Einmal pro Jahr passt der Staat die Rente an, beispielsweise wenn Löhne und Lebenshaltungskosten steigen, um Rentner*innen an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen. Zum 1. Juli 2026 steigt die Rente deshalb um 4,24 Prozent. Mit dieser Rentenerhöhung klettert der Wert eines Rentenpunkts von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.
Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das bedeutet: Eine Person, die 45 Jahre lang rentenversicherungspflichtig gearbeitet, eingezahlt und dabei durchschnittlich verdient hat, erhält als Standardrente 48 Prozent ihres vorherigen Bruttoarbeitslohns. Im Jahr 2000 lag das Rentenniveau noch bei circa 53 Prozent, 2010 bei 51,6 Prozent.
Als lebensstandardsichernd gilt in Deutschland ein Nettorentenniveau von 53 Prozent. Das derzeitige Rentenniveau liegt bei 48 Prozent. Das ist die beschlossene politische Untergrenze, eine Haltelinie, die bis 2031 gilt. Trotz dieses festgelegten Niveaus müssen über 40 Prozent der deutschen Rentner*innen mit weniger als 1.000 Euro monatlich auskommen.
Rentenerhöhung: Viel Lob um Nichts
Da kommt die Rentenerhöhung wie gerufen – aber nicht bei allen kommt sie an. Trotz jahrelanger Arbeit bekommen knapp 8 Millionen Altersrentner*innen weniger als 1.000 Euro im Monat. Menschen, die ohne zusätzliche Grundsicherung im Alter nicht leben können.
Die Grundsicherung läuft über das Sozialamt. Aufstocken ist bis zu einem Mindestniveau möglich. Und genau an dieser Stelle liegt das Problem. Denn wer Grundsicherung erhält, bei dem wertet das Sozialamt die Rente als Einkommen.
Während das Bürgergeld für erwerbsfähige Arbeitsuchende gedacht ist und vom Arbeitsamt ausgezahlt wird, richtet sich die Grundsicherung an dauerhaft Erwerbsgeminderte beziehungsweise Altersrentner*innen und kommt vom Sozialamt. Beides sind bedarfsorientierte Sozialleistungen, um das Existenzminimum zu sichern. Ab Juli 2026 soll das Bürgergeld ein „Grundsicherungsgeld“ werden, mit strengeren Regeln und mehr Sanktionen. Diese „neue Grundsicherung“ hat nichts mit der Grundsicherung vom Sozialamt zu tun.
Steigt also die Rente, erhöht sich in den Augen des Sozialamts das Einkommen. Das bedeutet: Während der Staat mehr Geld auf die Konten der Rentner*innen geben will, kürzt das Sozialamt fast genau diesen Betrag.
Besonders stark betroffen sind Menschen, die viele Jahre lang für niedrige Löhne gearbeitet haben – und deshalb trotzdem auf die Grundsicherung angewiesen sind. Auch alleinstehende Seniorinnen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien zählen dazu. Also diejenigen, für die jetzt schon jeder Euro entscheidend ist.
Warum selbst der Freibetrag kaum hilft
Damit aber Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, nicht alles genommen werden kann, gibt es den sogenannten Freibetrag. Ohne den würde das Sozialamt von ärmeren Rentner*innen sämtliche Rentenerhöhungen – also Einkommenssteigerungen – direkt von der Grundsicherung abziehen. Der Freibetrag beträgt 100 Euro plus 30 Prozent der übrig gebliebenen Rente.
Allerdings hat er eine Deckelung von 281,50 Euro. Der Freibetrag ist also ein Schutzschirm mit fester Größe. Solange die Rente klein ist, schützt der Freibetrag noch gut. Aber sobald die Rente über eine bestimmte Grenze steigt, landet alles, was darüber hinausgeht, beim Sozialamt.
Beispiel: Angenommen, ein Senior bekommt 800 Euro Rente. Davon sind 100 Euro gänzlich geschützt und zählen nicht als Einkommen. Von den restlichen 700 Euro sind weitere 30 Prozent geschützt, demnach 210 Euro.
Die Summe des geschützten Betrags beträgt also 310 Euro. Allerdings liegt die Obergrenze des Freibetrags bei 281,50 Euro.
Die restlichen 28,50 Euro werden als Einkommen gerechnet und durch das Sozialamt von der Grundsicherung abgezogen.
Anspruch auf den Freibetrag haben aber nur Menschen, die mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder gepflegt haben. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt – beispielsweise aufgrund einer Lücke in der Erwerbsbiographie – bekommt keinen Freibetrag. Jede Rentenerhöhung wird sofort von der Grundsicherung abgezogen.
Weniger Kinder, ältere Rentner
Das Problem: Der demografische Wandel hebelt das ursprünglich erdachte Rentensystem aus. Anfang der 1990er haben noch 2,7 Menschen eine*n Rentner*in finanziert. 2023 waren es noch 2,1 Menschen pro Rentner. Und 2023 nur noch 1,5 Menschen, meldet das Institut der deutschen Wirtschaft. Gleichzeitig hat sich seit 1960 die durchschnittliche Rentenbezugsdauer etwa verdoppelt. Wer heute einzahlt, bekommt im Alter trotzdem weniger.
Das vom Bundestag beschlossene Rentenpaket ist also auf einen steigenden Zuschuss von Steuergeldern angewiesen. In 2024 waren es bereits 117,9 Milliarden Euro; mehr als 30 Milliarden Euro mehr Steuergelder als noch vor zehn Jahren. Schon jetzt fließt jeder vierte Euro aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rente.
Rente reicht schlichtweg nicht
Die Politik hat das Ziel einer Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rente seit 2001 schon aufgegeben. Führende Wirtschaftsexperten fordern deshalb, das deutsche Rentensystem zu reformieren. So, wie es viele europäische Nachbarländer in den vergangenen 30 Jahren gemacht haben und davon heute schon profitieren.
Wie beispielsweise Schweden, deren Rentensystem ein mehrschichtiges Modell aus staatlicher Rente, Prämienrente aus Aktienfonds, betrieblicher Altersvorsorge und steuerfinanzierter Garantierente ist. Oder die Niederlande, deren Quote der Altersarmut durch die Rentenreform bei nur rund fünf Prozent liegt. Das ist um zwei Drittel niedriger als in Deutschland.
Hierzulande ist Altersarmut (gerade unter Frauen) längst ein strukturelles Problem. Und die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent kommt genau dort nicht an, wo sie eigentlich ankommen sollte: bei den ärmsten Rentner*innen.
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