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Rechtsgutachten: Vereine dürfen politisch sein
Verden, 2. Mai 2020. Politische Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen ist einem Rechtsgutachten zufolge prinzipiell mit deren Gemeinnützigkeit vereinbar. Zu diesem Schluss sei der Bochumer Juraprofessor Sebastian Unger gekommen, berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte den Juristen beauftragt. Campact begrüßt diese Einschätzung und teilt sie uneingeschränkt.
Zahlreiche Organisationen bangen seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) um ihre Gemeinnützigkeit. Der BFH hatte entschieden, dass Vereine wie Attac, die die politische Meinung beeinflussen wollen, kein Anrecht auf Gemeinnützigkeit hätten. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits früher darauf verwiesen, dass Parteispender nur kleinere Summen steuerlich geltend machen können. Damit werde verhindert, dass private Großspender den Steuervorteil nutzten, um politisch Einfluss zu nehmen.
„Die Verfassung steht einem Ausbau des politischen Bewegungsraums gemeinnütziger Organisationen nicht grundsätzlich entgegen“, sagt Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht an der Ruhr Universität Bochum.
Der BFH habe laut Unger gefolgert, dass, wenn Vereine so politisch agierten wie Parteien, der Vorteil der Gemeinnützigkeit für die Spender wegfallen müsse. Er hält die Gleichsetzung von Parteien mit zivilgesellschaftlichen Organisationen für nicht überzeugend, da nur Parteien zu Wahlen antreten, um politische Macht zu erlangen. Das Gemeinnützigkeitsrecht könne so geändert werden, dass der politische Spielraum für Vereine ausgeweitet würde. Dazu müsse man keine Spendengrenze einziehen, man könne etwa auch mehr Transparenz über Spender verlangen.
Wie die GFF gehört auch Campact zur Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Der Zusammenschluss aus über 170 Vereinen und Stiftungen fordert, die Gemeinnützigkeit für Organisationen der Zivilgesellschaft zu sichern, die Beiträge zur politischen Willensbildung leisten.
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