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5-Minuten-Info: Kinderrechte kennen keine Herkunft!

Woher? Egal. Gleiches Recht für Flüchtlingskinder!

„Gleiches Recht für alle Kinder“ - so steht es in der UN-Kinderrechtskonvention und so ist es auch in Deutschland gültig. Dennoch verweigert Deutschland bisher 40.000 Kindern gleiche Rechte und ein Aufwachsen in Würde. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterscheidet die Politik zwischen Kindern je nach ihrem Aufenthaltsstatus und schafft damit Kinder zweiter Klasse.

Flüchtlingskinder können nur bei akuter Krankheit oder Schmerzen zum Arzt. Das sonst allen zustehende Existenzminimum (Hartz IV) ist bei ihnen um mehr als ein Drittel gekürzt und sie haben in vielen Fällen einen erschwerten Zugang zu Schule und Ausbildung. Damit verweigert die Regierung diesen Kindern die Chance zur Integration und verletzt fundamentale Kinderrechte.

Auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes muss das Asylbewerberleistungsgesetz derzeit überarbeitet werden. Wir fordern, das überflüssige Sondergesetz abzuschaffen. Dann würden allen Kindern in Deutschland die gleichen sozialen Rechte zustehen. Doch CDU/CSU und FDP wollen das diskriminierende Gesetz erhalten und die Benachteiligung von 40.000 Kindern fortsetzen. Fordern Sie von der Sozialministerin von der Leyen ein Ende dieser Diskrimierungspolitik.

Foto DRK/Morsch

Ene, mene, muh und nix kriegst du?

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird derzeit von der Regierung geprüft. Denn seit dem Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar: auch die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes sind verfassungswidrig, da sie ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar berechnet wurden. Selbst nach Einschätzung der Bundesregierung verstößt dies gegen das Grundgesetz.

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde seit dem In-Kraft-Treten 1993 zum rechtlichen Mittel für immer stärkere Ausgrenzung. Galt es zuerst nur für Asylbewerber/innen, wurde der Kreis auf Geduldete und auf Menschen mit bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen ausgeweitet. Von einem Jahr wurde die Bezugsdauer auf vier Jahre erhöht. Die Leistungen wurden nie an das um 31% gestiegene Preisniveau in Deutschland angepasst und liegen jetzt unter einem Drittel des gesetzlichen Existenzminimums. Kinder trifft dies besonders hart. Knapp 40.000 Minderjährige lebten zum Stichtag 31.12.2009 von Regelleistungen nach dem AsylbLG.

Kinderrecht auf medizinische Versorgung

Nach dem AsylbLG haben Flüchtlingskinder nur bei einer akuten Erkrankung oder Schmerzen das Recht auf medizinische Behandlung. In der Regel können die Kinder nicht direkt zum Arzt gehen, sondern müssen sich für jeden einzelnen Arztbesuch einen Krankenschein vom Sozialamt ausstellen lassen. Dort muss der Behandlungsbedarf persönlich vor einem Sachbearbeiter dargelegt werden. Nach welchen Kriterien und welcher fachlicher Kompetenz dieser entscheidet, ist nicht geregelt. Da vom Beginn der Krankheit bis zum Arztbesuch Wochen vergehen können, werden Krankheiten leicht verschleppt.

Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Zahnspangen, Rollstühle wurden in der Praxis nicht oder nur nach zähen Verhandlungen gewährt (Stellungnahme Missionsärztliche Klinik Würzburg 2009, S. 11). Ebenso problematisch ist der Zugang zur Behandlung von psychischen Erkrankungen, die nach traumatischen Fluchterfahrungen häufig sind.

Foto Paul Gross

Jedes Kind braucht Brot und Bildung

Flüchtlingskinder müssen mit weit weniger leben als jedes andere Kind. Nach Altersklassen gestaffelt bekommen sie im Durchschnitt ein Drittel weniger als ihre Altersgenossen. Für sechsjährige Kinder ist die Diskrepanz am größten: Sie erhalten derzeit monatlich Leistungen in Höhe von 132 Euro; das sind 47% weniger als der Regelsatz eines gleichaltrigen Kindes nach Hartz IV (251 Euro). Ausgegeben werden die Leistungen oft als „Sachleistungen“ in Form von Essenspaketen, Altkleidern oder Gutscheinen, was weitere Einschränkungen mit sich bringt.

