Der Transparenz verpflichtet – nicht der Abgabenordnung

Campact begrüßt Öffnung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
für Organisationen ohne gemeinnützigen Steuerstatus

Berlin /Verden. Campact begrüßt die Entscheidung des Trägerkreises der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ), dass nun auch zivilgesellschaftliche Organisationen ohne den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit in der Initiative bleiben können. Campact ist seit der Gründung 2010 Mitglied in der ITZ, die nach strengen Kriterien prüft, ob eine Organisation Struktur und Finanzen transparent darstellt. Wegen des Entzugs der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt aus politischen Gründen im Oktober 2019 musste Campact seine Mitgliedschaft zunächst ruhen lassen, erfüllt nun aber wieder alle ITZ-Kriterien.

Für ein Gemeinnützigkeits-Register

Das ITZ reagiert mit der Öffnung auf die schleppenden Reformbemühungen der Bundesregierung in Bezug auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Welche Zwecke gemeinnützig sind, ist in einem veralteten Katalog in der Abgabenordnung geregelt. Es fehlen viele Zwecke, die für das zivilgesellschaftliche Engagement zentral sind, etwa Demokratie, Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit. Campact verlangt darüber hinaus ein gesetzliches Gemeinnützigkeits-Register, das für Vereine, Verbände und Organisation Informationspflichten nach dem Vorbild der ITZ vorschreibt.

ITZ schneller als Bundesregierung

Campact-Vorstand Felix Kolb sagt: “Bei zivilgesellschaftlichen Organisationen muss glasklar sein, wofür Geld ausgegeben wird, woher das Geld stammt und wer dahinter steht. Da hilft das jetzige Gemeinnützigkeitsrecht nicht weiter. Skandale um den Umgang mit Geld wie bei der Arbeiterwohlfahrt in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern hätten durch mehr verpflichtende Transparenz verhindert werden können.”

„Die moderne Zivilgesellschaft kann nicht den staatlichen Finanzbehörden überlassen, zu entscheiden, wer zur Zivilgesellschaft gehört und wer nicht“, sagt Rupert Graf Strachwitz, Vorstandsvorsitzender der Maecenata Stiftung, die zum Trägerkreis der ITZ gehört. Zivilgesellschaftliche Organisationen können bei der ITZ auch ohne Gemeinnützigkeitsstatus mitmachen, wenn sie sich für das Gemeinwohl engagieren, nicht gewinnorientiert arbeiten und die Menschen- und Bürgerrechte achten. Die ITZ hat für diese Organisationen eine neue Zugangsprüfung mit einer Reihe von Kriterien entwickelt.

Seit 2010 haben sich mehr als 1.300 Organisationen der ITZ angeschlossen. Diese haben sich zur freiwilligen Veröffentlichung von Transparenzinformationen zu grundlegender Struktur, Entscheidungsträgern, Tätigkeit und Finanzen verpflichtet.

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