Volksentscheid jetzt!

Mit Campact kannst Du Dich auch über diesen Appell hinaus für Demokratie und Bürgerrechte stark machen. Informiere Dich auf dieser Seite über das Thema Volksentscheide, unterzeichne jetzt einen unserer aktuellen Appelle – oder trage Dich in unseren Newsletter ein.

zwei Hände bilden ein Herz

Mehr zum Thema Demokratie im Blog

Blog 26.07.2024 Linda Hopius Öffnungszeiten, Gehälter, Steuern: 5 Bereiche, in denen Dich Landespolitik im Alltag betrifft In Sachsen, Thüringen und Brandenburg wird in diesem Jahr der Landtag neu gewählt. Eine wichtige Wahl, denn die Landtage entscheiden über viele Lebensbereiche ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wo die Politik Deines Bundeslandes auch Dich betrifft, liest Du hier. Mehr im Blog lesen Blog 08.07.2024 Anselm Renn Was die Politik von Julian Nagelsmann lernen kann Es gibt einen starken Zusammenhang zwischen der Fußball-Nationalmannschaft der Männer und der gesamtgesellschaftlichen Stimmung im Land. Welchen Impuls hat die Nationalelf der Gesellschaft gegeben und was kann vielleicht sogar die Demokratie von ihr lernen? Mehr im Blog lesen Blog 20.06.2024 Friedemann Ebelt Nach den Wahlen: Einmischen leicht gemacht – jeder Klick zählt! Die Ergebnisse der Europawahl sind für progressive Kräfte niederschmetternd. Das ist aber noch lange kein Grund, alles hinzuwerfen. Im Gegenteil: Gerade kleine Schritte können viel bewegen – auch online. Über „Clicktivismus“ als einfache und niedrigschwellige Form der politischen Teilhabe. Mehr im Blog lesen

Darum ging es beim Appell zu Volksentscheiden

Ob undemokratische Schiedsgerichte, Bürgerversicherung, Gentechnik oder Glyphosat – Umfragen zeigen, die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht immer einer Meinung mit den von ihr gewählten Volksvertreter*innen. Kein Wunder: Denn bei Wahlen kann man nur zwischen ganzen Programm- und Personalpaketen wählen. Die wenigsten sind mit allen Programmpunkten einer Partei einverstanden.

Über 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollen deshalb auch zwischen den Wahlen über wichtige Sachfragen entscheiden. Ihnen genügt es nicht, nur alle vier Jahre ihre Stimme „abzugeben“.

Nein. Wir wollen die repräsentative Demokratie nicht abschaffen, sondern lediglich durch bundesweite Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide ergänzen. In den Bundesländern und auf kommunaler Ebene gibt es das bereits. Zu einer „Inflation“ von Volksentscheiden kam es nirgends.

Bevor über ein Thema abgestimmt werden kann, muss eine bestimmte Anzahl an Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt werden. Diese Hürde stellt sicher, dass nur über die Sachfragen abgestimmt wird, die viele Menschen interessieren. Unser Bündnispartner Mehr Demokratie e.V. schlägt deshalb vor, dass es nur zu einem Volksentscheid kommt, wenn eine Million Wahlberechtigte das Volksbegehren unterstützen.

Die Argumentation, die meisten Bürgerinnen und Bürger seien nicht klug genug, um selbst über wichtige Sachfragen zu entscheiden, ist nicht neu. Diese Behauptung wurde auch gegen das allgemeine Wahlrecht oder gegen das Frauenwahlrecht vorgebracht. Sie richtet sich gegen die Demokratie an sich. Bürgerinnen und Bürger, die bei Wahlen quasi über „alles“ abstimmen, können natürlich auch über einzelne Sachfragen abstimmen.

Unser Vorschlag sieht vor, dass ein Volksentscheid erst nach einer monatelangen öffentlichen Diskussion über das Für und Wider einer Sachfrage stattfindet. Dadurch wäre sichergestellt, dass die Menschen nicht nur aus einer kurzfristigen Stimmung oder Laune heraus Entscheidungen treffen.

