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Die AfD in Sachsen-Anhalt plant, 150 bis 200 Stellen der Landesverwaltung neu zu besetzen, falls sie nach der Landtagswahl im September die absolute Mehrheit hat. Das sind deutlich mehr Stellen als gängig ist. 

Unterstützung für Beamt*innen

Für alle, die jetzt denken „so schlimm wird es nicht werden“: Das Wissen über Rechte und Pflichten zur Handlungssicherheit im Verwaltungsalltag sind immer hilfreich. Sich mit solchen Themen zu beschäftigen, schadet nicht – sondern stärkt grundsätzlich den Verwaltungsalltag. Es ist nie zu spät, ins Handeln zu kommen! Dabei unterstützen kann jederzeit der Verein Verwaltung für Demokratie e.V.

Normalerweise ersetzt eine neue Landesregierung nach einem Regierungswechsel die politische Führung der Ministerien und Schlüsselpositionen in der Staatskanzlei. Also beispielsweise Minister für Finanzen, Bildung oder auch Staatssekretär*innen und Regierungssprecher*innen. Damit soll die zukünftige politische Arbeit reibungslos umgesetzt werden.

Aber die AfD greift mit ihren Plänen nicht nur die Posten möglicher Minister*innen, Staatssekretär*innen und deren Büros und Teams an – sondern auch die darunterliegenden Ebenen. Was bedeutet das? 

Die Arbeitsplätze „normaler Beamt*innen“, also Verwaltungsangestellte, Polizeibeamt*innen oder auch Lehrkräfte, sind eigentlich unabhängig von Regierungswechseln sicher. Der AfD-Landesverband befürchtet aber, dass im Falle einer Regierungsübernahme die bestehende Verwaltung die rechtsextremen Politikpläne sabotieren würde. Und plant daher in Trump-Manier, an diesen Stellen gezielt linientreue Menschen einzusetzen.

Müssen Beamt*innen neutral sein?

In Sachsen-Anhalt kommt die AfD derzeit auf 41 Prozent. Eine absolute Mehrheit nach den Landtagswahlen im Herbst ist möglich und demnach auch die Umbaupläne der AfD. Abzuwarten, was passiert, ist an dieser Stelle der falsche Ansatz. Beamt*innen haben die Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Und zwar präventiv – nicht nur reaktiv. Dafür ist es unerlässlich, die eigenen Rechte zu kennen.

Das zeigen die Grundprinzipien der Arbeit im öffentlichen Dienst:

  • Verfassungstreue: Der Schutz der demokratischen Grundordnung ist das oberste Prinzip und verpflichtet alle Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung. Verfassungstreue hat Vorrang vor dem Neutralitätsgebot.
  • Neutralitätsgebot: Das parteipolitische Neutralitätsgebot soll eine gerechte Amtsführung sicherstellen – unabhängig von politischen Einflüssen. Es bedeutet aber nicht, dass es verboten ist, sich offen gegen Rechtsextremismus und andere verfassungsfeindliche Tendenzen zu stellen und auszusprechen!
  • Mäßigungsgebot: Beamt*innen und Beschäftigte müssen sich bei politischen Äußerungen in Zurückhaltung üben, um das Vertrauen in eine unparteiische Verwaltung zu wahren. Das Gebot ergibt sich aus dem besonderen Treueverhältnis bei Beamt*innen, betrifft aber auch alle anderen Beschäftigten.
  • Remonstrationspflicht: Alle Beamt*innen sind verpflichtet, rechtliche Bedenken gegen Weisungen unverzüglich ihren Vorgesetzten mitzuteilen. Für Tarifbeschäftigte gelten arbeitsrechtliche Schutzmechanismen, die ähnliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
  • Hinweisgeberschutz: Schutzmechanismen für Hinweisgeber*innen sind gesetzlich verankert. Meldungen von Gesetzesverstößen sind für alle Beschäftigten rechtlich abgesichert.

Worauf sollten Beamt*innen in Sachsen-Anhalt achten?

