Seit 115 Jahren gehen Cis-Frauen und FLINTA*-Personen am 8. März weltweit auf die Straße. Und auch in 2026 ist der feministische Kampftag noch bitter nötig. Denn von echter Gleichberechtigung sind wir noch immer ein gutes Stück entfernt. Wahlrecht und einzelne Vorständinnen ändern wenig daran, dass patriarchale Strukturen unseren Alltag prägen.
Die Forderungen der (queer-)feministischen Community sind vielfältig – und sie betreffen grundlegende Rechte. Es geht um gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Um Selbstbestimmung über Körper, Sexualität und Gender. Um reproduktive Rechte. Und um wirksamen Schutz vor Übergriffen – im Privaten, auf der Straße und im Netz. Vieles davon ist bis heute weder juristisch geregelt noch wird es in der Praxis konsequent umgesetzt.
Feminismus ist dabei kein Nischenthema, sondern kämpft für eine gerechtere Gesellschaft, von der auch Cis-Männer profitieren. Deshalb braucht es viele, die sich einmischen. Auf der Petitionsplattform WeAct von Campact bringen Menschen aus der (queer-)feministischen Community ihre Anliegen selbst voran. Sechs dieser Petitionen stellen wir hier vor.
Catcalling unter Strafe stellen – Jetzt!
Cis-Frauen und FLINTA*-Personen kennen es – Catcalling. Und können nichts dagegen tun. Zumindest nicht juristisch. Hinterherpfeifen, aufdringliche Blicke oder anstößige Bemerkungen im öffentlichen Raum gehören für viele Mädchen* und Frauen* zum Alltag.
Die Täter beschämen und bedrohen, bislang ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen. Denn in Deutschland ist Catcalling noch immer nicht strafbar – anders als in mehreren anderen europäischen Ländern.
Das will Carolin Frank ändern. In ihrer Petition fordert sie, Catcalling als Form verbaler Gewalt auch in Deutschland endlich unter Strafe zu stellen – damit Betroffene besser geschützt und Täter abgeschreckt werden. Mehr als 75.000 Menschen haben die Forderung bereits unterzeichnet. Und der Druck wirkt: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, Catcalling stärker bekämpfen zu wollen.
Ein konkreter Gesetzesentwurf steht allerdings noch aus. Jetzt braucht es Nachdruck, damit aus der Ankündigung auch ein Gesetz wird.
Für ein Grundrecht auf Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland!
Auch 2026 gilt: Schwangerschaftsabbrüche sind nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig. Zwar bleiben sie in den ersten zwölf Wochen straffrei – allerdings nur, wenn Schwangere zuvor eine verpflichtende Beratung wahrnehmen und weitere Auflagen erfüllen.
Dass Abbrüche im Strafrecht geregelt sind, hat konkrete Folgen. In der medizinischen Ausbildung spielen sie kaum eine Rolle, viele Ärzt*innen bieten den Eingriff nicht an, und Betroffene müssen oft lange suchen, bis sie eine Praxis finden. Dabei verspricht der Koalitionsvertrag besseren Zugang, doch die Union blockiert, genauso wie Rechtsaußen.
Die Initiative für ein Grundrecht auf Abtreibung fordert deshalb einen grundlegenden Schritt: Paragraph 218 soll gestrichen werden. Stattdessen sollen reproduktive Rechte geschützt werden – auch vor politischen Angriffen. Ein Blick nach Frankreich zeigt, dass das möglich ist. Rund 160.000 Menschen unterstützen die Petition bereits.
Mit dem Ziel, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch im Grundgesetz zu verankern – und damit die körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren endlich rechtlich abzusichern.
Kein Sonderregister für trans* Personen
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBG) wurde endlich möglich, was trans*, inter* und nicht-binäre Menschen lange gefordert haben: Name und Geschlechtseintrag lassen sich ohne medizinische Gutachten und langwierige Gerichtsverfahren ändern.
Für viele ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung. Doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant ein Register über Menschen anzulegen, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen – gegen die Empfehlung des Bundesrats.
Penelope Alva Frank, trans-Frau und Gründerin der Bewegung Queermany, erlebt Queerfeindlichkeit im Alltag. Ein dauerhaftes Extra-Datenblatt mit früheren Geschlechtseinträgen sieht sie mit großer Sorge. Denn solche sensiblen Informationen könnten für Behörden oder Einzelpersonen zugänglich sein – mit der Gefahr von Fremdouting, Diskriminierung oder gezieltem Misgendern, bis hin zu Bedrohungen und Gewalt.
