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Menschen aus dem Gefängnis freikaufen – das klingt erstmal merkwürdig. Wieso ist das in Deutschland notwendig und was steckt eigentlich hinter dem „Freedom Day“?

Leo: Das klingt merkwürdig. Und ist es auch, selbst für uns. Obwohl wir seit der Gründung knapp 1.700 Menschen freigekauft haben. Notwendig ist es aus dem folgenden Grund: Wer kein Geld für ein paar Bus- oder Bahntickets hat, muss Strafe zahlen. Meistens über 1.000 Euro. Wer das auch nicht zahlen kann, muss in Deutschland ersatzweise ins Gefängnis. Das nennt sich Ersatzfreiheitsstrafe. Die Menschen, die wir aus dem Gefängnis freikaufen, wurden also eingesperrt, weil sie für 4-Euro-Tickets kein Geld hatten. 

Vivian: Am Freedom Day kaufen wir daher mit den Spendengeldern so viele Betroffene wie möglich frei. Davon erhoffen wir uns langfristig auch politische Auswirkungen. Dieses Mal sind diese gut greifbar: Nur einen Tag nach unserem Gefangenenfreikauf hatten wir einen Termin im Justizministerium. Wir sorgen dafür, dass unsere Forderung auch ankommt. 

Ich bin überrascht, da ich nicht damit gerechnet habe, dass mir jemand hilft. So unterstützt zu werden kenne ich sonst nicht. Dafür wollte ich mich herzlich bedanken. Für die schnelle Reaktion und dass die Strafe übernommen wurde.

– Freigekaufter Vater von zwei Kindern

Wie verbindet ihr die akute Hilfe für Betroffene – beispielsweise durch das Freikaufen – mit dem langfristigen Ziel, das Gesetz zu ändern?

Vivian: Der Freiheitsfonds ist eine kämpferische Kampagne: Wir fordern nicht nur, sondern setzen unsere Forderungen selbst um. Wir sagen: „Niemand darf wegen ein paar Bustickets eingesperrt werden.“ In der Praxis bedeutet das, wir kaufen Betroffene mit Spendengeldern frei. Einerseits lassen wir Betroffene nicht in ihrer Situation allein, andererseits erzeugen wir dadurch politischen und medialen Druck. Konkret, die Verantwortlichen, die diese Strafen aufrechterhalten, landen im Scheinwerferlicht. 

Leo: Ein weiterer Effekt ist, dass wir viel Wissen über diese Haftstrafen sammeln. Niemand kennt sich besser mit diesem sinnlosen Paragrafen aus, als wir vom Freiheitsfonds.

Woher kommen diese unverhältnismäßigen Gefängnisstrafen und wer hält an ihnen fest? 

Vivian: Das verantwortliche Gesetz – Paragraph 265a StGB – stammt aus 1935 und besteht seitdem nahezu wortgleich fort. Dass ein Gesetz aus der NS-Zeit bis heute unangetastet bleibt, sagt viel darüber aus, wie wenig politischer Wille zur Änderung bisher bestand. 

Die einzigen, die daran jetzt noch festhalten, fallen auf das fadenscheinige Argument der Verkehrsbetriebe herein. Und zwar, dass ohne den Straftatbestand der Abschreckungseffekt flöten geht. Das ist Quatsch, denn die 60 Euro „erhöhtes Beförderungsgeld” würden bestehen bleiben. Wir vermuten, es geht um etwas anderes: Derzeit fungieren Staat und Strafverfolgungsbehörden als private Inkassounternehmen für die Verkehrsbetriebe. Praktisch.

Leo: Das bedeutet deutliche Mehrarbeit für die Gefängnisse. „Aber wir sind doch nicht der verlängerte Arm der Inkassobetriebe der BVG!”, meinte der Gefängnisleiter der JVA-Plötzensee mal zu uns.

Ihr sagt, 2026 ist entscheidend für die Entkriminalisierung: Was macht dieses Jahr so wichtig?

Leo: In der vergangenen Legislatur haben wir endlich einen Gesetzentwurf erkämpft: Der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) legte einen Reformentwurf vor, der das Fahren ohne Ticket herabstufen sollte – von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit. 

Allerdings zerbrach zwei Wochen vor Veröffentlichung des Entwurfs die Ampelkoalition, damit war die Abstimmung vom Tisch. Selbst wenn die jetzige Justizministerin, Stefanie Hubig (SPD) die Streichung verspricht – was sie noch immer nicht getan hat –, brauchen parlamentarische Prozesse ihre Zeit. Unser Termin im Justizministerium eignet sich also sehr gut für einen wichtigen Anstoß. 

Petition: Gefängnisstrafen fürs Fahren ohne Ticket abschaffen

Auf Campacts Petitionsplattform WeAct fordert die Initiative Freiheitfonds jetzt: Fahren ohne Ticket darf nicht ins Gefängnis führen.

Deutschlandweit gilt das Fahren ohne Fahrschein als Straftat, doch 13 Städte setzen die Ersatzfreiheitsstrafen in Deutschland aus. Wie ist das möglich?