Der Zugang zur Schule ist für die Kinder oft erschwert. Von Sammellagern außerhalb der Städte ist die Schule schwer erreichbar und die Kosten für den Nahverkehr sowie für Schulmaterialien werden oft nur zum Teil erstattet. So können sich viele Kinder den Unterricht im wahrsten Sinne des Wortes nicht leisten.

Obwohl gerade Flüchtlingskinder Sprachförderung und Nachhilfeunterricht benötigen, wird ihnen das Bildungspaket nur in einigen Bundesländern gewährt. Einen Antrag der SPD, der das Bildungspaket auch für Kinder im Asylbewerberleistungsbezug fordert, wurde von den Regierungsparteien abgelehnt (Pressemitteilung des Bundestags).

Die Bundesregierung ist tatenlos

Die Grünen und die Linke fordern die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Bundesregierung selbst hat die Überprüfung der Regelsätze und des Sachleistungsprinzips seit Anfang des Jahres angekündigt - nichts ist seitdem geschehen. Für die Flüchtlingskinder ist jeder Tag unter diesen bedrückenden Umständen zu viel. Doch das zuständige Sozialministerium von Ursula von der Leyen schwieg erst Monate lang über die nötigen Gesetzesänderungen. Jetzt hat die Ministerin Gespräche mit den Ländern angekündigt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz tagte im Dezember ergebnislos. Einen konkreten Gesetzentwurf soll es erst im Laufe des Jahres geben. Das ist ein Spiel auf Zeit zu Lasten der Kinder!

Die Sozialministerin könnte jedoch zu rascheren Schritten bewegt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr über zwei Fälle entscheiden, die das Sozialgericht NRW für verfassungswidrig hält. Eine Klägerin ist ein Kind. Das Sozialgericht Mannheim hat die Stadt Heidelberg zu zusätzlichen Leistungen an einen Kläger verpflichtet. Auf diese Klage werden sich jetzt viele Betroffene berufen und selbst Klagen anstrengen. Sogar die FDP setzt sich für Bargeld statt Sachleistungen und einen Zugang der Flüchtlinge zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt ein, damit diese nicht jahrelang einzig auf Sozialhilfe angewiesen sind. Will Frau von der Leyen sich nicht dauerhaft der Vernachlässigung der Kindern schuldig machen, muss sie jetzt mit dem diskriminierenden Gesetz aufräumen.

Kinderrechte jetzt!

Seit 1992 gilt in Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK). Lange bestanden Bundesregierungen jeglicher Farbzusammensetzung auf einen bei der UN eingelegten Vorbehalt mit der Folge, dass die Rechte dieser Konvention nicht auf in Deutschland lebende Flüchtlingskinder angewandt wurden. Die jetzige Regierung nahm im Mai 2010 den skandalösen Vorbehalt endlich zurück. Spätestens seit diesem Ereignis ist Deutschland auch durch die Kinderrechtskonvention zur Gleichbehandlung aller Kinder verpflichtet und muss diesen Grundsatz bei der Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes beachten. Wir fordern von der Bundesregierung: den Worten müssen jetzt Taten folgen.

Foto Paul Gross

Jedes Kind zählt!

Jedes Kind hat das Recht auf ein Leben in Würde. Wenn Integration und Zukunftsperspektiven von Flüchtlingskindern systematisch verbaut werden, schadet das auch der gesamten Gesellschaft. Helfen Sie mit, die Diskriminierung zu beenden und den Kindern eine Zukunft zu sichern. Fordern Sie von Sozialministerin von der Leyen, jedem Kind in Deutschland das Recht auf eine gleiche Grundversorgung zu sichern!

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Diese Aktion unterstützt die Kampagne "Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder"

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