Zuweilen ist die Meinungsfreiheit ein Fluch. Die Chemnitzer Aktivistin Jennifer Follmann kann ein Lied davon singen: Im März organisierte sie mit ihrem „Töchter-Kollektiv“ den Frauenstreik mit. Bei der Kundgebung am Berliner Bebelplatz mischten sich rechtsextreme Streamer ins Publikum – und verbreiteten die Veranstaltung live auf YouTube. Die Kommentare dazu strotzten vor Frauenhass: „Was ist denn wieder mit den ganzen Spülmaschinen los?“, fragte einer. Ein anderer will „nur bekloppte und armselige Witzfiguren“ gesehen haben. Ein Dritter kommentierte: „Ungefickte Hennen gackern am lautesten!“
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Polizei schützt Streamer statt Streikende
Und die Berliner Polizei ließ die Streamer nicht nur gewähren – sondern unterstützte sie sogar bei ihrer vermeintlich journalistischen Tätigkeit. Jeder habe das Recht, eine solche Versammlung als „Ereignis des Zeitgeschehens“ zu dokumentieren, erklärte die Polizei auf Anfrage. Und es sei Aufgabe der Beamten, „Berichterstattung der Presse zu ermöglichen“. Wenn sich Versammlungsteilnehmende mit dem eigenen Körper oder Fahnen vor den Objektiven platzieren, sei dies „ein unzulässiger Eingriff“ in das „hohe Rechtsgut“ der in Artikel 5 des Grundgesetzes geregelten Pressefreiheit.
Für Follmann war das bei ihrem Engagement nicht die erste für sie völlig unverständliche Reaktion der Polizei. Ein paar Wochen vor dem Frauenstreik hatte sie auf einem Chemnitzer Polizeirevier Aufrufe zu sexualisierter Gewalt in den sozialen Medien anzeigt. Der Beamte dort sagte ihr, so schildert es die Aktivistin: „Wer sich öffentlich präsentiert, darf sich nicht wundern“. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ging ins Leere. In der Antwort der Chemnitzer Polizei war von einem Missverständnis die Rede. Es sei „nicht explizit“ um die Bedrohung Follmanns und ihrer Mitstreiter:innen gegangen. Der Beamte habe sich lediglich allgemein über seine Erfahrungen mit den sozialen Medien geäußert und „seine persönliche Meinung“ zum Ausdruck gebracht. Lediglich einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht im Rahmen der Anzeigenaufnahme gab die Polizei zu.
Ronen Steinke: Es gab noch nie so viele Paragrafen
Es ist – wie so oft – kompliziert. Fachleute wie der Jurist Ronen Steinke beobachten einerseits, dass im Netz eine „teilweise toxische Atmosphäre“ herrsche. „Frauen werden niedergebrüllt, niedergemacht, kleingemacht“, sagt Steinke in einem Interview mit dem Medienmagazin M zu seinem neuen Buch „Meinungsfreiheit“. Auch Menschen mit Migrationshintergrund würden „aufs Entsetzlichste verbal angefeindet“. Andererseits habe es „noch nie so viele Paragrafen [gegeben], die Äußerungen verbieten“. Es sei zwar weiterhin richtig, Gewalt und Gewaltdrohungen konsequent und strikt einzudämmen. Aber: „Man muss sich teuflisch hüten, dass man im Zuge dessen dem Staat ermöglicht, politisch störende oder unbequeme Meinungen gleich mitzuverbieten.“
Überlagert wird diese Abwägung vom Versuch interessierter Kreise, eine angeblich zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland zu behaupten. Besonders tut sich dabei aktuell der Ost-Berliner Verleger Holger Friedrich hervor. Seine Berliner Zeitung veröffentlichte eine Erklärung von Akteur*innen wie Ulrike Guérot, Werner Patzelt, Ralf Höcker, Hans-Georg Maaßen und Stefan Homburg, in der sie sich zum „repressiven Meinungsregime“ Deutschlands und Europas äußern. Begriffe wie „Hass und Hetze“, „Menschenfeindlichkeit“, „Nazi“, „Verschwörungstheoretiker“ und „Putin-Versteher“ seien demnach zu vermeiden. Sie seien „unscharf formuliert“, „ausgrenzend“, „die um sich greifende Verwendung […] engt Diskurse ein“.
Das sagen Leute, die an keinem Mikrofon vorbeilaufen können, ohne ihre Meinung kundzutun. Und wenig überraschend: Kurzen Prozess fordern die Unterzeichner*innen des Papiers mit dem Programm „Demokratie leben!“. Es sei „zu beenden“, was zuvor auch schon die AfD verlangt hatte.
