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„Die Selbstbedienung der Parteien beenden“ – so lautete eine Überschrift aus dem AfD-Parteiprogramm zur letzten Bundestagswahl. Doch während die AfD den anderen Parteien lautstark Filz und Vetternwirtschaft vorwirft, hat sie sich selbst eine eigene familiäre Versorgungsstruktur aufgebaut. Auf Landesebene, im Bundestag und sogar im EU-Parlament – bezahlt aus Steuergeldern.

Wie viele Verwandtschaftsverhältnisse und Mitarbeiter*innen-Netzwerke es gibt, ist schwer zu durchschauen. Ein Beispiel sticht jedoch heraus: Ulrich Siegmunds Vater, Andreas. Früher soll er Elektroingenieur gewesen sein, heute arbeitet er im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Korell – für 7.725 Euro im Monat.

Das ist kein Einzelfall. Schätzungen des AfD-Fraktionsvorstands zufolge könnten bis zu 72 AfD-Bundestagsabgeordnete direkt oder indirekt von dieser familiären Versorgungsstruktur profitieren. Das wäre etwa die Hälfte aller aktuellen AfD-Abgeordneten im Bundestag.

Was bedeutet Vetternwirtschaft?

Wenn Personen in Machtpositionen ihren Verwandten oder Freund*innen bestimmte Aufträge, Vorteile oder Posten beschaffen – unabhängig von deren Qualifikation –, dann nennt man das Vetternwirtschaft. Auch bekannt unter „Vitamin B(eziehungen)“.

Im Bundestag dürfen Abgeordnete keine ihrer Verwandten, Ehepartner*innen oder Verschwägerten gegen Geld beschäftigen. Das Über-Kreuz-Tauschen, also das Anstellen von Angehörigen der Fraktionskolleg*innen, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Es ist nicht verboten, aber moralisch fragwürdig.

In Sachsen-Anhalt will die schwarz-rot-gelbe Koalition die geltenden Regeln nun prüfen und möglicherweise verschärfen. Als Vorbild gilt der Bayerische Landtag. Nach der sogenannten „Verwandtenaffäre“ im Jahr 2013 wurde die Über-Kreuz-Beschäftigung dort verboten.

Die Selbstbedienungsmentalität der AfD 

Ein Beispiel liefert Tobias Rausch, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt. Seine drei Geschwister arbeiten für die AfD-Bundestagsabgeordnete Claudia Weiss, deren Tochter wiederum bei der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt angestellt ist. Auch Rauschs Frau arbeitet dort.

Ähnlich verhält es sich bei zwei engen Familienmitgliedern von Sachsen-Anhalts AfD-Chef Martin Reichardt. Sie waren im Bundestagsbüro des rechtsextremen Jan Wenzel Schmidt beschäftigt, der ebenfalls aus Sachsen-Anhalt kommt.

Damit nicht genug. Aktuell läuft gegen Jan Wenzel Schmidt ein Parteiausschlussverfahren. In der Vergangenheit soll er mehrere Mitarbeitende einer Firma, an der er Anteile besitzt, in seinem Bundestagsbüro beschäftigt haben.

Ein Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten sagt: „Es hat sich eine Selbstbedienungsmentalität breit gemacht, indem Steuergeld gegenseitig für Familienangehörige eingesackt wird – widerlich.“

Das Problem beschränkt sich jedoch nicht allein auf Sachsen-Anhalt. Der rheinland-pfälzische EU-Abgeordnete Alexander Jungbluth beschäftigt laut taz die Tochter der AfD-Fraktionskollegin Irmhild Boßdorf. Reinhild Boßdorf ist seit Jahren Aktivistin der extrem rechten Identitären Bewegung (IB) und deren Frauenorganisation Lukreta. Offiziell steht die IB zwar auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. In der Praxis wird das jedoch gerne ignoriert.

Wie sicher steht die AfD?

Ulrich Siegmund sieht die Situation offenbar locker. Auf TikTok posaunt er: „Das sind keine faulen Leute. Auf die kann man sich verlassen. Und ja, dann sind sie halt mit jemandem verwandt.“ Entscheidend sei doch, „dass sie eine gute Arbeit für Deutschland machen.“ Vor allem, wenn diese Arbeit passend für den Abgeordneten, die Fraktion oder die Partei sei.

In knapp sieben Monaten ist in Sachsen-Anhalt Landtagswahl und die AfD liegt in den Umfragen deutlich vorne. Also Schwamm drüber? Nicht ganz.

