Im Mai wurde bekannt, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Mordparagrafen präzisieren will. Frauen, die getötet werden, weil sie Frauen sind, sollen künftig eindeutiger als Mordopfer gelten – nicht mehr, wie es die Praxis bislang oft vorsah, als Opfer eines „Totschlags im Affekt“. Der Grund für den Vorstoß, in ihren eigenen Worten: Es gebe in der Rechtsprechung immer noch Fälle, in denen es heißt, der Täter sei „eifersüchtig“ gewesen, „in Rage“, vermindert schuldfähig – und deshalb nur wegen Totschlags zu verurteilen.
Ich lese diesen Satz einer amtierenden Bundesjustizministerin und merke: Genau das ist der Kern des Problems, über das wir seit Jahren schreiben. Dem Düzen Tekkal und ich in unserem Buch „Wer hat Euch erlaubt, Frauen so zu hassen?“ ein ganzes Kapitel gewidmet haben, weil es eines unserer 10 Forderungen an die Bundesregierung ist, die bereit mehr als 337.000 Menschen unterstützen. Nicht die Tat selbst wird verharmlost. Sondern der Beweggrund. Eifersucht, Kontrollverlust, Besitzdenken – all das gilt vor Gericht bis heute mitunter als menschlich nachvollziehbar. Fast entschuldbar. Als könnte ein Mann, der eine Frau tötet, weil sie ihn verlassen will, dafür etwas wie Verständnis erwarten.
Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
Du bist selbst von Gewalt betroffen oder brauchst unabhängige Beratung? Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist 24 Stunden lang erreichbar. Der Anruf ist kostenlos, anonym und die Nummer erscheint nicht auf der Telefonabrechnung.
Eine Klarstellung ist kein Straftatbestand
Was Hubig vorschlägt, ist wichtig. Es ist aber auch etwas anderes, als viele gerade denken. Es ist keine Einführung eines eigenständigen Straftatbestands „Femizid“, sondern eine Klarstellung innerhalb des bestehenden § 211 StGB – eine Ergänzung der Mordmerkmale um die geschlechtsspezifische Tötungsmotivation. Das klingt nach einer juristischen Feinheit. Ist es aber nicht.
Ein eigener Straftatbestand würde etwas tun, was eine bloße Klarstellung nicht leisten kann: Er würde Femizide sichtbar machen. Statistisch, gesellschaftlich, politisch. Solange es in der Polizeilichen Kriminalstatistik keine eigene Kategorie dafür gibt, verschwinden diese Taten weiterhin in „Mord“, „Totschlag“ oder – schlimmer noch – in der medialen Sprache des „Beziehungsdramas“. Was nicht benannt wird, wird nicht gezählt. Und was nicht gezählt wird, existiert politisch nicht.
Femizid-Watch jetzt!

Wie viele Femizide werden jährlich begangen? Keiner weiß es genau – weil es keine offizielle, systematische Erfassung von Femiziden gibt. Das übernehmen bisher Aktivist*innen – unbezahlt und ohne Zugang zu allen polizeilichen Informationen. Die DACH-Vernetzung „Stoppt Femizide“ will das nicht länger hinnehmen. Sie fordert von der Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen Femizid-Beobachtungsstelle. Unterzeichne jetzt die Petition auf WeAct dafür:
2024 wurden in Deutschland 308 Frauen Opfer eines Femizids, viele von ihrem eigenen (Ex-)Partner. Auch diese Zahl ist umstritten, weil es – genau – keine einheitliche Definition gibt. Wir diskutieren über das Ausmaß eines Problems, das wir nicht einmal sauber erfassen können, weil der Staat es bis heute nicht für nötig hält, ihm einen Namen zu geben.
Wie ungleich die Gefahr verteilt ist, zeigt ein Vergleich, den wir auch in unserem Buch ausbreiten: Fast zwei Drittel aller getöteten Frauen sterben durch (Ex-)Partner oder Familienmitglieder. Bei Männern liegt dieser Anteil bei nur etwa elf Prozent. Männer werden häufiger Opfer tödlicher Gewalt – aber meist durch Fremde. Frauen sterben durch die Menschen, die ihnen am nächsten stehen.
„Dann ist er vermindert schuldfähig“
Was mich an Hubigs Satz am meisten beschäftigt, ist nicht, dass sie das Problem beschreibt. Es ist, dass sie es beschreiben muss – im Jahr 2026. Das bestätigt auch der Forschungskurzbericht „Femizide in Deutschland“ der Eberhard Karls Universität Tübingen: Diese Taten passieren so gut wie nie im „Affekt“. Die meisten Opfer eines Partnerinnenfemizids hatten vor der Tat weder Schutz in einem Frauenhaus gesucht noch sich an die Polizei gewandt, oft aus Angst vor genau der Eskalation, die dann doch eintrat. Rund drei Viertel dieser Taten stehen im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung, oder mit dem Verdacht von Untreue.
Und genau hier zeigt sich eine der größten Absurditäten der deutschen Rechtspraxis. Ausgerechnet dort, wo das Motiv eines Femizids am klarsten zutage tritt – im Moment der Trennung, im Moment weiblicher Selbstbestimmung –, kippt die juristische Bewertung nicht selten ins Gegenteil. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat wiederholt in Zweifel gezogen, dass „niedrige Beweggründe“ vorliegen, wenn die Trennung vom Opfer ausging und der Täter sich durch die Tat „dessen beraubt“ sah, „was er eigentlich nicht verlieren will“. Mit anderen Worten: Der Verlust der Frau wird als emotional nachvollziehbarer Ausnahmezustand interpretiert. Das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ entfällt. Aus Mord wird Totschlag.
