Hautkrebs-Vorsorge retten Gesundheitsministerin Warken (CDU) plant, die kostenlose Hautkrebs-Vorsorge für Millionen Menschen zu streichen – zu Lasten der Gesundheit. Fordere die SPD jetzt auf, die Kürzung zu verhindern. Bereits 0 Unterzeichner*innen Appell unterzeichnen

5-Minuten-Info

Die geplante Gesundheitsreform sieht vor, dass Versicherte etwa acht Milliarden Euro der Sparmaßnahmen tragen. Das würden Patient*innen in der Apotheke, beim Krankengeld oder beim präventiven Hautkrebs-Screening merken. Denn diese Vorsorgemaßnahme soll eingeschränkt werden. Bisher haben die Krankenkassen diese Vorsorgeleistung gezahlt. Ab 35 konnten sich gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen. 

Weitere Sparmaßnahmen auf Kosten von Patient*innen: 

Indem die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Hautkrebsfrüherkennung einschränkt, will sie 0,24 Milliarden Euro einsparen – kein Vergleich zu Einsparmöglichkeiten bei den Pharmakonzernen.

Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erfüllt jahrelange Forderungen der Pharmaindustrie. So sollen die sogenannten „Leitplanken” in der Preisbildung für Arzneimittel abgeschafft werden. Diese beinhalten, dass neue Arzneimittel mit geringem zusätzlichen Nutzen nicht teurer sein dürfen als ähnliche, patentgeschützte Therapien. Pharmakonzerne müssen sich bisher an den Preisen von vergleichbaren Medikamenten auf dem Markt orientieren. Das ist die Preisobergrenze. Ohne diese Leitplanken könnten die Konzerne die Preise weiter nach oben treiben. 

Auch den Kombinationsabschlag will die Ministerin abschaffen: Bisher müssen Hersteller 20 Prozent Rabatt bei Wirkstoffen gewähren, die im Zuge einer Therapie gleichzeitig eingesetzt werden. Tritt das Gesetz in Kraft, dürfen Pharmakonzerne künftig noch höhere Preise verlangen. Das bezahlen Versicherte mit ihren Krankenkassenbeiträgen.

Die Pharmaindustrie profitiert massiv von der Preisbildung bei Arzneimitteln in Deutschland. In anderen Ländern sind einzelne Medikamente teilweise bis zu 76 Prozent günstiger. Das liegt auch daran, dass die Pharmakonzerne in den ersten sechs Monaten nach Einführung eines neuen Medikaments den Kassen den Preis diktieren dürfen

Statt Pharmaunternehmen mit der Gesundheitsreform zur Verantwortung zu ziehen, gibt es für die Branche nur einzelne Sparmaßnahmen. So will Warken mit ihrer Reform einen dynamisierten Herstellerabschlag einführen – also eine Abgabe für Pharmakonzerne, deren Höhe sich an den Arzneimittelausgaben orientiert. Das ist die richtige Richtung, geht aber noch nicht weit genug.

Hautkrebs nimmt in unserer Gesellschaft massiv zu. Seit 2005 haben sich die Fälle von schwarzem Hautkrebs mehr als verdoppelt und die von weißem Hautkrebs beinahe verdreifacht. Bisher konnten Menschen ab 35 alle zwei Jahre kostenlos zur Hautkrebs-Vorsorge gehen. Dermatolog*innen warnen davor, das einzuschränken. Denn entdecken Ärzt*innen den Hautkrebs frühzeitig, können sie ihn in der Regel gut behandeln. Fällt der Hautkrebs aber erst im fortgeschrittenen Stadium auf, steigt das Risiko, dass er bereits gestreut hat. Dann ist meist eine intensivere Behandlung nötig.

Wie fatal es sein kann, wenn Vorsorge ausfällt, hat die Corona-Pandemie gezeigt. In dieser Zeit gingen weniger Menschen zu Hautkrebs-Screenings – und anschließend wurden bereits fortgeschrittene Tumore diagnostiziert. Das senkt nicht nur die individuelle Heilungschance. Es macht auch größere Eingriffe nötig und belastet das Gesundheitssystem.

Das Hautkrebs-Screening ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Sie kann wie jede Form der Prävention dazu beitragen, schwere Verläufe zu verhindern. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist ein Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Hautkrebs-Vorsorge zu überprüfen – mit einer klaren Richtungsvorgabe. Warkens Pläne sind schlecht für die Gesundheit. Erst recht vor dem Hintergrund, dass Deutschland bei der Implementierung von wissenschaftlich empfohlenen Präventionsmaßnahmen international schlecht abschneidet.

Wie effektiv sich Hautkrebs-Screening auf die Lebensdauer auswirkt, ist bisher unzureichend erforscht. Es ist zum Beispiel nicht eindeutig belegt, ob Hautkrebs-Screening dazu führt, dass Menschen seltener an Hautkrebs sterben. Während lokale Studien eine verbesserte Überlebensrate feststellen, gibt es keine Belege, dass die Sterblichkeitsrate an Hautkrebs seit Einführung des Screenings in ganz Deutschland abgenommen hat

Was aber nachgewiesen ist: Durch das Screening werden Tumore in früheren Stadien entdeckt und Patient*innen können mit weniger schweren Eingriffen behandelt werden. Eine Hautkrebserkrankung kann so früher, schonender und kostengünstiger therapiert werden. Statt das Hautkrebs-Screening für alle einzuschränken, empfehlen Expert*innen, das Programm durch systematische Einladungen an Patient*innen auszuweiten und die Qualität der Untersuchungen zu verbessern. Dazu könnte auch KI-gestützte Diagnostik beitragen.

Die geplante Gesundheitsreform von Ministerin Nina Warken soll das Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen ausgleichen. Eine Kommission aus Wirtschafts-, Medizin-, Ethik- und Rechtswissenschaftler*innen hat Sparmaßnahmen erarbeitet, die alle beteiligten Gruppen treffen: Patient*innen, Ärzt*innen, Krankenhäuser, Krankenkassen, Arbeitgeber*innen und die Pharmakonzerne.

Die Ministerin übernimmt mit ihrem Gesetzesvorschlag nur teilweise die Empfehlungen der Kommission – und schont auffällig die Pharmakonzerne. Anstatt die Konzerne zur Kasse zu bitten, hat die Ministerin einige Forderungen der Industrie sogar direkt übernommen und entlastet sie damit. Darunter ist zum Beispiel die Forderung nach der Abschaffung der Leitplanken, die die Preise bestimmter, neu eingeführter Medikamente begrenzen. 

Bisher ist die Reform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nur ein Gesetzentwurf. Doch das Regierungskabinett könnte ihn bereits Ende April verabschieden. Anschließend stimmt das Parlament über den Entwurf ab und hat dann noch die Möglichkeit, das Gesetz zu verändern. Die SPD hat sich bereits kritisch zur Reform der Gesundheitsministerin geäußert: Sie sieht die Versicherten unverhältnismäßig stark belastet. Auch Manuela Schwesig, SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, lehnt die Abschaffung der Hautkrebs-Vorsorge entschieden ab

„Was jetzt auf Patienten zukommt“, Zeit Online, 17. April 2026

„Wie weh wird die Gesundheitsreform tun?“, Süddeutsche Zeitung, 15. April 2026

„Spargesetz: Ärzte, Krankenhäuser, Versicherte sollen zahlen – Pharma wird geschont“, Deutsches Ärzteblatt, 16. April 2026

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), 16. April 2026 

Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit, Finanzkommission Gesundheit, 30. März 2026

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