Cancel Culture – das erzählt sich so schnell
Es erzählt sich so schnell: Meinungsfreiheit in Gefahr, Denkverbote, Sprachregelungen, Cancel Culture. Damit wird es aber nicht richtiger. Ronen Steinke sagt es so: „Wogegen ich mich wende, ist dieses weinerliche Gejammer, man dürfe nichts mehr sagen, wenn es in Wahrheit nur darum geht, dass Leute keine Kritik aushalten.“
Der Autor Jan Skudlarek spricht von einer „selektiven Meinungsfreiheit“. Sie sei ein „großes Ding für die Neue Rechte“. Meinungsfreiheit werde dabei weniger als universelle Idee gesehen. „Meinungen, auch extreme, gelten als toll, solange sie Applaus in der eigenen Bubble erzeugen. Sind Rechtsextremisten oder Rechtsradikale mit Meinungen aus dem linksprogressiven Lager konfrontiert, hört die Hingabe zur Meinungsfreiheit jedoch schnell auf.“ Die Neue Rechte inszeniere sich als Verfechter universeller Meinungsfreiheit, „aber eigentlich geht es ihnen um Dominanz, Hegemonie und die Verteidigung des eigenen ideologischen Territoriums“.
Ähnlich sah das auch René Martens vom Medien-Blog „Altpapier“ des MDR. Er schrieb: „Viele vermeintliche Kämpfer für die Meinungsfreiheit sind ihre größten Gegner.“
Die Leute sollen mit so vielen widersprüchlichen, begründbaren wie unbegründbaren, wahrheitsbezogenen wie wahrheitsfernen Behauptungen bombardiert werden, dass sie einfach nicht mehr die Realität von der Fantasie, die Wirklichkeit von der Paranoia unterscheiden können. Die Zerstörung der Vernunft ist nicht nur eine Begleiterscheinung rechter Agitation, sie ist für diese zentral.
Robert Misik, österreichischer Autor, im März-Heft der Blätter für deutsche und internationale Politik
Der quasi unvermeidbare Hinweis auf Relotius
Ein anderes Beispiel für die Litanei zur vermeintlich bedrohten Meinungsfreiheit ist die sogenannte Denkfabrik Republik 21 um Kristina Schröder und Andreas Rödder; eine staatlich geförderte Institution, die die AfD salonfähig machen möchte. Neu auf dem Markt der Diskussionen ist ein Papier von ihr, das dem Journalismus in Deutschland „normative Belehrung“ unterstellt und vom Bundespräsidenten die Einberufung eines Runden Tisches zur Meinungs- und Medienfreiheit verlangt.
Der „Kampf gegen rechts“ führe zu einem „Ausnahmezustand“ verbunden mit einer „gezielten Lenkung der Öffentlichkeit“, heißt es in dem R21-Papier. Die Arbeit des Recherchekollektivs Correctiv trage „aktionistisch-belehrende Züge“, das Faktencheckerportal Volksverpetzer bewerte Schlussfolgerungen und Meinungsäußerungen Dritter und agiere so „antiliberal“. Eine Vorreiterrolle für eine solche „Steigerung des ‚Haltungsjournalismus'“ habe Claas Relotius eingenommen. Ohne Hinweis auf den lügnerischen ehemaligen Spiegel-Reporter kommt rechte Medienkritik heute offenbar grundsätzlich nicht mehr aus.
Freie Rede, aber nicht für alle
Bei einer Konferenz am vergangenen Dienstag in Berlin versuchte R21 diese Stimmungsmache zu forcieren. Thema auch hier wieder: der „Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland“. Die Einstiegsthese lautete, dass die freie Rede in Deutschland in den letzten Jahren massiv unter Druck geraten sei, etwa durch das „allgegenwärtige Gerede von ‚Hass und Hetze'“.
Diskutiert werden sollte unter anderem mit Deniz Yücel von der Welt, dem Möchtegern-FDP-Vorsitzenden Rainer Brüderle und der Ethnologin Susanne Schröter. Geladen war auch Anetta Kahane, die frühere Chefin der Amadeu Antonio Stiftung, die über Jahre orchestrierten Angriffen ausgesetzt war. Man könnte sagen: Kahane sollte auf der Konferenz der rechtskonservativen „Denkfabrik“ eine Art Feigenblatt sein.
Bequem wollte es Kahane dem Publikum nicht machen. Und sie hatte eine zugespitzte These dabei: „Die Frage ist, welche entgrenzte Meinungsfreiheit eigentlich der Demokratie nützt, wenn sie sie am Ende zerstört.“ So wie laut dem Philosophen Karl Popper ein Übermaß an Toleranz die Intoleranz fördere, so gebe es eben auch ein Freiheitsparadoxon. „Beides führt irgendwann zu Gewalt“, meint Kahane. Und das wird man ja wohl noch sagen dürfen – oder ist das dann genau die freie Rede, die deren angebliche Verteidiger*innen gar nicht meinen?