Noch im Februar fehlte im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) echter Mieterschutz. Die Eckpunkte ließen offen, wie Mieter*innen vor steigenden Heizkosten geschützt werden sollen. Verbände schlugen Alarm, Berechnungen warnten vor einer Verdopplung der Heizkosten. Aufgrund dieser Gefahr startete die Initiative „Soziale Wärmewende“ eine Petition auf Campacts Petitionsplattform WeAct: Schon 75.000 Menschen haben unterzeichnet.
So sieht der Mieterschutz aus
Am 30. April 2026 hat sich die schwarz-rote Regierung nun bewegt. Vermieter*innen, die in eine neue fossile Heizung investieren, sollen die Hälfte der laufenden Kosten tragen – bei den Netzentgelten, dem CO₂-Preis und den Kosten für biogene Brennstoffe im Rahmen der sogenannten Biotreppe. Diese schreibt ab 2029 einen steigenden Anteil grüner Brennstoffe vor.
Die Initiative Soziale Wärmewende begrüßt den Beschluss als wichtigen Schritt für Mieter*innen und für den Klimaschutz im GMG. Denn sobald sich Vermieter*innen an den Heizkosten beteiligen müssen, lohnt sich für sie die Heizung mit den niedrigsten Betriebskosten – also die Wärmepumpe.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) fasst es so zusammen: „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit.“ Eine zentrale Forderung, die auch die Initiative Soziale Wärmewende in ihrer WeAct-Petition formuliert hat.
Warum es trotzdem beim Teilerfolg bleibt
So wichtig dieser Schritt ist – die vorgesehene Regelung hat Lücken, die den Erfolg verwässern könnten. Laut der Initiative Soziale Wärmewende sind jetzt fünf Punkte entscheidend:
- Die Lenkungswirkung steht und fällt mit der Biotreppe
Der politische Sinn der Kostenbeteiligung ist klar: Sie soll Vermieter*innen davon abhalten, in fossile Heizungen zu investieren. Ob das gelingt, hängt fast davon ab, wie steil die Biotreppe ausfällt – also wie schnell und stark der Bio-Anteil ansteigt und wie teuer er wird. Bleibt sie zu flach, schützt die Regelung Mieter*innen nicht. - Kein Schutz vor steigenden Preisen von fossilem Gas und Öl
Vermieter*innen an den Kosten für biogenes Gas und Öl zu beteiligen, ist gut und wichtig. Aber sie greift zu kurz: Auch fossile Brennstoffe werden immer teurer und der Krieg im Iran führt gerade vor Augen, wie schnell Mieter*innen mit Öl- und Gasheizung in eine Kostenfalle rutschen. Damit Mieter*innen wirklich geschützt sind, müssen alle Kostenrisiken einbezogen werden – etwa über einen relativen Heizkostendeckel. - Bei den CO₂-Kosten droht ein Rückschritt
Mit der geplanten Hälftelung der CO2-Kosten gibt Schwarz-Rot einen bewährten Mechanismus auf. Bisher nahm das Gesetz Vermieter*innen in schlecht gedämmten Gebäuden stärker in die Pflicht. Das war ein direkter Sanierungsanreiz. Diesen abgestuften Ansatz aufzugeben ist klimapolitisch ein Schritt zurück. - Die Härtefallklausel produziert eine soziale Grauzone
Für unsanierte Gebäude mit „niedrigen“ Mieten sind Ausnahmen geplant. Was aber gilt als „niedrig“? Genau hier entsteht das nächste Schlupfloch. Im schlechtesten Fall zahlen Menschen mit kleinem Einkommen in schlecht gedämmten Wohnungen weiter hohe Heizkosten – während ihre Vermieter*innen keinen Anreiz zur Sanierung haben. Eine Härtefallklausel, die Härtefälle schafft, statt sie zu verhindern. - Klimapolitisch wackelt das Fundament
In der Gesamtschau verlieren die Klimaziele an Gewicht. Die Koalition stellt Bezahlbarkeit gegen Klimaschutz – statt beides zu verbinden. Das ist nicht nur klimapolitisch problematisch, sondern könnte das Gesetz rechtlich angreifbar machen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 mit dem Klima-Beschluss klargestellt, dass der Staat Klimaschutz nicht beliebig vertagen darf, ohne Grundrechte künftiger Generationen zu verletzen.
Soziale Wärmewende richtig machen
Damit der Mieterschutz im neuen Heizungsgesetz ein echter Erfolg wird, will die Initiative Soziale Wärmewende in den nächsten Wochen gezielt auf Politiker*innen in ihren Wahlkreisen zugehen und ihnen zeigen, wie echter Mieterschutz im neuen Heizungsgesetz aussehen sollte. Denn es braucht:
- Eine wirksam steile Biotreppe mit echter Lenkungswirkung gegen fossile Heizungen.
- Einen relativen Heizkostendeckel, der sich an der kostengünstigsten effizienten Option orientiert – also einer gut betriebenen Wärmepumpe.
- Eine klar definierte Härtefallklausel, die einkommensschwache Haushalte schützt statt sie aus dem Schutz herausfallen zu lassen.
- Eine Reform der Modernisierungsumlage, damit Mieter*innen nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.
Die Details des neuen Heizungsgesetz werden in den nächsten Wochen verhandelt. Dann entscheidet sich, ob aus dem Etappensieg ein echter Mieterschutz wird oder ob die Regelung in der Praxis verpufft.
Schließe Dich jetzt noch der Petition der Initiative „Soziale Wärmewende“ an und fordere die SPD auf: Sorgen Sie für Klimaschutz – mit echtem Mieter*innenschutz.