Vivan: Eine berechtigte Frage. Das Strafrecht gilt natürlich deutschlandweit. Trotzdem beschließen immer mehr Städte, diese Haftstrafen auf eigene Initiative auszusetzen. Engagierte Akteur*innen haben in Städten wie Köln, Bremen oder Frankfurt ihre Anträge in den Stadtrat eingebracht.

Nach Verabschiedung durften die kommunalen Verkehrsbetriebe für das Fahren ohne Fahrschein keine Strafanträge mehr stellen. Die Strafe des „erhöhten Beförderungsentgelts” von 60 Euro gilt weiterhin. Aber ins Gefängnis muss deshalb niemand mehr. Parken ohne Parkschein und Fahren ohne Fahrschein werden also endlich und sinnvollerweise ähnlich behandelt. 

Leo: Wer das auch in seiner Stadt umsetzen möchte, findet auf unserer Website einen Musterantrag – wir helfen gerne, denn jede weitere Stadt ist ein großer Gewinn! 

Journalist und Aktivist Arne Semsrott gründete im Dezember 2021 die Initiative Freiheitsfonds. Im November 2025 traf er sich mit Campact-Aktivist*innen vor dem Bundestag. Foto: Paul Lovis Wagner / i.A.v. Campact e.V.

Was würde sich für Städte, Justiz und Steuerzahler*innen ändern, wenn Haftstrafen für fehlende ÖPNV-Tickets der Vergangenheit angehören?

Leo: Städte, die Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert haben, handeln nicht ganz uneigennützig. Tatsächlich spart das der Justizkasse eine Menge Geld. In Zahlen: Jährlich fließen rund 120 Millionen Euro Steuermittel in die Verfolgung und Inhaftierung von Menschen, die schlicht zu wenig Geld für Bus- oder Bahntickets hatten. 

Steuergeld, das im Übrigen ins Gemeinwohl investiert werden könnte. Diesen Schritt ist beispielsweise die Stadt Bremen gegangen. Statt Menschen zu inhaftieren, die sich wiederholt kein Ticket leisten konnten, bietet die Stadt ihnen ein wahnsinnig günstiges Monatsticket an. Sozusagen „verboten” günstig im Vergleich zu einem Tag in Haft, der bundesweit rund 200 Euro kostet. 


„Freedom Days” sind öffentlichkeitswirksame Aktionen der Initiative Freiheitsfonds. Sie setzen aber nicht nur ein Zeichen, sondern haben eine direkte Wirkung. 

Menschen, die sich weder die Fahrscheine noch die nachfolgenden Bußgelder leisten können, müssen laut §265a Strafgesetzbuch eine Ersatzfreiheitsstrafe leisten. An Freedom Days kauft die Initiative jene Menschen aus dem Gefängnis frei. Die Geldstrafen bezahlt die Initiative aus dem sogenannten Freiheitsfonds. 

Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87 Prozent), ohne festen Wohnsitz (15 Prozent) oder suizidgefährdet (15 Prozent). Der Freedom Day verschafft ihnen also tatsächliche Freiheit – und bewahrt sie zugleich davor, ihre ohnehin schon prekäre Lage durch eine Gefängnisstrafe zu verschlimmern. 

Der Freiheitsfonds ist eine Initiative, die unter anderem das Geld sammelt, um Menschen aktiv freikaufen zu können. Die Mitglieder der Initiative engagieren sich aber auch politisch und starten Kampagnen, sprechen mit Medien und führen bildstarke Aktionen durch. 

Der Journalist und Aktivist Arne Semsrott hat die Initiative Freiheitsfonds im Dezember 2021 gegründet. Um Menschen, die wegen „Fahren ohne Fahrschein” inhaftiert wurden, aus der Haft zu befreien: Dafür setzt sich der Freiheitsfonds bundesweit ein. Gleichzeitig entlastet das Engagement die öffentliche Hand. Denn jeder Hafttag kostet den Staat pro Person rund 200 Euro.

Der Verein hinter dem Freiheitsfonds wirbt für die Modernisierung des deutschen Strafrechts – insbesondere für die Entkriminalisierung von „Fahren ohne Fahrschein”. Der Paragraf §265a StGB („Erschleichen von Leistungen“), bringt schätzungsweise 7.000 bis 9.000 Menschen in Haft. Jährlich.

Schlichtweg weil diese Menschen sich Tickets im öffentlichen Nahverkehr nicht leisten konnten. Somit natürlich auch nicht das „erhöhte Beförderungsentgelt” von 60 Euro, geschweige denn die nachfolgenden Geldstrafen. 

Um eine Modernisierung der Strafen und die Abschaffung des Paragrafen 265a StGB zu erreichen, sprechen Arne Semsrott und andere Vereinsmitglieder regelmäßig mit Politiker*innen.

Das Projekt Freiheitsfonds bekommt sein Geld durch Schenkungen und Zuwendungen. Aber in erster Linie durch Geldspenden von Einzelpersonen, die das politische Anliegen unterstützen. Das können Einzelspenden oder auch Dauerspenden sein.

Dauerspender*innen werden in der Initiative auch „Prisonbreaker“ genannt. Ein Ehrentitel für ihren langfristigen Einsatz. Als eingetragener Verein im Lobbyregister müssen der Verein und dessen Initiative ihre Einnahmen und Ausgaben transparent machen. Nachzulesen im jährlichen Bericht.

Autor*innen

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