Veränderungen, die nachhaltig an Verwaltung und Demokratie sägen, kommen schleichend. Zuerst sind es kleinere Personalwechsel und Aufgabenzuschnitte. Dann verändern sich die Anweisungen; wichtige Informationen könnten beispielsweise nicht mehr an demokratische Parteien weitergegeben werden. Oder Förderentscheidungen für Projekte werden plötzlich ohne objektive Kriterien getroffen. 

Erste Anzeichen können auch Anweisungen sein, die nicht mehr schriftlich kommuniziert werden. Auch nicht auf Nachfrage. Hier ist es wichtig, dass Beamt*innen diese Vorgänge dokumentieren und ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit (Remonstration) schriftlich festhalten. Beispielsweise so: Es erfolgen keine klaren Anweisungen mehr, sondern eher Andeutungen und Wünsche. Wie „Herr XY sagte, es wäre doch für uns alle viel einfacher, wenn wir zukünftig im Falle XYZ anders handeln.“

Der Verein Verwaltung für Demokratie e.V. warnt an dieser Stelle davor, Aussagen zu interpretieren oder vorauseilend gehorsam zu handeln. Anweisungen von Vorgesetzten sollen konkret, explizit und schriftlich erfolgen.

Woher holt die AfD ihr Personal für Sachsen-Anhalt?

Laut FAZ spricht die AfD in Sachsen-Anhalt bereits konkret darüber, wer welche Funktion in der Regierung Sachsen-Anhalts bekommt. „Wenn Herr Siegmund geeignetes Verwaltungspersonal für die Ministerin braucht, dann ist der Bundesvorstand auf dieses Szenario vorbereitet“, sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Hannes Gnauck Mitte Mai 2026. 

Gnauck meint damit die „Schwarz-Rot-Gold-Akademie“, in der die AfD ausgewählte Mitglieder gezielt schult und fortbildet. Und zwar nicht zu Minister*innen – sondern zu Büroleitenden, Abteilungsleitenden und Referatsleitenden.
Es soll in Deutschland nicht die einzige Kaderschmiede sein, in der die AfD ein Mitarbeitendenregister für ihren geplanten politischen Umbruch erstellt. Zudem bestätigt ein hoher AfD-Funktionär, dass die AfD gezielt in rechtsgerichteten Burschenschaften nach Juristen suche.

Ulrich Siegmunds „Topleute“

Siegmund verspricht zwar, dass sich Beamt*innen keine Sorgen machen müssten. Egal aus welchem politischen Lager. „Außer“, fügt er an, „wenn versucht wird, unsere Arbeit aktiv zu blockieren. Dann greifen sicherlich verwaltungsrechtliche Maßnahmen.“

Wie umfassend die Unterstützung im Unterbau der Ministerien und wichtigen Behörden in Sachsen-Anhalt ist, hat der Ministerpräsidentenkandidat wohl bereits durchleuchten lassen: rund 30 Prozent Zustimmung für die AfD.

Im Landtag von Sachsen-Anhalt arbeiten für die AfD bereits mehrere Personen mit problematischen Hintergründen: Unter anderem ehemalige Mitglieder der rechtsextremistischen, neonazistischen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ), die mittlerweile verboten ist. Für die AfD in Sachsen-Anhalt kein Problem. „Topleute“, sagt Siegmund. Die Mitarbeitenden seien hervorragend qualifiziert und verfassungstreu.

Verfassungsschutz kann nicht immer schützen

Für Behörden und Ministerien gilt bisher: Wer in den Staatsdienst will, muss eine Regelanfrage des Verfassungsschutz bestehen. Solche Regelungen lassen sich aber abschwächen oder aufweichen, womit sich Rechtsextremen die Tür öffnet. Selbst nach einem Machtverlust der AfD wäre es dann sehr schwer, dieses durchdrungene System wieder loszuwerden.

Ein weiteres Problem im Verwaltungsapparat könnte sein: In den kommenden Jahren erreichen die Babyboomer (Jahrgänge 1950 – 1969) das Rentenalter – frei werdende Stellen, die die AfD problemlos neu besetzen kann.


Dass die AfD in Sachsen-Anhalt wohl die meisten Stimmen holen wird – das lässt sich kaum noch aufhalten. Doch mit einer gezielten Kampagne zum strategischen Wählen können wir verhindern, dass die Rechtsextremen die absolute Mehrheit erreichen.

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