Campact finanziert sich durch Spenden aus dem Kreise der über 2 Millionen Campact-Unterstützer*innen und regelmäßige Beiträge der Campact-Förderer*innen – also von Menschen wie „Du und ich“.
Uns ist wichtig, unabhängig zu sein und zu bleiben. Staatliche Mittel oder Parteispenden kommen für die Arbeit von Campact nicht in Frage.
Wir lassen ein immer größeres Netzwerk von Bürger*innen entstehen, die mit Campact politisch aktiv werden und – so weit es ihnen möglich ist – auch mit kleineren oder größeren Spenden die Kampagnenarbeit für eine lebendige Demokratie unterstützen.
Einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten zu den Einnahmen und Ausgaben 2019 finden Sie hier. Eine detaillierte Auflistung und weitere Informationen können Sie im aktuellen Transparenzbericht 2019 nachlesen.
Herkunft der Zuwendungen
Die ausführliche Gewinn- und Verlustrechnung finden Sie im Finanzteil des Transparenzberichts 2019 ab Seite 65.
Organisationen (juristische Personen), deren Zuwendung 2019 mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausgemacht hat: keine
Organisationen (juristische Personen), deren Zuwendung 2019 mehr als 5 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausgemacht hat: keine
Organisationen (juristische Personen), deren Zuwendung 2019 5.000 oder mehr Euro betrug: eine
Natürliche Personen, deren Zuwendung 2019 mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausgemacht hat: keine
Natürliche Personen, deren Zuwendung 2019 mehr als 5 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausgemacht hat: keine
Natürliche Personen, deren Zuwendung 2019 mehr als 5.000 Euro betrug: neun
Transparenzbericht
Eine detaillierte Aufstellung der Herkunft und Verwendung der Campact-Mittel sowie viele weitere Hintergrundinformationen über Campact finden Sie im aktuellen Transparenzbericht 2019.
Die Berichte folgen den Richtlinien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Auf Initiative von Transparency Deutschland e.V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger*innen sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.