Die AfD jubelt – den Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts feierte die Partei am Freitag als vermeintlichen Erfolg. Doch der Beschluss ändert nichts daran, dass die AfD eine rechtsextreme, rassistische und antisemitische Partei ist.
Die Karikatur von Leopold Maurer ordnet die Nachricht mit Augenzwinkern ein. Vor dem Fernseher sitzt ein hartgesottener NSDAP-Wähler. Auf die Nachricht „AfD vorerst nicht ‚gesichert rechtsextremistisch‘” antwortet der Herr mit strengem Seitenscheitel: „Boah, ey. Die wähle ich nicht mehr.” Ganz so, als wäre die AfD nach diesem Gerichtsentscheid den Rechten urplötzlich nicht mehr rechts genug.
Warum das Urteil?
Nach mehrjähriger Prüfung hatte der Verfassungsschutz die AfD am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Dagegen hatte die AfD Klage und einen Eilantrag beim Verfassungsgericht in Köln eingereicht. Bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln hatte der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhalte-Zusage abgegeben.
Nun hat das Verwaltungsgericht in Köln der AfD Recht gegeben. Die Partei darf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auch weiterhin nicht als „gesichert rechtsextremistisch” eingestuft und behandelt werden. Und das trotz der Auffassung des Gerichts, dass sich innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfalten.
Allerdings aus Sicht des Gerichts nicht ausgeprägt genug. Dies treffe nur auf einen Teil der Partei zu. Für Expert*innen kommt das Urteil nicht gänzlich überraschend: Das Gutachten des Verfassungsschutz sei zu dünn gewesen.
Gegen den Beschluss aus Köln kann in der nächsthöheren Instanz, am Oberverwaltungsgericht in Münster, Beschwerde eingelegt werden. Wie lange das Hauptverfahren noch dauern wird, ist offen. Um dies zu gewinnen, müssten dem bestehenden 1.000-seitigen Gutachten wohl aber noch zusätzliche Nachweise und Material hinzugefügt werden.
AfD in fünf Bundesländern „gesichert rechtsextrem”
Fakt ist, die AfD gilt bereits in fünf Bundesländern als „gesichert rechtsextrem”. Die Bundespartei ist nach wie vor ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Kurz gesagt: Ein Wolf im Schafspelz bleibt noch immer ein Wolf.
Das Urteil aus Köln macht deutlich: Die rechtsstaatlichen Hürden für eine „gesichert rechtsextreme” Einstufung sind hoch. Die für ein mögliches Parteiverbot liegen noch höher. Schon über 375.000 Menschen haben den Campact-Appell „AfD-Verbot jetzt prüfen” unterzeichnet. Schließe Dich jetzt an.