Patriachale Besitzlogik überschreibt menschliche Grundrechte
Was hier als Verzweiflung erscheint, ist bei genauer Betrachtung nichts anderes als der Verlust eines Kontrollanspruchs. Der Täter akzeptiert nicht, dass die Frau ein eigenständiges Leben führen darf. Dass dieser Anspruch in der rechtlichen Bewertung überhaupt als nachvollziehbar gelten kann, offenbart, wie tief patriarchale Besitzlogiken in unsere Institutionen eingeschrieben sind. Der Deutsche Juristinnenbund hat herausgearbeitet, dass diese Argumentation opferbeschuldigend wirkt: Sie erkennt implizit ein Besitzverhältnis an und bewertet den Verlust dieses Anspruchs als mildernden Umstand. Wahnsinn, wenn man es einmal so ausspricht.
Wie sehr es bei Femiziden um genau diesen Besitzanspruch geht, zeigt auch ein forensischer Befund, der mich nicht loslässt, seit ich zum ersten Mal davon gelesen habe: das sogenannte „Übertöten“ oder „Overkill“. Gemeint ist eine Brutalität, die weit über das hinausgeht, was zur Tötung selbst nötig gewesen wäre – eine sehr hohe Zahl an Messerstichen etwa, oder Gewalt gegen einen bereits wehrlosen Körper. Forensische Forschung liest darin nicht Kontrollverlust, sondern das Gegenteil: den Versuch, endgültig zu vernichten, zu bestrafen, Besitz zu markieren. Das ist keine Eskalation der Gefühle. Das ist die letzte, brutalste Ausprägung eines Anspruchs, der vorher schon lange da war.
Dass sich an dieser juristischen Bewertung jetzt etwas ändern soll, ist gut. Dass es dafür jahrelange Arbeit von Betroffenen-Initiativen und Fachverbänden und zuletzt eine breite politische Kampagne mit einer Petition von inzwischen weit über 330.000 Unterschriften brauchte, sagt viel darüber, wie politische Prioritäten in diesem Land gesetzt werden.
Was andere Länder längst verstanden haben
Spanien hat schon 2004 ein Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet, das genau diese Logik verankert: Gewalt gegen Frauen als strukturelles Problem, nicht als Einzelfall. Die Zahl der Femizide ist seither dort um etwa ein Drittel gesunken. Und ausgerechnet die elektronische Fußfessel, die der Bundestag im Mai endlich auch für Deutschland beschlossen hat, ist in Spanien seit Jahren Standard. Hubig selbst sagte dazu sinngemäß: Jetzt kommt sie auch hier an. Man könnte auch fragen: Warum erst jetzt?
Zwanzig Staaten in Lateinamerika haben Femizid inzwischen rechtlich verankert – wenn auch nicht überall auf dieselbe Weise. In siebzehn Ländern, darunter Mexiko, Brasilien, Chile, Peru, Kolumbien, Bolivien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay, Uruguay, Venezuela und der Dominikanischen Republik, ist Femizid ein eigenständiger Straftatbestand. In Argentinien, Kuba und Puerto Rico gilt er zumindest als strafverschärfender Umstand bei Tötungsdelikten. Beides ist mehr, als Deutschland kennt. In Europa haben bislang nur vier Länder Femizid ausdrücklich als eigenen Straftatbestand verankert: Zypern, Malta, Kroatien, Italien. Deutschland gehört nicht dazu – und wird es auch mit Hubigs Reform nicht, so wichtig sie ist.
Warum die Benennung zählt
Ich verstehe den Einwand, den ich in Gesprächen dazu oft höre: Ob eine Tat nun über eine Ergänzung des § 211 oder über einen eigenen Paragrafen als Mord geahndet wird, sei doch am Ende egal – Hauptsache, lebenslange Haft für Mord statt zehn Jahre für Totschlag. Aber das greift zu kurz. Ein eigener Straftatbestand ist mehr als ein Strafmaß. Er ist eine Aussage darüber, was diese Gesellschaft als das erkennt, was es ist: keine „Beziehungstragödie“, sondern die radikalste Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wie die Vereinten Nationen es nennen. Genau deshalb braucht es mehr als eine strafverschärfende Wertung geschlechtsspezifischer Beweggründe. Es braucht strukturelle Sichtbarkeit – in der Statistik, in der Ausbildung von Polizei und Justiz, in der öffentlichen Sprache.
Hubigs Vorstoß ist ein Fortschritt. Ich will das nicht kleinreden, dafür haben zu viele Frauen zu lange auf genau diesen Satz gewartet: dass Eifersucht kein Freibrief ist. Aber ein Fortschritt ist kein Ziel. Solange Deutschland keinen eigenen Straftatbestand Femizid kennt, bleibt die Botschaft unvollständig. Wir werden nicht aufhören, ihn einzufordern – bis eine getötete Frau in diesem Land nicht mehr in einer Statistik verschwindet, die es für sie gar nicht gibt.