Ganz im Gegenteil. Die langen Verfahren vor Volksentscheiden erfordern ausführliche Debatten. In einer Abstimmungsbroschüre, die vor dem Volksentscheid an alle Haushalte geht, könnten die Argumente der Kontrahenten gegenübergestellt werden. Ähnlich wie im Parlament spielt bei Volksabstimmungen das Vertrauen in die Urteilskraft anderer eine große Rolle. Studien aus der Schweiz zeigen: Empfehlungen von Parteien und Fachverbänden haben großes Gewicht. Außerdem sieht unser Vorschlag die Transparenz von Spenden vor, diese legt den Einfluss von Interessengruppen offen.

Quelle:
Kampwirth, 2002: Volksentscheid und Öffentlichkeit. (in Theo Schiller, Direkte Demokratie und kommunale Praxis)
Kriesi, Hanspeter „Akteure, Medien, Publikum. Die Herausfordeungen direkter Demokratie durch die Transformation der Öffentlichkeit“, 1994

Auch die Mehrheit hat nicht das Recht, die Menschenrechte des Einzelnen zu verletzen. Ohne das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, freie Selbstentfaltung, freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, das Demonstrationsrecht, die Vereinigungsfreiheit, den Gleichheitsgrundsatz oder das Diskriminierungsverbot kann es weder demokratische Abstimmungen noch freie Wahlen geben. Menschenrechte und Demokratie bedingen einander.

Volksentscheide, die gegen die Menschenrechte oder das Völkerrecht verstoßen, müssten unzulässig sein. Das Bundesverfassungsgericht müsste darüber wachen und verfassungsrechtlich umstrittene Gesetzesvorschläge bereits vor einer Abstimmung prüfen.

Denn genauso wie die parlamentarische Gesetzgebung wären natürlich auch Volksentscheide an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Jeder, der sich durch ein Gesetz in seinen individuellen Grundrechten verletzt sieht, kann dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen – ganz egal, ob dieses Gesetz vom Bundestag oder einer Mehrheit in einem Volksentscheid beschlossen wurde. Und Länder oder Oppositionsfraktionen im Bundestag können eine Normenkontrollklage dagegen einreichen.

In der Weimarer Republik gab es nur zwei Volksentscheide. Beide scheiterten an mangelnder Beteiligung, weil die Gegner der Abstimmungsvorlage jeweils zum Abstimmungsboykott aufgerufen hatten.

Der Volksentscheid zur Fürstenenteignung wurde von den linken Parteien initiiert. Nur der Volksentscheid gegen den Young-Plan im Jahre 1929 wurde von den Nazis gestartet. Dieser war eine Riesenblamage für Hitler: Nur 13,8 Prozent der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.

Die NSDAP kam nicht durch Volksentscheide über Sachfragen, sondern durch Wahlen an die Macht. Und das Ermächtigungsgesetz, mit dem die Demokratie in Deutschland abgeschafft wurde, ist nicht durch einen Volksentscheid, sondern vom Reichstag beschlossen worden. Alle Parteien, außer der SPD (die KPD war bereits verboten), stimmten damals für das Ermächtigungsgesetz.

Repräsentative Umfragen zeigen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland die Wiedereinführung der Todesstrafe ablehnt. Selbst wenn es anders wäre, könnte die Todesstrafe nicht so einfach wieder eingeführt werden: Unser Grundgesetz verbietet die Todesstrafe (Artikel 102 GG). Und nach Meinung vieler Verfassungsrechtler/innen könnte sie selbst durch eine Verfassungsänderung nicht wieder eingeführt werden, da dies gegen die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ (Artikel 79, Absatz 3 GG) verstoßen würde.

Vernetze Dich mit Campact

Darum braucht es den Volksentscheid!

Es gibt viele gute Gründe, den Volksentscheid jetzt endlich einzuführen. Hier findest Du Informationen und Argumente:

Kampagnenpartner

Das Logo von attac Logo vom BUND Logo foodwatch Logo Mehr Demokratie Logo von Open Petition WeAct entdecken

Campact ist eine Kampagnen-Organisation, mit der über 3 Millionen Menschen entschlossen für progressive Politik eintreten und unsere Demokratie verteidigen. Wenn wichtige politische Entscheidungen anstehen, starten wir Kampagnen - digital und auf der Straße. Wir schmieden breite Bündnisse und mobilisieren eine starke Bewegung für die gemeinsame Sache. NewsletterHilfe und FAQKontaktDatenschutzImpressumCookie Einstellungen