In einem Schreiben von AfD-Mitgliedern aus Sachsen-Anhalt fordern diese vom Bundesvorstand, die Vorgänge zu prüfen und aufzuklären.

Selbst AfD-Chef Tino Chrupalla gestand in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ sein Störgefühl: „Ein Gschmäckle hat’s.“ Und auch vom rechten Rand hagelt es Kritik.

Der rechtsextreme Vordenker Götz Kubitschek spricht von einem Riss in der Glaubwürdigkeit der Partei. Thüringens Landeschef Björn Höcke warnte sogar, das Scheitern der AfD gerate in den „Bereich des Möglichen“.

Skandale, Machtkämpfe und eine „Allianz“

Zusätzlich zur Vetternwirtschaft eskaliert in Sachsen-Anhalt ein parteiinterner AfD-Machtkampf zu einer regelrechten Schlammschlacht. Im Zentrum: Jan Wenzel Schmidt. Laut FAZ wirft ihm die Partei eine „Vielzahl manipulativer und skrupelloser Methoden“, die bereits genannte Vetternwirtschaft und die „Beseitigung von Gegnern“ vor. Aufgrund der Vorwürfe soll Wenzel Schmidt einen Tag nach der Bundestagswahl zurückgetreten sein.

Wenzel Schmidt will das nicht auf sich sitzen lassen und wirft dem Landesvorstand Sachsen-Anhalt in einem 15-seitigen Brief wiederum Vetternwirtschaft und Privatreisen auf Staatskosten vor. Unter anderem soll es um Reisen nach Griechenland, New York und Disneyland bei Paris gehen.

Währenddessen soll in der niedersächsischen AfD eine „Allianz“ über Posten, Karrieren, Geld und Macht entschieden haben. Angeführt wird sie vom Landesvorsitzenden Ansgar Schledde – aufgrund von „Drohungen, Erpressungen und Veruntreuungen“, auch „der Pate“ genannt. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Schledde. Er soll unter anderem 48.000 Euro Parteispenden auf sein Privatkonto gelenkt haben.

Sabotiert die AfD sich selbst?

Intrigen, Veruntreuung, Vetternwirtschaft: Innerhalb der AfD wächst die Sorge, die Partei könne sich selbst sabotieren. Der Druck auf den Bundesvorstand steigt. In Sachsen-Anhalt soll ausgerechnet AfD-Mitbegründer Kay Gottschalk die Situation schlichten.

Bekannt ist der Gottschalk aus Nordrhein-Westfalen. Dort positionierte er sich im sogenannten „völkischen Flügel“. Zwar gilt er nicht als Teil des innersten Führungskreises um Björn Höcke, allerdings versuchte Kay Gottschalk, zwischen den Strömungen zu vermitteln beziehungsweise den Flügel in die Partei einzubinden.

2020 stufte der Verfassungsschutz den Flügel als gesichert rechtsextremistisch ein und löste ihn formal auf. Die Personen selbst und Strukturen des Flügels sind aber noch in der Partei aktiv.

Unterzeichne jetzt für ein AfD-Verbot 

Die engen Verbindungen der AfD zu rechtsextremen Gruppen sind eine reale Gefahr. Am 2. Mai 2025 hat der Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Derzeit überprüft ein Gericht diese Einstufung. Damit wird ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht deutlich wahrscheinlicher. Mehr als 375.000 Menschen haben bereits unseren Appell „AfD-Verbot jetzt prüfen“ unterzeichnet. Schließe Dich jetzt an.

Unterzeichne jetzt für die Prüfung eines AfD-Verbots

In NRW fordert ein breites Bündnis die eigene Landesregierung auf, sich im Bundesrat für ein AfD-Verbotsverfahren einzusetzen. Innenminister Herbert Reul (CDU) zeigt sich offen, will aber „behutsam“ vorgehen. Zu den Erstunterzeichner*innen gehören: Bahar Aslan (Dozentin und politische Bildnerin aus Köln), Dr. Mark Benecke (Kriminalbiologe), Prof. Dr. Stefan Huster (Verfassungsrechtler an der Ruhr-Uni Bochum), Andreas Kemper (Soziologe aus Münster und Autor im Campact-Blog), Hape Kerkeling (Buchautor und Schauspieler aus Düsseldorf), Barbara Jeßel (Bürgermeisterin, Die Grünen Bochum) und Prof. Dr. Katja Sabisch (Sprecherin des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung in NRW).

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