Das Kind ist geboren, die Mutter verletzt und erschöpft – und der:die Partner:in? Muss ein bis zwei Tage nach der Geburt schon wieder zur Arbeit. Das schreibt deutsches Gesetz so vor – entgegen einer Richtlinie zur „Familienstartzeit“, welche die EU 2019 beschlossen hat. Denn gerade jetzt brauchen Familien Zeit füreinander: für die Genesung der Mütter genauso wie für die Bindung von Partner*in und Kind.
Schwangerschaft und Geburt sind harte Arbeit – und Frauen* müssen sich davon erholen
Denn eine Schwangerschaft ist harte Arbeit: Zum Ende tragen Frauen* 10 bis 20 Kilogramm mehr mit sich herum. Hormone und Körperbau verändern sich stark – Sehnen, Gelenke und Knochen werden weicher, die Organe machen dem Baby Platz und das Herz pumpt rund 1,5 Liter Blut mehr durch den Körper. Dann kommt die Geburt – eine enorme körperliche Anstrengung. Sie kann mit äußerlichen Verletzungen einhergehen und hinterlässt immer eine große innere Wunde: Wo sich die Plazenta von der Gebärmutterwand löst, muss die Frau* über Wochen heilen.
In den sechs bis acht Wochen nach der Geburt baut sich der Körper zurück: Der Hormonhaushalt stellt sich rasant um, Organe wandern wieder an ihren Platz, Beckenboden und Bauchmuskulatur erholt sich langsam. Schon mit diesen Prozessen könnten Mütter voll beschäftigt sein. Dazu aber stillen viele ein neugeborenes Baby und produzieren dessen gesamte Nahrung. Sie schlafen ständig unterbrochen – und meist zu kurz.
Gebärende Frauen* leisten in der Zeit vor und nach der Geburt eine kaum vorstellbare körperliche Aufgabe – von den psychischen Herausforderungen ganz zu schweigen. Umso wichtiger ist es, dass Mütter am Anfang gut umsorgt werden.
Die Familienstartzeit: von der EU verabschiedet, von Deutschland verwehrt
Wie wichtig der gemeinsame Start für die ganze Familie ist, zeigen auch die Zahlen: Laut einer schwedischen Studie sank das Scheidungsrisiko bei einer Elternzeit beider Partner:innen um 30 Prozent. Darüber hinaus profitiert auch die Vater-Kind-Beziehung erheblich von einem präsenten Vater – inklusive der besseren schulischen Leistungen der Kinder. Auch das Risiko für eine postnatale Depression sinkt, wenn sich der:die Partner:in in der Schwangerschaft und im Wochenbett um die Mutter kümmern kann.
All das sollten gute Gründe sein, die Familienstartzeit einzuführen: In den zwei Wochen nach der Geburt sollen sich Partner:innen zu Hause um ihr neugeborenes Kind und ihre Frau* im Wochenbett kümmern. Inzwischen ist die deutsche Bundesregierung die letzte in der EU, die sich weigert, die Richtlinie umzusetzen. 2023 lag unter der Ampel-Regierung bereits ein Gesetzesentwurf vor – im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung fehlt sie völlig. Der Grund: Die Union hält die Finanzierung durch Unternehmen analog zum Mutterschutz für unzumutbar.
Geteilte Elternzeit: Langfristige Folgen für die Gleichberechtigung
Doch nicht nur das Wochenbett, die Ausgestaltung der gesamten Elternzeit im ersten Jahr hat weitreichende Folgen. Ist der:die Partner:in zu Anfang der Elternzeit nicht präsent, bindet sich das Kind vor allem an die Mutter – und die ungleiche Arbeitsverteilung zu Hause verfestigt sich. Lässt sich das Kind beispielsweise abends nicht vom Vater ins Bett bringen, ist die Mutter auch in den nächsten Jahren abends unabkömmlich. Traut sich der:die Partner:in das Kind nicht zu, übernimmt die Mutter mehr und mehr Aufgaben.
Wie entscheidend die ersten Monate für die Arbeitsverteilung von häuslicher und beruflicher Arbeit sind, belegen auch Studien: Je länger Väter Elternzeit nehmen und je mehr Zeit sie im ersten Jahr mit ihrem Kind verbringen, desto stärker kümmern sie sich auch in den folgenden Jahren um ihre Kinder – und desto häufiger reduzieren sie ihre Erwerbsarbeit, um zu Hause präsent zu sein. Für die Mütter heißt das: Sie können früher und mehr erwerbsarbeiten. Das stärkt die Unabhängigkeit und reduziert das Risiko für Altersarmut.
