Neues Jahr, neue Kosten: Der Preis für das Deutschlandticket steigt erneut – auf nunmehr 63 Euro im Monat (wir erinnern uns sehnsüchtig und ein wenig ungläubig an eine Debatte, in der es um 9 Euro ging), während gleichzeitig auch die Spritpreise aufgrund des CO2-Preises steigen. Mobilität muss man sich leisten können.
Die Bundesregierung warnte in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht Ende vergangenen Jahres, dass die derzeitige Klimapolitik negative Folgen für Geringverdienende haben würde. Ein Schluss, den man nur dann ziehen kann, wenn man diese Politik auf Kosten der Verbraucher*innen macht. Die richtige Antwort auf den höheren CO2-Preis wäre ein Angebot gewesen, das es mehr Menschen ermöglicht, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen – nicht weniger.
Viele Krankenkassen haben zum neuen Jahr zudem ihre Beiträge erhöht; Gesundheit muss man sich offenbar auch leisten können. Diese Änderung wird vor allem Geringverdienende belasten. Daneben schwebt die Drohung: Wenn Du keine Arbeit hast und am Rande des Existenzminimums lebst, dann wird Dir in diesem Land in Zukunft nicht mehr viel geholfen. Denn kurz vor den Weihnachtstagen hat die Bundesregierung die härtesten Verschärfungen gegen armutsbetroffene Menschen seit der Agenda 2010 durchgewunken.
Neues Jahr, neue Grundsicherung
Die Grundsicherung, die das Bürgergeld in den kommenden Monaten ablösen soll, wurde Ende Dezember im Kabinett beschlossen. Damit ist die Reform zwar noch nicht final verabschiedet, aber das soll bald geschehen: Bereits nächste Woche findet die 1. Lesung im Bundestag statt. Im Anschluss geht der Entwurf an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung und dann zurück in den Bundestag für die 2. und 3. Lesung und in den Bundesrat. Ab Sommer sollen die neuen Regelungen gelten.
Geplant ist: Nach gerade einmal drei Jahren Bürgergeld geht es zurück in die Zeit der Kontrollen, der Strafen und des Misstrauens gegenüber Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Aber die Pläne der Regierung sind mehr als ein Rückschritt: Sie enthalten härtere Sanktionen als zu Hartz-IV-Zeiten.
Hart durchgreifen statt Augenhöhe
Es gab bereits am Bürgergeld viel zu kritisieren – aber es hatte zumindest den Anspruch, auf Augenhöhe zu agieren. Menschen sollten zunächst stabilisiert werden; es wurde zumindest in der Theorie Zeit für Weiterbildung und nachhaltige Jobfindung eingeräumt.
Diese Philosophie wird nun abgelöst durch ein autoritäres System aus Zwang, Kontrolle und Totalsanktionen. Die Bundesregierung nimmt damit auch einen Verfassungsbruch in Kauf: Schon 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Sanktionen für Menschen in Grundsicherung nicht existenzbedrohend sein dürfen.
Totaler Leistungsentzug
Diese eindeutige Rechtsprechung ignorieren die Sozial- und Christdemokrat*innen der Regierungsparteien: Bereits nach der ersten Pflichtverletzung sollen die Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Eine Pflichtverletzung wäre zum Beispiel, wenn jemand eine Schulung nicht antritt oder keine Bewerbung verschickt hat. Dabei ist irrelevant, ob Kinder involviert sind und von den Sanktionen betroffen wären. Kürzungen um 30 Prozent entsprachen beim Bürgergeld zumindest formal der maximalen Sanktionsstufe.
Noch schlimmer wird bestraft, wer ein Arbeitsangebot ablehnt. Bereits bei der ersten Ablehnung einer „zumutbaren“ Arbeit kann das Jobcenter die Bezüge um 100 Prozent kürzen – also auf 0 Euro im Monat. Dabei gibt es in Deutschland eigentlich ein Recht auf freie Berufswahl. So steht es im Grundgesetz (Art. 12 GG). Wer Termine im Jobcenter verpasst, muss ab dem vierten verpassten Termin nicht nur auf das lebensnotwendige Geld, sondern im schlimmsten Fall auch auf die Übernahme der Mietkosten verzichten. Gesundheitliche oder persönliche Gründe werden dabei nicht berücksichtigt.
Bisher waren die Wohnkosten von Leistungsminderungen ausgenommen. Das heißt: Auch wem Geld gestrichen wurde, wurde die Wohnung bezahlt. Unter der neuen Grundsicherung fällt das weg. Dabei beweisen Studien, dass der Entzug von Wohnkosten in die Obdachlosigkeit führt. Eine Sozialleistung, die Wohnungslosigkeit produziert, lässt verzweifelt nach dem Sozialstaat suchen.
Ein Sozialstaat nur für Gesunde mit Rücklagen
Neue Regeln, die die Situation zusätzlich verschärfen:
- Keine Schonfristen mehr: Wer zu teuer wohnt, muss bereits ab dem ersten Monat nach etwas Neuem suchen – oder die Miete selbst zahlen. Auch Erspartes muss von Anfang an eingesetzt werden.
- Rückkehr des Vermittlungsvorrangs: Vermittlungsvorrang bedeutet, dass jede „zumutbare“ Arbeit angenommen werden muss. Wird dies nicht getan, droht ebenfalls der totale Leistungsentzug. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt wird damit de facto abgeschafft, Weiterbildung und Qualifizierung für langfristig anhaltende Jobs werden reduziert.
- Pflicht zur Vollzeittätigkeit: Unabhängig vom Familienstand und bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes, gilt die Pflicht zur Vollzeitarbeit – sofern nicht nachgewiesen ist, dass es für das Kind keinen Betreuungsplatz gibt.