Queermany Deutschland stellt sich mit ihrer WeAct-Petition gegen die Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechtseinträge. Mehr als 260.000 Menschen unterstützen bereits die Forderung gegen das Sonderregister für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen.
Aktionsplan „Queer leben” zurückholen!
2022 beschloss die Bundesregierung den Aktionsplan „Queer leben“, um Queerfeindlichkeit und Diskriminierung entgegenzutreten. Vier Jahre später streicht sie ihn – ausgerechnet in einer Zeit, in der queerfeindliche Hasskriminalität zunimmt und rechtsextreme Kräfte erstarken. Lies hier, was das Ende des Aktionsplans „Queer leben“ für queere Menschen bedeutet.
Für Nadine Primo und Luna Möbius ist das ein fatales Signal. In ihrer WeAct-Petition fordern sie, den Aktionsplan „Queer leben“ nicht nur zu erhalten, sondern seine Maßnahmen konsequent umzusetzen. Mehr als 100.000 Menschen unterstützen ihre Forderung nach einem klaren politischen Rahmen gegen Queerfeindlichkeit – und nach ausreichenden Mitteln, um diese umzusetzen.
Laut Forderung sollen für den Aktionsplan mindestens 100 Millionen Euro jährlich bereitgestellt werden. Denn der Schutz queerer Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Einführung von „Nur Ja heißt Ja”
„Einvernehmlicher Sex, weil sie nicht Nein gesagt hat“ – so begründet ein Amtsgericht in Nordthüringen den Freispruch eines 21-jährigen Angeklagten in einem Vergewaltigungsprozess. Bisher gilt im deutschen Strafrecht noch das Prinzip „Nein heißt nein”: Strafbar ist ein sexueller Übergriff demnach, wenn erkennbar ist, dass die betroffene Person nicht einverstanden war.
In der Realität können viele Betroffene – meist FLINTA* – diesen Widerspruch jedoch gar nicht deutlich äußern: aus Angst, Schock oder weil sie unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen stehen.
Aus Sicht der „Jurist*innen gegen Faschismus” reicht die aktuelle Rechtslage nicht aus, um Menschen wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen. In ihrer Petition fordern sie die Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“. Demnach wäre jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung strafbar – als sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung.
In 13 EU-Staaten gilt eine solche Zustimmungslösung bereits. In Deutschland hat sie es nicht einmal in den Koalitionsvertrag geschafft. Fast 170.000 Menschen unterstützen die Petition und fordern Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf, die Gesetzesänderung endlich auf den Weg zu bringen.
Polizeiversagen aufklären – Schutz vor sexualisierter Gewalt stärken!
Ein Fall, der fassungslos macht: Marvin S. betäubt, vergewaltigt und filmt eine Frau. Er beschmiert sie mit frauenverachtenden Beleidigungen. Rettungskräfte müssen sie wiederbeleben, mehrere Tage liegt sie im Koma. Der Täter wurde inzwischen verurteilt – auf Drängen der Angehörigen und mit Unterstützung einer Anwältin.
Doch das Verhalten der Polizei wirft bis heute Fragen auf. Trotz offensichtlicher Hinweise auf ein schweres Gewaltverbrechen unterließen die Polizeikräfte grundlegende Maßnahmen wie Spurensicherung, toxikologische Tests oder eine sofortige Hausdurchsuchung. Dieser Fall steht exemplarisch für strukturelle Probleme im Umgang von Polizei und Justiz mit sexualisierter Gewalt.
Die Initiative Nur Ja heißt Ja! fordert deshalb bundesweit verbindliche Schulungen für Polizeikräfte zum Umgang mit sexualisierter Gewalt – mit Fokus auf den Betroffenen. Im Fall Marvin S. verlangt sie zudem lückenlose Aufklärung des Polizeiversagens und Konsequenzen für die Verantwortlichen. Mehr als 100.000 Menschen unterstützen diese Forderungen bereits.
Selbstbestimmung, Schutz vor Gewalt und echte Gleichberechtigung: Unterschreibe die Petitionen und sorge dafür, dass diese Themen nicht länger ignoriert werden können. Der 8. März ist mehr als ein Symboltag – er ist ein Aufruf zum Handeln. Denn Rechte werden nicht geschenkt, sie werden erkämpft.