Elternzeit mit traditionellen Voreinstellungen
Die derzeitigen staatlichen Anreize aber zielen nicht auf Gleichberechtigung ab. Das Bundesfamilienministerium bietet auf seiner Website einen Rechner zur Vorbereitung des Elterngeldantrags an. Die automatische Voreinstellung zeigt zuerst ein Szenario, in dem die Mutter deutlich mehr Elternzeit nimmt. Eine „partnerschaftliche“ Aufteilung folgt erst danach. Ein Modell, bei dem der Vater mehr Elternzeit nimmt, fehlt völlig – obwohl alle diese Aufteilungen möglich wären.

Finanzielle Anreize des Elterngelds: Männer arbeiten mehr
Auch die Höhe des Elterngelds verstärkt das Problem: In Deutschland bemisst es sich aus circa 65 Prozent des vorherigen Gehalts. Die minimalen und maximalen Bemessungsgrenzen hat der Staat seit der Einführung 2007 nicht angehoben – ihr realer Wert ist seitdem also deutlich gesunken. Maximal werden als Basiselterngeld 1.800 Euro Netto gezahlt.
Da Frauen durchschnittlich weniger verdienen als ihre Partner, rechnet es sich in heterosexuellen Partnerschaften meist eher, wenn die Frau deutlich mehr Elternzeit nimmt. Und so entscheiden Paare auch: Obwohl eine Mehrheit der Paare die Elternzeit gerne ausgeglichen zwischen den Partner:innen nehmen würde, beziehen Frauen im Schnitt 11,6 Monate Elterngeld, Männer nur 2,8 Monate.
Dabei könnte die Bundesregierung auch klare Anreize für eine gleichberechtigte Elternzeit setzen: Die finanzielle Bemessung könnte sich am gesellschaftlichen Medianeinkommen ausrichten. Dann würden arme Paare etwas Geld dazu bekommen und Reiche etwas verlieren, unabhängig davon, ob der Mann oder die Frau Elternzeit nehmen. Andere Expert*innen fordern, die Höhe auf 80 Prozent des vorherigen Einkommens anzuheben. Auch dann könnten sich Familien eine gleich aufgeteilte Elternzeit eher leisten.
Rechenbeispiel
Das durchschnittliche Gehalt von Frauen liegt bei 4.300 brutto im Monat, beim Mann bei 4.900 Euro. Je mehr Elternzeit der höhere Verdiener nimmt, desto größer sind die finanziellen Einbußen. Nimmt die Mutter 12 Monate und der Vater 2 Monate Elternzeit stehen ihnen ca. 5225 Euro im Monat als Haushaltseinkommen zur Verfügung. Teilen sie sich die Zeit partnerschaftlich auf, sind es im Monat etwa 125 Euro weniger. Geht die Frau nach zwei Monaten wieder arbeiten und nimmt der Mann 12 Monate Elternzeit, bekommen sie nur 4905 Euro im Monat, also monatlich rund 320 Euro weniger als im traditionellen Modell. Noch gravierender sind die Unterschiede, wenn die Frau wegen der Betreuung eines Geschwisterkindes in Teilzeit arbeitet.
Partnermonate: staatliche Anreize für Gleichberechtigung
Auch über die „Partnermonate“ in der Elternzeit könnte die Bundesregierung die Verteilung der Elternzeit stärker steuern. 2007 löste das Elterngeld das Erziehungsgeld ab. Eltern erhalten seitdem 12 Monate Elterngeld. Wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Erziehungszeit nehmen, wird die Dauer von 12 auf 14 bezahlte Monate verlängert. Diese „Partnermonate“ feierte die damalige CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen vor allem als Gewinn für junge Väter.
Und es stimmt: Der Anteil von Vätern, die sich an der ersten Betreuungszeit beteiligen, stieg zunächst stark an. Doch seit circa zehn Jahren stagniert die Elternzeit von Männern: Drei Viertel der Männer, die Elternzeit nehmen, belassen es bei den gesetzlich vorgesehenen zwei Monaten. Schweden zeigt, wie die Anreize für Gleichberechtigung klarerer gesetzt werden können: 16 Monate Elternzeit werden dort nur staatlich finanziert, wenn beide Partner:innen jeweils mindestens drei Monate Elternzeit nehmen.
Statt Gleichberechtigung: Konservative Angriffe auf die Elternzeit
Der demografische Wandel macht es dringend nötig: mehr Geburten, mehr Frauen im Beruf. Statt jedoch Anreize für mehr Gleichberechtigung zu setzen, greifen Konservative das Elterngeld als Ganzes an und nennen es „verzichtbare Sozialausgaben“. Das lässt sich nur durch ein ideologisches Beharren auf dem traditionell-patriarchalen Familienmodell erklären. Und das haben weder Mütter, noch Väter oder gar die Kinder verdient.