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Aktuelles zum Thema Klimaschutz im Blog

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5-Minuten-Info: Darum ging es beim Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung hat 2016 Ziele für die schrittweise Reduktion des CO2-Ausstoßes bis 2050 festgelegt: Der sogenannte „Klimaschutzplan 2050“ ist allerdings nicht bindend. Mit Folgen: Deutschland verfehlt das Zwischenziel 2020 krachend.

Um sicherzustellen, dass Deutschland die Klimaziele für die folgenden Jahre (zunächst bis 2030) erreicht, haben Union und SPD im Koalitionsvertrag ein Klimaschutzgesetz angekündigt. Das Gesetz soll 2019 verabschiedet werden und die Erreichung der Ziele rechtlich verbindlich machen. Das Klimaschutzgesetz soll sicherstellen, dass Deutschland seine Klimaziele auch erreicht – und der nötige Strukturwandel sicher geplant wird.

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er legt fest, dass klimaschädliche Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent (im Vergleich zu 1990) sinken müssen. Bis 2050 sollen die Emissionen um mindestens 95 Prozent sinken.

Schulzes Entwurf schreibt für die einzelnen Sektoren (Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges) genaue Reduktionsziele vor. Das Ministerium, das für den jeweiligen Sektoren zuständig ist – zum Beispiel das Verkehrsministerium für den Verkehrssektor – muss Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um diese Ziele zu erreichen.

Ob die Ministerien die Ziele einhalten, soll ein unabhängiger Klimaschutzrat prüfen. Verfehlt ein Sektor sein Jahresziel, muss das Ministerium die Kosten dafür tragen. Das Ministerium muss außerdem Maßnahmen für Sofortprogramme vorschlagen, mit denen es die überschüssigen Emissionen zeitnah reduzieren wird.

Das heißt: Die zuständigen Ministerien müssen effektiven Klimaschutz betreiben und dazu beitragen, dass Deutschland die Klimaziele einhält.

Das Klimaschutzgesetz macht die nationalen Klimaziele erstmals bindend. Bisher war es allein Aufgabe des (SPD-geführten) Umweltministeriums, für den Klimaschutz zu kämpfen. Das ändert sich mit dem Klimaschutzgesetz: Es legt fest, dass alle Ministerien aktiv zum Klimaschutz beitragen müssen – sonst drohen empfindliche Strafen. Die betroffenen Ministerien für Verkehr, Wirtschaft und Energie, Bau und Landwirtschaft werden alle von der Union geführt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ministerien selbst aktiv werden. Sie müssen Maßnahmen vorschlagen und umsetzen, die sicherstellen, dass die Klimaziele in ihren Sektoren erreicht werden. In der Wahl der Mittel sind die Ministerien frei, doch sie müssen effektive Maßnahmen entwickeln. Verfehlt ein Sektor sein Klimaziel, muss das Ministerium Vorschläge für Sofortmaßnahmen machen. Damit es die Ziele so schnell wie möglich aufholt.

In den Bereichen Bau, Verkehr und Landwirtschaft und zum Teil auch im Bereich Wirtschaft und Energie sind die Regeln strenger: Sie müssen nach EU-Recht Kompensationszahlungen leisten. Sie sollen laut Gesetzentwurf zukünftig ebenfalls aus dem Haushalt der zuständigen Ministerien gezahlt werden. Neuesten Berechnungen zufolge könnte es dabei um 13 bis 41 Milliarden bis 2030 gehen.

Die Bundesregierung und der deutsche Bundestag. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die zuständigen Ministerien geeignete Maßnahmen für ihre Sektoren vorschlagen.

Der Bundestag hat dann die Aufgabe, diese in Gesetzen umzusetzen. Verfehlt ein Fachministerium die Klimaziele muss es Maßnahmen für Sofortprogramme vorschlagen. Umsetzen tut diese dann die Bundesregierung – gegebenenfalls unter Beteiligung des Bundestages. Darüber, ob und wie die Ziele erreicht werden, wacht ein unabhängiges Expertengremium – der Klimaschutzrat. Er kann jedoch nicht über Maßnahmen entscheiden, er darf lediglich Empfehlungen aussprechen.

Nein, doch er ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Entwurf sieht keine spezifischen Maßnahmen vor. Er steckt mit den Klimazielen lediglich einen Rahmen für politisches Handeln ab, das durch Maßnahmenpläne und weitere Gesetze gestaltet werden muss.

Es ist ein großer Fortschritt, dass für alle Sektoren jahresgenau Ziele festgeschrieben werden. Allerdings reichen die Ziele des Klimaschutzplans nicht aus, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Gesetz schließt jedoch eine weitere Verschärfung der Ziele nicht aus.

„Das steht in Schulzes Entwurf zum Klimaschutzgesetz“ (Zusammenfassung des Gesetzentwurfes), klimareporter.de, 21. Februar 2019

„Ausgestaltung des deutschen Klimaschutzgesetzes: Grundlage für eine bessere Governance-Struktur“, Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 05/2019

„Klimaschutzplan 2050 der deutschen Zivilgesellschaft“ (Gegenentwurf zum Klimaschutzplan der Bundesregierung), Klima Allianz Deutschland, 2016

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