches gilt, wenn ein Betrieb davon ausgeht, dass er ohne Gift-Einsatz mehr als 15 Prozent Umsatz verlieren könnte. Diese Ausnahmen hat das Landwirtschaftsministerium NRW im Oktober 2021 erlassen – kurz nachdem es sich gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern auf Verschärfungen beim Insektenschutz verständigt hatte.

Pestizide gehören zu den gefährlichsten Umweltgiften der Welt. Die Landwirtschaft setzt sie ein, um unerwünschte Pilze, Viren oder Insekten abzutöten oder zu schädigen. Doch auch Bienen und andere Bestäuber zählen zu den vielen Opfern von Pestiziden. Insgesamt haben Pestizide gravierende Nebenwirkungen: Die giftigen Chemikalien reduzieren nicht nur unmittelbar die biologische Vielfalt, indem sie kleinste Lebewesen töten – sie entziehen anderen Tieren dadurch auch die Nahrungsgrundlage und können so ganze Ökosysteme zerstören. Der jahrelange Anbau einer einzigen Pflanzenart – so genannte Monokulturen – oder andere nicht nachhaltige Anbauweisen werden durch Pestizide erst möglich. Und auch der Mensch ist unmittelbar betroffen: Über die Luft und das Grundwasser nehmen wir das Gift direkt auf.

Die vom Ministerium bestimmten Kriterien treffen in NRW auf die meisten Betriebe zu, die Landwirtschaft in Naturschutzgebieten betreiben. Damit hebelt der Ausnahmeerlass das Insektenschutzgesetz in NRW nahezu vollständig aus – und das ist ohnehin schon zu schwach, wie viele Umweltverbände kritisieren. Für den Insektenschutz in Nordrhein-Westfalen ist das eine Katastrophe. Um die Artenvielfalt in Naturschutzgebieten zu erhalten, müssen dringend weniger Pestizide eingesetzt werden. Auch wenn das Insektensterben rasant fortschreitet: Betriebe müssen laut Erlass nicht begründen, warum sie weiterhin giftige Chemikalien benötigen – die Flächenangabe genügt. Ein kürzlich durch das Umweltinstitut München veröffentlichtes Rechtsgutachten stuft den Ausnahmeerlass sogar als rechtswidrig ein.

Weder die Bundesländer noch die Landwirt*innen sind beim Pestizid-Ausstieg auf sich allein gestellt: Der Bund will insbesondere Betriebe unterstützen, die in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen anbauen. Dafür soll es Ausgleichszahlungen von jährlich 65 Millionen Euro geben.

Unzulässig ist laut Rechtsgutachten vor allem das Kriterium, dass ein Betrieb 30 Prozent seiner Flächen in Naturschutzgebieten haben muss, damit die Ausnahme für ihn gilt. Denn Ausnahmen seien nur erlaubt, wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden befürchtet werden muss – ohne eine genaue Prüfung im Einzelfall ist das aber nicht zu beurteilen. Dafür notwendige Informationen über Anbauplanung und welche Pestizide warum eingesetzt werden sollen, müssen Landwirt*innen nicht vorlegen.  Hinzu kommt: Der Erlass vernachlässigt völlig die Abwägung wirtschaftlicher Interessen der Landwirt*innen gegenüber Schäden für die Umwelt. Das Gutachten geht darum davon aus, dass eine Klage durch einen Verband oder einen Verein für das Wohl der Allgemeinheit – eine sogenannte Verbandsklage – gegen den Ausnahmeerlass Erfolg haben würde.

Rheinland-Pfalz untergräbt das Bundesgesetz ebenso wie NRW. Obstbäuer*innen ist dort der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten für zunächst fünf weitere Jahre erlaubt. Was kurzfristig Erträge sichern mag, schadet der Artenvielfalt, belastet unser Grundwasser und gefährdet unsere Gesundheit. Diese Missachtung von bundeseinheitlichen Regelungen darf nicht weiter um sich greifen – darum ist es so wichtig, den großzügigen Ausnahmeerlass in NRW jetzt aufzuheben.

„Mehr Schutz, weniger Pestizide“, tagesschau.de, 25. Juni 2021 „Landesregierung unterhöhlt Insektenschutz“, nrw.nabu.de, 7. Oktober 2021 „Was ist dran am Insektenschutzgesetz“, umweltinstitut.org, 14. April 2021

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