Seenotrettung: Beendet das Sterben auf See
Wir haben die Kampagne mit Erfolg beendet: Kapitänin Carola Rackete ist frei. Ihr Schiff, die Sea-Watch 3, ist wieder auf dem Mittelmeer unterwegs, um Menschenleben zu retten. Ein wichtiges Urteil für alle Seenotretter*innen! Niemand sollte dafür bestraft werden, Menschen in Not zu helfen.
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5-Minuten-Info
In der Nacht zum 29. Juni 2019 ist die Kapitänin der “Sea-Watch 3” gegen den Willen der italienischen Regierung in den Hafen von Lampedusa eingelaufen. Dafür wurde sie festgenommen. Am 2. Juli kam sie wieder frei. Ein italienisches Gericht entschied, die Kapitänin sei ihrer Pflicht gefolgt, Menschen in Seenot zu retten. Der Widerstand gegen Beamte sei gerechtfertigt gewesen. Ein Teil der Anklage besteht jedoch weiter: Gegen Rackete wird ermittelt wegen Begünstigung illegaler Einwanderung.
Ja. Jede*r Kapitän*in ist zur Seenotrettung verpflichtet. Wer nicht unverzüglich Hilfe leistet, macht sich strafbar. Drei internationale Abkommen halten das fest: das Internationale Übereinkommen über Seenotrettung, das Internationale Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und die Seerechtskonvention der Vereinten Nationen. Auch das Internationale Seerecht besagt, dass eine Anlandung im Fall einer Notlage an Bord geduldet werde. Carola Rackete hatte 40 Menschen an Bord, die sie aus akuter Seenot gerettet hatte. Nach mehr als zwei Wochen auf See wurde das Wasser knapp und die medizinische Versorgung konnte nicht mehr gewährleistet werden.
Nein, denn Libyen ist kein sicheres Herkunftsland. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) entschied 2012, dass eine Rückbringung von Menschen nach Libyen durch Staatsschiffe der EU gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Schiffe privater Seenotrettungsorganisationen richten sich nach Entscheidungen des Gerichtshofs. Diese verpflichtet sie dazu, Gerettete an einen sicheren Ort zu bringen. An diesem Ort darf ihr Leben nicht weiter in Gefahr sein. Die Situation in Libyen hat sich seit 2012 verschlimmert. Laut der UN gibt es unzumutbare Zustände in Lagern. Vergewaltigungen, Folter, Misshandlungen und Hunger gehören zur Tagesordnung. Libyen gilt laut der EU nicht als sicheres Herkunftsland.
Die Staaten der Europäischen Union sind sich in der Flüchtlingspolitik uneins. So können sie sich nicht darauf einigen, wie Flüchtende zwischen ihnen aufgeteilt werden. Die Länder an der Südgrenze der EU sind alleine für die Aufnahme derer zuständig, die über das Mittelmeer kommen. Wozu das führt? Italien blockiert die Aufnahme von Geflüchteten und behindert aktiv die Seenotrettung. Die EU-Staaten – so auch Deutschland – nehmen das billigend in Kauf. Flüchtenden ist es aktuell nicht möglich, einen Antrag auf Asyl in einem EU-Land zu stellen, ohne den Weg über das Mittelmeer auf sich zu nehmen. Sichere und legale Fluchtwege gibt es nicht. Anstatt für solche sicheren Fluchtwege zu sorgen, setzen die Staaten auf Abschreckung. So hat die EU etwa die Seenotrettungs-Missionen im Mittelmeer eingestellt – und nimmt in Kauf, dass Menschen bei der gefährlichen Überfahrt ertrinken.
Deutschland und Italien sind beide Mitglieder der EU und deshalb gemeinsam verantwortlich für das, was an Europas Außengrenzen geschieht. Hier gibt es folgende Regelung: Das EU-Land, in dem Flüchtende zuerst registriert werden, ist für deren Asylantrag zuständig. Italien liegt direkt an der südlichen EU-Außengrenze, deswegen muss es viele ankommende Flüchtende aufnehmen. Deutschland muss sich in der EU dafür einsetzen, dass neu eintreffende Flüchtende zukünftig fair unter allen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
„Ein Appell an die Europäische Asylpolitik“, Der Freitag, 1. Juli 2019 „Wasser auf Salvinis Mühlen“, taz, 2. Juli 2019 „Sachstand Internationale Seerettungsabkommen“, Bundestag, 2016 „EU uneins über Mission ‘Sophia’“, Deutschlandfunk, 27. März 2019 „Der menschenverachtende Deal der EU mit Libyen“, Pro Asyl, 26. März 2019 „Fluchtursachen“, UNO Flüchtlingshilfe, 2018