- Kontrolle: Für eine Anhörung über Sanktionen müssen zukünftig alle persönlich im Jobcenter erscheinen – auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, die darunter zusätzlich leiden. Tun sie dies nicht, droht der Leistungsentzug.
Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, geht davon aus, dass die neuen Regelungen dazu führen werden, dass erheblich mehr Menschen die ohnehin knappen Gelder gekürzt bekommen . Alle Sozialverbände warnen vor den Konsequenzen.
Die Grundannahme, „wer mitmacht, habe nichts zu befürchten“, ignoriert die Situation, in der sich viele Bürgergeldbeziehende befinden: Viele können nicht mitmachen, weil sie sich zum Beispiel in psychischen Ausnahmesituationen befinden. Sie haben Depressionen oder Suchtkrankheiten, die durch das Drohszenario der Grundsicherung noch verstärkt werden können. Andere sind durch Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen eingeschränkt.
Die Bundesregierung spart – aber nicht mit Sanktionen
Die Bundesregierung begründet ihr hartes Vorgehen mit dem Mythos des Totalverweigerers (die in der Realität nur 0,4 Prozent aller Beziehenden ausmachen) – und mit Einsparungen im Haushalt. Dabei hat selbst das Bundesarbeitsministerium bestätigt, dass die Reform keine Einsparungen bringt. Im Gegensatz dazu steht ein anderer, weitgehend unbekannter Fakt, der sehr wohl Geld spart: verdeckte Armut.
Im vergangenen Jahr haben Forscher*innen der Universität Jena ermittelt, dass nur etwa 65 Prozent der Anspruchsberechtigten auch tatsächlich Grundsicherung beziehen. Grundsicherung im Alter beziehen Schätzungen zufolge sogar nur 40 Prozent und Leistungen für Kinder sogar möglicherweise nur 30 Prozent derjenigen, die aufgrund ihrer Lebenssituation eigentlich Anspruch darauf hätten.
Was bedeutet das finanziell? Das Bundesfamilienministerium der damaligen Ampel-Regierung hat angegeben, dass es zwischen 4 und 8,5 Milliarden Euro jährlich weniger zahlte als nötig – und das sind nur die Leistungen für Kinder. Rechnet man das mit den Leistungen der Grundsicherung im Alter und dem Bürgergeld zusammen, kommen Berechnungen mit den aktuellen Bezugssätzen auf eine Summe von 21 bis 35 Milliarden Euro im Jahr. Geld, das die Bundesregierung spart, weil Menschen die Leistungen, die ihnen eigentlich zustehen, nicht in Anspruch nehmen.
Warum Leistungsberechtigte auf Sozialleistungen verzichten
Ein Grund dafür kann Unwissenheit sein: Gerade in bildungsbenachteiligten Haushalten oder migrantisierten Familien fehlt es an Wissen über die Möglichkeiten, die der Staat bietet. Ein anderer Grund ist Überforderung: Der bürokratische Aufwand ist so hoch und komplex, dass viele Menschen eines Tages aufgeben.
Scham ist der weitaus größere Grund. Menschen in Deutschland haben Angst, als Sozialhilfeempfänger*innen eine Abwertung zu erfahren. Die Annahme wird noch unterstrichen von den Berichten der Menschen, die Sozialhilfe empfangen und unangenehme Erfahrungen mit Behörden machen. Dazu verschiebt sich der mediale und gesellschaftliche Fokus auf Bürgergeldbeziehende. Es wird suggeriert, dass es „massenhaften“ Missbrauch beim Bürgergeld gebe. Auch, wenn die Faktenlage dagegen spricht, steigt so die Gefahr, dass Menschen ihre Not beschämt verstecken.
Nichtinanspruchnahme und verdeckte Armut
Der Sozialstaat spart also nicht durch härtere Sanktionen sehr viel Geld, sondern weil Menschen aus Scham und Selbstrespekt auf ihnen zustehende Leistungen verzichten. Das schadet nicht nur den Menschen selbst – sondern auch dem Sozialstaat, der soziale Teilhabe ermöglichen sollte, anstatt davor abzuschrecken. Die Grundsicherung wird die Scham verstärken und keinen der erwünschten Effekte erreichen. Aber vielleicht geht es auch um etwas anderes:
„Es ist Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten, um eine Drohkulisse für die arbeitende Bevölkerung aufzubauen“, sagt Helena Steinhaus. Und damit sind wir wieder bei den Geringverdienenden, die unter steigenden Kosten leiden. Denn die neue Grundsicherung ist ja nicht nur ein entwürdigendes Instrument für die Menschen, die auf sie angewiesen sind. Sie ist auch eine Drohung an die arbeitende Bevölkerung im Niedriglohnsektor: Beschwer Dich nicht, bleib ruhig, lass Dich ausbeuten; wer mitmacht, hat nichts zu befürchten. Denn die Alternative wäre noch schlimmer.
Was wir jetzt noch tun können
Warm anziehen, solidarisch zeigen, laut bleiben: Reformen im Sozialsystem scheinen seit Jahren in einer Abwärtsspirale gefangen zu sein. Es wird immer noch schlimmer, noch entwürdigender, noch gefährlicher, arm zu sein. Doch noch ist die neue Grundsicherung nicht vom Bundestag verabschiedet. Denn nicht nur unter Linken und Grünen, sondern auch in der SPD gibt es Widerstand. Am 15. Januar wird die Grundsicherung im Bundestag debattiert. Schreibe deshalb jetzt noch Deinen Abgeordneten: